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Prostitutionsgesetz
Die Kondompflicht wird eingeführt

Union und SPD haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein Gesetz zur Regulierung der Prostitution geeinigt. Für die Prostitutierten wird es künftig eine Anmeldepflicht sowie medizinische und soziale Beratungsangebote geben. Außerdem müssen Freier Kondome benutzen.

04.02.2015
    Eine Prostituierte in Pumps und knapper Hose steht an einem Lkw.
    Prostituierte, wie hier in Frankfurt, sollen besser geschützt werden. (picture alliance / dpa/ Boris Roessler)
    Die beiden Koalitionsfraktionen Union und SPD haben sich nach monatelangem Stillstand auf die Eckpunkte eines Prostitutionsgesetzes verständigt. Erstmals werde es klare Vorgaben für die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen geben, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin. Geplant ist künftig eine Anmeldepflicht für die Prostituierten sowie medizinische und soziale Beratungsangebote. Eingeführt werden soll zudem eine Kondompflicht. Das von der Union geforderte Mindestalter von 21 Jahren wird es hingegen nicht geben.
    Genehmigungsspflicht für Betreiber von Bordellen
    Schwesig zufolge soll es insbesondere für junge Prostituierte mehr Beratung geben. Sind sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, sollen sie entsprechende Angebote halbjährlich in Anspruch nehmen, für die über 21-Jährigen soll die Beratung jährlich stattfinden. "Wir wollen dazu beitragen, dass gerade junge Prostituierte nicht Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden", sagte die Ministerin.
    Für die Eröffnung eines Bordells wird künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich. In diesem Zusammenhang muss sich der Betreiber auch einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Das Gesetz soll die Prostituierten besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Die Ministerin will bis März ihren Entwurf für das Gesetz vorlegen.
    Opposition übt Kritik
    Die Union, die auf eine Korrektur des noch von Rot-Grün beschlossenen Prostitutionsgesetzes gedrungen hatte, zeigte sich zufrieden mit der jetzigen Koalitionseinigung. "Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU). Alle Prostituierten müssten künftig einen Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen bei Behörden vorlegen.
    Linke und Grüne zweifeln aber an der Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen. Cornelia Möhring, Fraktionsvize der Linken, warnte, durch die Meldepflichten werde die Prostitution ins Hinterzimmer abgedrängt. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, kritisierte, die Prostituierten hätten jetzt nur noch die Wahl zwischen Outing und Anonymität.
    Union und SPD hatten monatelang über das Prostitutionsgesetz beraten. Strittig waren zuletzt insbesondere die Kondompflicht und das Mindestalter.
    (pg/ach)