Social-Media-Sucht
Wegweisendes Urteil gegen Meta und Google

Eine 20-Jährige wirft Instagram und YouTube vor, gezielt suchtfördernd gebaut zu sein. Nun hat ein US-Gericht ihr Recht gegeben. Was bedeutet das Urteil für die Tech-Branche? Und wie gefährlich ist Social Media wirklich?

    Ein Mann im dunklen Anzug verlässt begleitet von mehreren Männern ein Gerichtsgebäude und geht auf ein Fahrzeug am Straßenrand zu.
    Meta-Chef Mark Zuckerberg nach seiner Aussage in Los Angeles. Vor Gericht bestritt er, dass Instagram gezielt Kinder anspreche oder auf maximale Nutzungsdauer ausgelegt sei. (picture alliance / AP / Damian Dovarganes)
    In Los Angeles hat ein Geschworenengericht Meta und Google, die Mutterkonzerne von Instagram und YouTube, für die psychischen Schäden einer heute 20-Jährigen mitverantwortlich gemacht und zu insgesamt sechs Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt.
    Die Klägerin hatte den Plattformen vorgeworfen, ihre Angebote bewusst suchtfördernd gestaltet zu haben, und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück. Beide Konzerne wollen das Urteil nun anfechten. Es könnte weitreichende Folgen für Tech-Konzerne haben. In Deutschland und Europa hatte das Verfahren die Debatte über strengere Regeln für soziale Netzwerke angeheizt.

    Inhalt

    Worum es im US-Prozess ging

    Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine heute 20-jährige Frau, die unter dem Kürzel KGM auftrat. Bereits als Sechsjährige nutzte sie Social-Media-Plattformen wie YouTube und später Instagram. Es folgten Accounts bei Snapchat und TikTok. Funktionen wie das endlose Scrollen hätten sie immer tiefer in einen Strudel aus Konsum und sozialem Vergleich gezogen.
    Die Klägerin machte ihre intensive Nutzung für Depressionen, Angstzustände und eine massive Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper verantwortlich. Besonders Filter und algorithmisch empfohlene Inhalte hätten ihr Selbstbild verzerrt. Vor Gericht wurde nun geklärt, ob diese Funktionen bewusst so gestaltet wurden – und ob die Unternehmen für mögliche Folgen verantwortlich gemacht werden können.
    KGM richtete ihre Klage gegen Instagram, YouTube, Snapchat und TikTok. Die Firmen hinter TikTok und Snapchat gingen im Vorfeld einen Vergleich mit ihr ein. Vor Gericht standen am Ende nur noch Meta mit Instagram und Google mit YouTube.

    Ein Urteil trotz juristischer Hürden

    Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil Social-Media-Plattformen in den USA durch die sogenannte Regelung “Section 230” weitgehend vor Klagen geschützt sind. Demnach können Unternehmen nicht für Inhalte haftbar gemacht werden, die ihre Nutzer veröffentlichen. Auf diesen Schutz beriefen sich auch die Plattformen im Verfahren in Los Angeles und beantragten die Abweisung der Klage. Ihr Argument: Selbst wenn der Klägerin Schaden entstanden sei, gehe dieser auf Beiträge anderer Nutzerinnen und Nutzer zurück, nicht auf die Unternehmen selbst.  
    Die zuständige Richterin Carolyn Kuhl stellte aber klar, dass es durchaus eine Haftung geben könne, wenn der Schaden auf das Design der Plattform zurückzuführen sei. Im konkreten Fall gebe es Hinweise darauf, dass Funktionen von Instagram die Klägerin zu zwanghaftem Videokonsum verleitet haben könnten.

    Nicht ausreichend vor Risiken gewarnt

    Das Geschworenengericht sah es in seinem Grundsatzurteil nun tatsächlich als erwiesen an, dass Google und Meta bei der Gestaltung und dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig handelten. Die Konzerne hätten gewusst oder wissen müssen, dass ihre Dienste eine Gefahr für Minderjährige darstellen und die Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt, hieß es in der Begründung. 
    Instagram-Chef Adam Mosseri bestritt im Prozess ein Suchtpotenzial der App. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg sagte in dem Verfahren aus und räumte dabei Probleme bei der Alterskontrolle ein. Meta und Google wollen das Urteil nun anfechten.
    Ein Meta-Sprecher erklärte, die psychische Gesundheit von Jugendlichen sei komplex und lasse sich nicht auf eine einzelne App zurückführen. Google wies die Entscheidung ebenfalls zurück und bezeichnete YouTube als reine Streaming-Plattform, nicht als soziales Netzwerk.

    Social Media und psychische Gesundheit: Was die Wissenschaft sagt

    Plattformen wie Instagram oder TikTok sind darauf ausgelegt, dass Nutzer möglichst viel Zeit dort verbringen. Wenn man Inhalte liked, zeigt der Algorithmus ähnliche Beiträge, was die Nutzung weiter verstärkt. Die Plattformen profitieren von der längeren Verweildauer der Nutzer - und die Nutzer wiederum fühlen sich gut, wie der Psychologe Christian Montag erklärt.
    Studien aus den USA zeigen demnach, wie stark sogenannte Likes wirken, denn sie aktivieren das Belohnungssystem im Gehirn. Dadurch entstehen positive Gefühle, die Menschen dazu bringen, immer wieder auf die Plattform zurückzukehren.
    “Es gibt schon sehr viele Hinweise, dass wie hier von Sucht sprechen können”, erklärt Bildungsforscherin Nina Kolleck. Eine aktuelle Studie des Deutschen Gesundheitsbarometers zeigt, dass über ein Viertel der Befragten hierzulande soziale Medien in einem suchtähnlichen Ausmaß nutzt.

