Der Begriff "türkischstämmig" soll nicht nur Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland umfassen, sondern auch alle mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie oder ihre Vorfahren früher mal die türkische hatten.
Dabei schließt der Begriff all diejenigen aus, die sich nicht als ethnische Türken sehen, weil sie einer Minderheit angehören, etwa den Kurden, Aleviten oder Armeniern. Diese mögen sich zwar als Teil des türkischen Staats sehen, fühlen sich aber kurdisch, alevitisch oder armenisch – nicht unbedingt türkisch.
„Türkeistämmig“ betont nationale Herkunft
Wenn Medien also tatsächlich alle Menschen mit Wurzeln in der Türkei meinen, verwenden sie immer öfter den Begriff „türkeistämmig“. „Türkeistämmig“ betont nicht die ethnische Herkunft, sondern die nationale.
Aber: Wenn es darum geht, wer in Deutschland an türkischen Wahlen teilnehmen darf, passt nicht mal dieser Begriff. Denn Türkeistämmige mit rein deutscher Nationalität dürfen nicht wählen. Wenn Medien diese Gruppe benennen wollen, geht es kürzer: „Menschen mit türkischem Pass“.