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„Türkischstämmig“ oder „türkeistämmig“?

Wenn es um Menschen mit Wurzeln in der Türkei geht, heißt es in Medien oft, dass diese „türkischstämmig“ seien. Doch nicht immer trifft der Begriff so auch zu, meint Stefan Fries.

Von Stefan Fries |
Eine Frau wirft einen Umschlag mit Ihrer Stimme zur Präsidentschaftswahl in der Türkei in einem Wahllokal in einem ehemaligen Kaufhaus in der Münchner Innenstadt in eine Wahlurne. Bei einer Stichwahl ums Präsidentenamt sind Türken in Bayern zur Wahl aufgerufen.
"Türkeistämmig"? Wenn es darum geht, wer in Deutschland an türkischen Wahlen teilnehmen darf, passt nicht mal dieser Begriff, meint Stefan Fries. (picture alliance / dpa / Felix Hörhager)
Der Begriff "türkischstämmig" soll nicht nur Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland umfassen, sondern auch alle mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie oder ihre Vorfahren früher mal die türkische hatten.
Dabei schließt der Begriff all diejenigen aus, die sich nicht als ethnische Türken sehen, weil sie einer Minderheit angehören, etwa den Kurden, Aleviten oder Armeniern. Diese mögen sich zwar als Teil des türkischen Staats sehen, fühlen sich aber kurdisch, alevitisch oder armenisch – nicht unbedingt türkisch.

„Türkeistämmig“ betont nationale Herkunft

Wenn Medien also tatsächlich alle Menschen mit Wurzeln in der Türkei meinen, verwenden sie immer öfter den Begriff „türkeistämmig“. „Türkeistämmig“ betont nicht die ethnische Herkunft, sondern die nationale.
Aber: Wenn es darum geht, wer in Deutschland an türkischen Wahlen teilnehmen darf, passt nicht mal dieser Begriff. Denn Türkeistämmige mit rein deutscher Nationalität dürfen nicht wählen. Wenn Medien diese Gruppe benennen wollen, geht es kürzer: „Menschen mit türkischem Pass“.