
2026 könnte das Jahr der Wahrheit für Bundesgesundheitsministerin Nina Warken werden. Schafft es die CDU-Politikerin, ihre umstrittenen Reformvorschläge für die Gesetzliche Krankenversicherung gegen alle Widerstände durchzusetzen? Und was bekommt die schwarz-rote Koalition beim Thema Pflege hin?
Warken wollte bereits vor einigen Tagen ein Reformkonzept vorlegen. Das wurde verschoben - am 27. Mai soll nun innerhalb der Bundesregierung über das "Pflegeneuordnungsgesetz" entschieden werden.
Was Nina Warken bei der Pflege ändern will
Die finanzielle Lage der Pflegekassen ist schlecht. Seit Jahren übersteigen die Ausgaben für die gesetzliche Pflegeversicherung die Einnahmen. Warken nannte ein erwartetes Defizit der Pflegeversicherung für 2027 und 2028, das sie auf zusammen 22,5 Milliarden Euro bezifferte und das damit höher ausfallen würde als zunächst gedacht.
Einzelne Elemente der Reformpläne äußerte Warken in Interviews. So sollen Gutverdiener künftig stärker belastet werden, um die Pflege zu finanzieren. Dazu soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden.

Eine Streichung der seit 2017 bestehenden Pflegegrade, über die bereits spekuliert worden war, schloss Warken aus. Allerdings sollen wieder strengere Vorgaben gelten. Das heißt, es müssen voraussichtlich wieder mehr Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Pflegegrad zu bekommen. Auch bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige für längere Heimaufenthalte könnte sich etwas ändern. Eine Möglichkeit wäre, so Warken, sie über einen längeren Zeitraum zu strecken.
Konkret will Warken Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen, die nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer im Heim bezahlt werden, erst später zahlen. Derzeit werden Pflegebedürftige im ersten Jahr um 15 Prozent der reinen Pflegekosten entlastet, nach 12 Monaten um 30 Prozent, nach 24 Monaten um 50 Prozent und nach 36 Monaten um 75 Prozent. Kosten von Unterkunft oder Verpflegung sind darin nicht enthalten. Nach den Plänen der Gesundheitsministerin würden die höheren Zuschussstufen künftig erst später greifen: nämlich erst nach 18, 36 oder 54 Monaten.

Was Fachleute und Verbände sagen
Der Bremer Pflegeforscher Heinz Rothgang erwartet trotz der Reformpläne in der Pflege keine grundlegenden Korrekturen im System. Die vorgeschaltete Bund-Länder-Kommission habe nur Ideen entwickeln dürfen, „die keine neuen Kosten nach sich ziehen, die über den demografischen Effekt hinausgehen. Das war von vornherein schon der K.O..“ Strukturreformen seien aber ohne hohe Investitionen nicht möglich, das gelte etwa für die Digitalisierung, die überall proklamiert werde.
Dass die Entlastungen bei den Pflegekosten zukünftig erst später greifen sollen, sieht Rothgang kritisch: „Demnach steigen die Eigenanteile im Durchschnitt über alle Heimbewohner um 160 Euro im Monat.“ Das könne nach eigenen Berechnungen künftig bei einem fünfjährigen Heimaufenthalt bis zu 20.000 Euro an Eigenanteilen zusätzlich kosten. „Statt diese Kosten zu reduzieren, werden sie noch erhöht. Das ist eine Bankrotterklärung des Sozialstaats.“
Und Rothgang sieht neben einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen auch steigende Kosten für die Kommunen. Deren Ausgaben steigen nach seinen Berechnungen um zwei Milliarden Euro. Denn solange die Pflegekassen keine Zuschüsse zahlen, stehen die Sozialämter in der Pflicht. Christian Herrgott (CDU), Präsident des Thüringischen Landkreistages, spricht daher auch von einem „steuertechnischen Verschiebebahnhof vom Bund zulasten der Kommunen“.
Schon jetzt liegt die Sozialhilfequote für Pflegeheimbewohnerinnen und Bewohner auf einem historischen Höchststand von fast 38 Prozent, sagte Andreas Storm vom Fachverband DAK Gesundheit. Diese könne bis 2035 auf 46,2 Prozent steigen. Die Prognosen basieren auf einem Kurzgutachten von Heinz Rothgang.
Defizit aus Corona-Zeiten
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wirft dem Bund zudem vor, in der Vergangenheit Gelder aus der Pflegeversicherung ausgeborgt zu haben, ohne diese zurückzuzahlen. “Das Defizit ist hausgemacht”, sagt der Vorsitzende Eugen Brysch und fordert, der Bund müsse der Pflegekasse fünfeinhalb Milliarden Euro zurückzahlen. Das Geld war während der Corona-Pandemie unter anderem für Tests und Pflegeprämien abgeflossen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass der Bund die Gelder zur Finanzierung zahlreicher Corona-Maßnahmen an die Pflegeversicherung zurückzahlt. Zudem sollten die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft vom Bund übernommen werden. Diese Summe bezifferte Brysch auf jährlich dreieinhalb Milliarden Euro. Laut GKV-Spitzenverband würden die beiden Maßnahmen der Pflege eine finanzielle Atempause verschaffen, um die notwendigen grundlegenden Reformen anzugehen.
Welche Gegenvorschläge aus der Politik kommen
CSU-Fraktionschef Holetschek warnt bei der Pflegereform vor einem „Kurs in soziale Kälte“. Statt die Schwachen und Hilfsbedürftigen zu belasten, sollten die Kosten in stationären Einrichtungen eingedämmt werden, indem Strukturen flexibler und Pflegebudgets beweglicher werden. Zudem brauche es „einen Kahlschlag bei Bürokratie und Berichtspflichten.“
Die Linke fordert eine Pflegevollversicherung, die also die Pflegekosten vollständig abdecken würde. In diese sollen alle einzahlen müssen. Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und selbst langjährige Pflegefachkraft, forderte im RBB eine würdevolle Pflege für alle: "Es muss einfach ausreichend Personal da sein. Man muss Zeit für Gespräche haben, um mal einen Spaziergang zu machen oder mal Kaffee trinken zu können mit den Bewohnern. All das ist unter den gegebenen Umständen absolut nicht möglich."
Um das zu finanzieren, schlägt Schötz vor, dass in eine Pflegevollversicherung alle Einkommensarten einbezogen werden: "Nicht nur abhängig Beschäftigte, auch Selbstständige, auch wir Bundestagsabgeordneten, einfach alle."
Onlinetext: Martin Teigeler, Quellen: DLF, Agenturen











