Mehrwertsteuerbetrug
Wie kriminelle Banden der EU und ihren Bürgern schaden

Durch Mehrwertsteuerbetrug entstehen den EU-Staaten jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Nun sollen die europäischen Ermittler zusätzliche Kompetenzen bekommen. Warum die Betrüger bislang schwer zu fassen sind und warum ihre Bekämpfung so wichtig ist.

    Emblem der Europäischen Staatsanwaltschaft, EuStA, englisch European Public Prosecutors Office, EPPO, auf einer Tür zum Bürogebäude
    Im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug soll die Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) künftig direkteren Zugriff auf nationale Umsatzsteuerdaten erhalten (imago images / Horst Galuschka / Horst Galuschka via www.imago-images.de)
    Grenzüberschreitender Betrug bei der Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist ein ernstes Problem in der EU. Laut jüngsten Schätzungen der EU-Kommission belief sich die Mehrwertsteuer-Lücke in der Union im Jahr 2023 auf rund 128 Milliarden Euro.
    Die EU-Mehrwertsteuerlücke ist die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten und den tatsächlich von den nationalen Steuerbehörden eingenommenen Mehrwertsteuerbeträgen.

    Mehrwertsteuerbetrug verursacht Schäden in zweitstelliger Milliardenhöhe 

    Die Lücke entsteht unter anderem durch Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit oder Verwaltungsfehler, hauptsächlich aber durch gezielten Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Am verbreitetsten ist der Mehrwertsteuer-Karussell-Betrug, in Ermittlerkreisen Missing Trader Fraud genannt. Allein dadurch entstehen in der EU Schäden in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro pro Jahr. 

    So funktioniert ein Mehrwertsteuer-Karussell-Betrug 

    Beim Mehrwertsteuer-Karusell-Betrug werden grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU genutzt, um Steuern zu hinterziehen. Die Betrüger nutzen dabei die Bestimmung im europäischen Mehrwertsteuerrecht aus, wonach Verkäufe von einem EU-Land in ein anderes mehrwertsteuerfrei sind.
    Kurz skizziert ist der Ablauf folgendermaßen: 
    Ein Unternehmen A mit Sitz in einem EU-Land, z.B. Spanien, verkauft Waren an einen Händler B in einem anderen EU-Land, z.B. Deutschland. Aufgrund des europäischen Steuerrechts wird bei diesem Geschäft keine Mehrwertsteuer fällig. Händler B verkauft daraufhin die Ware im gleichen Land weiter an Händler C und stellt dabei Mehrwertsteuer in Rechnung.  
    Diese führt er jedoch nicht wie vorgeschrieben an die Steuerbehörde, in unserem Fall ein deutsches Finanzamt, ab. Meist handelt es sich bei B um eine Briefkastenfirma, die innerhalb kurzer Zeit möglichst viel Umsatz machen soll, um dann wieder zu verschwinden, bevor Ermittler auf sie aufmerksam werden. Dieser Akteur wird daher im Fachjargon auch „Missing Trader“ genannt. 
    Händler C verkauft die Waren von B nun zurück ins Ausland, an Unternehmen A oder eine andere Firma in einem anderen EU-Land. Da dieses Geschäft wieder mehrwertsteuerfrei ist, kann er sich die von B ausgewiesene Mehrwertsteuer von der Steuerbehörde im eigenen Land erstatten lassen. Da der Staat von B keine Mehrwertsteuer erhalten hat, sie jedoch trotzdem an C erstatten muss, entsteht ihm ein entsprechender Schaden. 
    Nach dem Rückverkauf aus dem geschädigten Land in ein anderes EU-Land wird das Karussell oftmals erneut in Gang gesetzt, etwa mit dem Weiterverkauf in einen weiteren Mitgliedstaat der Union. Dort wird der Staat dann auf die gleiche Weise betrogen.  
    Kriminelle Banden machen das seit Jahren im großen Stil, etwa mit teuren Elektroartikeln wie Smartphones und AirPods oder auch Luxuswagen. Oftmals finden die Handelsgeschäfte nur auf dem Papier statt, d.h. es werden überhaupt keine Waren geliefert. Für die Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und die Anti-Betrugsbehörde (OLAF) sind die Fälle schwer aufzudecken, weil die Täter ihre Geschäfte durch komplizierte Firmenkonstrukte verschleiern. 

    EU plant verbesserte Betrugsbekämpfung 

    Um mutmaßlichen Mehrwertsteuerbetrug in der EU künftig besser bekämpfen zu können, sollen die Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und die Anti-Betrugsbehörde (OLAF) direkteren Zugriff auf nationale Umsatzsteuerdaten erhalten. Darauf verständigten sich die EU-Finanzminister bei einem Treffen am 5. Mai in Brüssel. Außerdem vereinbarten sie, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden auszubauen. 
    Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln Ende 2025 vorgeschlagen. Bevor sie in Kraft treten können, muss das EU-Parlament noch eine Stellungnahme abgeben. Das ist für Juli vorgesehen.

    Steuerbetrugsbekämpfung kommt allen EU-Bürgern zugute

    Die Mehrwertsteuerbetrüger hinterziehen nicht einfach Steuern, sie ergaunern vielmehr Geld aus den Staatskassen. Dieses Steuergeld fehlt dann sowohl in den nationalen Haushalten als auch im EU-Budget und steht damit nicht für notwendige Ausgaben und Investitionen zur Verfügung, etwa für Bildung oder Infrastruktur. Damit schaden die Kriminellen am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU.
    Laut Florian Köbler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft könnte die wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität auf europäischer Ebene jedem Einzelnen sogar unmittelbar zugutekommen. Durch Mehrwertsteuerbetrug und sogenannte CumCum-Geschäfte zusammen verlören die EU-Staaten sogar 100 Milliarden Euro im Jahr, rechnet Köbler vor. „Das ist der Dreh- und Angelpunkt für Steuerentlastungen im flächendeckenden Maß. Wir müssen erst mal diese Finanzkriminalität stoppen. Und dann können wir wirklich die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend entlasten.“