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Prokon
Anleger bangen um ihr Geld

Die Anleger des insolventen Windkraft-Unternehmens Prokon müssen sich weiter gedulden. Erst im April wird feststehen, ob das Unternehmen in die endgültige Insolvenz muss. Angebliche Pläne, Prokon in eine Genossenschaft umzuwandeln, stoßen beim Anwalt der Anleger auf Ablehnung.

Von Brigitte Scholtes | 19.03.2014
    Schild der Prokon Unternehmensgruppe
    Schild der Prokon Unternehmensgruppe (dpa/picture alliance/Carsten Rehder)
    "Der Geschäftsbetrieb bei Prokon hat sich stabilisiert." So hatte sich Ende Februar der Insolvenzverwalter des Unternehmens, Dietmar Penzlin, geäußert. Eine aktuelle Stellungnahme war heute von ihm nicht zu erhalten. Man sei zurzeit dabei, die fehlenden testierten Jahresabschlüsse nachzuholen, sagt aber Anlegeranwalt Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth. Er ist Mitglied des Gläubigerausschusses.
    "Tatsache ist, dass natürlich die laufenden Kosten im Moment gesichert sind. Es gibt natürlich auch das Insolvenzausfallgeld und diese Dinge. Das ist also alles soweit gesichert. Aber es ist im Augenblick noch zu früh, um wirklich einen Kassensturz zu haben, um wirklich zu sagen, das sind die exakten Zahlen. Es wird immer noch ermittelt."
    In den letzten Tagen hieß es jedoch, der Verlust des Unternehmens liege mittlerweile bei knapp 400 Millionen Euro, das wäre mehr als das Doppelte dessen, was man bisher angenommen hatte. Offenbar sind - so soll ein Vertriebsleiter bei einer Versammlung der "Freunde von Prokon" mitgeteilt haben - inzwischen Genussrechte im Wert von insgesamt etwa 400 Millionen Euro gekündigt worden, das würde die Liquiditätsklemme des Unternehmens nochmals verschärfen. Unklar sind auch noch Details um die Vergabe von Krediten oder die Bewertung, ob die angenommenen Winderträge zu optimistisch angesetzt seien.
    "Gläubiger stehen ganz am Ende der Nahrungskette"
    Zurzeit werden noch Fremdgutachten erstellt, die erst Mitte bis Ende April vorliegen sollen. Erst dann wird entschieden, ob aus der vorläufigen eine endgültige Insolvenz werden muss. Bis dahin müssen sich die Gläubiger zwar gedulden. Die allermeisten der 75.000 Kleinanleger hatten Genussscheine gekauft. Anwalt Nieding rät:
    "Im Augenblick steht jedenfalls fest: Wenn diese Genussrechtsforderungen fällige Forderungen sind und dann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bedienen wären, sind sie absolut nachrangig, das heißt, die Gläubiger dieser Forderungen stehen ganz am Ende der Nahrungskette. Deshalb muss es diesen Gläubigern darum gehen, zusätzliche Ansprüche durchzusetzen, die ihre Forderungen dann im Rang aufsteigen lassen, ich sag jetzt mal: Schadenersatzansprüche aus verschiedenen Rechtsgründen, das wird dann aber die Aufgabe der Anwälte, die dann entsprechend mandatiert sind, das entsprechend durchzuklagen."
    Solche Rechtsgründe wären etwa Ansprüche aus Prospekthaftung oder Anlageberatung. Derzeit gibt es auch Diskussionen, ob man Prokon, falls es nicht endgültig pleite ist, in eine Genossenschaft umwandelt. Doch da warnt Nieding:
    "Als Genussrechtsinhaber bin ich ja zumindest mal am Kapital beteiligt und habe auch noch aus dem Genussrecht selber bestimmte Forderungen. Wenn ich jetzt "nur Genosse" bin, habe ich möglicherweise noch deutlicher weniger Rechte als der Genussrechtsinhaber."
    So könnten die jetzigen Genussscheininhaber dann womöglich ihr Recht verlieren, Ansprüche etwa aus der Prospekthaftung einzuklagen.