
Die Zahl der Unterschreibenden habe sich innerhalb von zehn Tagen verdoppelt, heißt es in einer Mitteilung. Unter ihnen seien Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare. Gestartet war der Brief den Angaben zufolge mit gut 500 Unterschriften. Inzwischen seien 1.051 zusammengekommen.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein versteht sich als eine politische Organisation und als Teil der Bürgerrechtsbewegung.
Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht gute Chancen für AfD-Verbot
In dem Brief wird Bezug genommen auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Untersuchung kam im Juni zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei. Nach Einschätzung der Gesellschaft hätte ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
wahrscheinlich Erfolg
. Die Partei wird in fünf Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen.
Drei Verfassungsorgane können Verbotsverfahren beantragen
Ein Parteiverbotsverfahren kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Im Zweiten Senat ist dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Richterinnen und Richter erforderlich.
Die Hürden für ein Parteienverbot sind jedoch hoch: Es muss nicht nur erwiesen sein, dass die betreffende Partei eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Sie muss diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen. So ist es im Grundgesetz und im Parteiengesetz festgelegt.
Führende Unionspolitiker skeptisch
In Politik und Gesellschaft gibt es jedoch auch zahlreiche Stimmen, die vor einem Verbotsverfahren warnen - unter anderem in der Union. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) sagte im Mai, man solle die AfD nicht verbieten, sondern "wegregieren" - und zwar indem man über Themen rede, die die Partei groß gemacht hätten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Krings, forderte vor einigen Wochen, die AfD lieber "politisch zu stellen". Hintergrund ist die Befürchtung, ein Verbotsverfahren könnte der AfD einen "Märtyrerstatus" bescheren, der ihr politisch eher nutzen als schaden würde.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, rät von einem AfD-Verbotsverfahren ab. Die für ein Verbot erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen seien schwer nachweisbar, sagte er vor einigen Tagen dem"Tagesspiegel". Auch der frühere Verfassungsrichter Di Fabio erklärte im Dezember, er halte ein Verbotsverfahren für wenig aussichtsreich.
AfD-Verbotsverfahren: Was spricht dafür und was dagegen?
Diese Nachricht wurde am 03.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





