Studie zu Fußgänger-Unfällen
Stiftung verlangt Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften

Um die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger zu verringern, verlangt die Björn Steiger Stiftung eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften. Die Forderung ist eine Konsequenz aus einer Studie der Stiftung zu Fußgänger-Unfällen.

    Eine Person läuft über einen Zebrastreifen.
    Immer wieder werden Fußgänger auf Zebrastreifen angefahren. (IMAGO / Michael Gstettenbauer)
    Viele der über 400 im Jahr 2025 bei Verkehrsunfällen getöteten Fußgänger könnten noch leben, wenn in Deutschland Tempo 30 gelten würde, erklärte die Stiftung. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung sollte deshalb in die Wege geleitet werden.
    Ein Ergebnis der heute in Münster veröffentlichten Untersuchung war, dass Unfälle beim Überqueren der Fahrbahn abseits von Kreuzungen besonders häufig vorkamen und besonders schwere Folgen hatten. Bei dieser Art von Unfällen spielt laut dem Leiter der Unfallforschung der Stiftung, Brockmann, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge eine wesentliche Rolle.
    Problematisch sind dabei auch Fußgängerüberwege. In nicht wenigen Fällen wurden hier sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Solche Anlagen vermittelten eine Scheinsicherheit, sagte Brockmann. Sie müssten entweder regelgerecht gestaltet oder entfernt werden. Überdies herrsche hier ganz überwiegend Tempo 50, obwohl die Kommunen auch jetzt schon in diesen Bereichen Tempo 30 anordnen könnten.
    Als weitere Konsequenzen aus den Studienergebnissen verlangen die Experten mehr Querungshilfen für Fußgänger, eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer und eine kritische Überprüfung des ruhenden Verkehrs - sprich: weniger parkende Autos.
    Die Björn Steiger Stiftung setzt sich seit 1969 für ein besseres Rettungswesen und mehr Verkehrssicherheit ein.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.