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Mietpreisentwicklung
Streit um strengere Kappungsgrenzen

Die sogenannte Kappungsgrenze besagt, dass Mieten in Hamburg innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent angehoben werden dürfen. Der Hamburger Mieterverein fordert, dass diese Grenze weiter abgesenkt wird. Doch ein Entwurf des Senats kommt durch den Widerstand von Seiten der Wohnungswirtschaft nicht voran.

Von Axel Schröder | 08.08.2019
Ein Altbau in Hamburg im Schanzenviertel ist während Sanierungsarbeiten mit Planen abgedeckt
Das Hamburger Schanzenviertel: Auch dort sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. (picture alliance/ dpa/ Markus Scholz)
Die Wohnungsbaupolitik des Hamburger Senats gilt als vorbildlich: Die Behörden der Stadt haben zusammen mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterverein ein sogenannten "Bündnis für das Wohnen" vereinbart. Jedes Jahr entstehen knapp 10.000 Wohnungen. Ein Drittel als Eigentum, ein Drittel als Mietobjekte für den freien Markt, das letzte Drittel als günstiger Wohnraum mit Sozialbindung. Trotzdem steigen die Mieten auch weiterhin. Und deshalb, fordert Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg, müsse der Senat endlich handeln:
"Die letzten drei Mietenspiegel haben dazu geführt, dass die Mieten um über 18 Prozent in Hamburg gestiegen sind!"
Konkrete Maßnahmen geplant
Was zu tun ist, sei auch dem Hamburger Senat längst klar, sagt Siegmund Chychla. Schon seit Monaten würden in den Schubladen der Stadtentwicklungsbehörde Entwürfe für Bundesratsinitiativen bereitliegen, mit denen der Mietenanstieg auf zwei Arten begrenzt werden könnte: Zum einen soll die sogenannte Kappungsgrenze, also der Mietenanstieg im Bestand innerhalb von drei Jahren von heute 15 auf dann nur noch zehn Prozent abgesenkt werden. Zum anderen soll Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes reformiert werden. So könnten Vermieter belangt werden, die Bestandswohnungen weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten, so der Chef des Mieterverein Siegmund Chychla:
"Der Vermieter ist verpflichtet, die überhöhten Mieten ab Beginn des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Und darüber hinaus sieht Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz vor, dass diejenigen, die sich daran nicht halten, Ordnungswidrigkeiten begehen."
… die dann mit hohen Bußgelder geahndet werden können. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 sei diese Praxis sehr erfolgreich gewesen, so Chychla. Seitdem müssten Mieter aber den oft schwierigen Nachweis führen, dass die Vermieter einen Wohnraummangel ausgenutzt und zu hohe Mieten kassiert haben. Beide Instrumente, die Absenkung der Kappungsgrenze und die Reform des Paragraphen 5 Wirtschaftsstrafgesetz, seien in den Bundesratsinitiativen des Hamburger Senats zwar enthalten. Aber aus Rücksicht vor der Wohnungswirtschaft scheue sich der Senat, die Initiativen auf den Weg zu bringen, kritisiert der Mieterverein zu Hamburg. Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (SPD) will die Kritik so nicht stehen lassen:
Kritik von Seiten der Wohnungswirtschaft
"Wir sind jetzt aktuell dabei, diese Inhalte von Bundesratsinitiativen mit den beteiligten Behörden abzustimmen. Selbstverständlich auch im Bündnis für das Wohnen und werden sie dann auf den Weg bringen."
Stapelfeldt bekennt sich zwar ausdrücklich zum Ziel, den Mietenanstieg innerhalb von drei Jahren auf zehn Prozent zu begrenzen. Was aber fehlt, ist ein klares Bekenntnis zur Reform des Paragraphen 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Diese Reform lehnt die Hamburger Wohnungswirtschaft ab. Thorsten Flomm vom Grundeigentümerverband der Stadt weist darauf hin, dass die Miete für sehr teure Neubauten nach einem Mieterwechsel im Preis sinken müssten:
"Das wirft ihm die ganze Kalkulation durcheinander. Das haut nicht hin. Die Neubauten müssen da auf jeden Fall rausgenommen werden. Und wie man das rechtlich und vernünftig schaffen will, ist mir vollkommen schleierhaft!"
Anfang der kommenden Woche berät der Senat über das weitere Vorgehen. Dann wird sich zeigen, wer sich durchsetzt: die Hamburger Wohnungswirtschaft oder der rot-grüne Senat.