    Deutliche Suchtsymptome bei vielen jungen Menschen

    Bei den unter 20-Jährigen weist sogar mehr als die Hälfte deutliche Suchtsymptome auf, bei den 20- bis 39-Jährigen etwa ein Drittel. Frauen sind etwas häufiger betroffen als Männer. Die möglichen Folgen seien Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen und psychische Belastungen.
    Auch andere Studien geben Hinweise darauf, dass soziale Medien die psychische Gesundheit beeinflussen können. Sie können etwa Konzentrationsprobleme, Stress, Angst und depressive Symptome verstärken. Zwar gibt es laut Kolleck keine pauschale Kausalität im Sinne von Social Media mache automatisch krank, jedoch bestünden Risiken, insbesondere bei intensiver und vergleichsorientierter Nutzung.
    Besonders problematisch seien eine rein passive Nutzung und Cybermobbing. Gerade bei Kindern und Jugendlichen könnten dadurch negative Folgen noch verstärkt werden.
    Online- und Offlinewelt lassen sich laut Kolleck heute kaum noch trennen. Was in sozialen Netzwerken passiere, beeinflusse stark die Identitätsentwicklung. Viele Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene identifizierten sich so sehr mit ihrem Online-Leben, dass es spürbare Auswirkungen auf ihr reales Leben habe.

    Auch Erwachsene sind betroffen

    Eine repräsentative Studie der Hochschule Macromedia legt nahe, dass auch Erwachsene von den negativen Auswirkungen sozialer Medien betroffen sind. Demnach treten bei jedem vierten Deutschen bis zum Alter von 44 Jahren pathologische oder problematische Nutzungsmuster auf.
    „Die Politik darf nicht länger so tun, als sei das Problem mit der Volljährigkeit erledigt. Exzessive Social-Media-Nutzung belastet längst auch die Arbeitswelt, Beziehungen und die psychische Gesundheit von Erwachsenen“, sagte Studienleiter René Arnold. In der Studie wird auch explizit das Design der Plattformen als Suchtverstärker genannt.
    Auch das österreichische Forschungsprojekt ADDICT kommt zu dem Schluss, dass bestimmte Design-Elemente sozialer Medien zwanghafte Nutzung fördern können, zum Beispiel endloses Scrollen oder automatisch startende Videos. In Fallstudien zu TikTok und Instagram stuften die Forschenden den Großteil der Funktionen als hochriskant ein.

    Was für die Tech-Konzerne auf dem Spiel steht

    "Dieses Urteil ist größer als ein einzelner Fall", erklärten die Anwälte der Klägerin. Das Urteil sei ein "Referendum – von Geschworenen an eine ganze Branche –, dass die Zeit der Verantwortung gekommen ist." 
    Für die Tech-Branche steht im aktuellen Fall weit mehr auf dem Spiel als ein einzelner Schadensersatzfall. Der Musterprozess könnte den Weg für eine Klagewelle ebnen: In den USA werfen mehr als tausend Nutzerinnen und Nutzer den Internet-Plattformen vor, sie abhängig gemacht und damit für Depressionen, Essstörungen oder Psychiatrie-Aufenthalte verantwortlich zu sein. In manchen Fällen geht es sogar um Suizid.
    Auch Familien, Schulbezirke und mehrere Bundesstaaten haben inzwischen Tausende Klagen eingereicht. Sie werfen den Unternehmen vor, eine psychische Gesundheitskrise bei Jugendlichen mitverursacht zu haben. In den vergangenen Jahren hatten investigative Recherchen interne Dokumente von Meta ans Licht gebracht, die zeigen, dass dem Unternehmen mögliche gesundheitliche Schäden durch seine Plattformen bekannt waren. Beobachter ziehen angesichts einer möglichen Klagewelle Parallelen zu früheren Verfahren gegen die Tabakindustrie, bei denen Unternehmen am Ende hohe Summen zahlten und ihre Werbepraktiken einschränken mussten.

    Regulierung von Social Media: Wie Deutschland und die EU reagieren

    Unter anderem der Prozess in Los Angeles hat in Deutschland die Diskussion über ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche wieder in Gang gebracht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt sich offen dafür. Eine Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt soll innerhalb eines Jahres konkrete Vorschläge erarbeiten.
    Die Europäische Kommission will bis zum Sommer entscheiden, ob sie ein Social-Media-Verbot für Jugendliche auf den Weg bringt. Ein Vorbild ist Australien. Dort gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.

    Bildungsforscherin: Ein Social-Media-Verbot greift zu kurz

    Die Bildungsforscherin Nina Kolleck hält davon nicht viel. Ein Verbot greife zu kurz, weil wir längst in einer digitalen Welt lebten, in der solche Verbote leicht zu umgehen seien und oft nicht alle problematischen Plattformen erfassten. Der zentrale Hebel liege nicht bei den Kindern, sondern bei den Plattformen selbst und deren Design sowie Algorithmen. “Wir müssen die manipulativen Strukturen begrenzen", fordert Kolleck. Die personalisierten Dauerfeeds müssten für Minderjährige wie auch für Erwachsene abgeschafft werden.
    In Europa gerät derzeit TikTok ins Visier der Behörden. Die EU-Kommission wirft der Video-App nach vorläufigen Ergebnissen vor, möglicherweise gegen europäisches Recht zu verstoßen. Auch hier stehen Mechanismen im Mittelpunkt, die eine suchtartige Nutzung fördern könnten. Nach Einschätzung der Kommission belohnt das Plattform-Design Nutzer ständig mit neuen Inhalten und verstärkt so den Drang, immer weiterzuscrollen.

    Onlinetext: Elena Matera