
Menschen haben ein starkes Gefühl für Fairness und Unrecht. Sie fordern deshalb soziales Verhalten untereinander ein – und bei Fehltritten gibt es Sanktionen. Bestrafung soll sicherstellen, dass Menschen kooperieren und soziale Normen geachtet werden, die wichtig fürs Zusammenleben sind.
Eine holländische Studie hat gezeigt: Unser Gehirn sendet bei der Bestrafung eines anderen Belohnungssignale. Wir haben also ein angeborenes Strafbedürfnis, dass uns sogar bei Bestrafung gut fühlen lässt.
Trotzdem variiert dieses Strafbedürfnis je nach Haltung und Erfahrung – und es ist nicht absolut, denn je mehr wir über die Hintergründe einer Straftat wissen, desto geringer wird unser Strafbedürfnis und desto milder unser Urteil.
Wirken Strafen überhaupt?
„Also wenn ich jetzt an meinen Fall denke, dann hätte ich, glaube ich, nicht zur Besinnung gefunden, wenn ich nicht eingesperrt worden wäre“, sagt ein junger Strafgefangener aus dem Berliner Jugendknast. Doch viele Täter empfinden ihre Strafe als zu hart oder ungerecht. Dieses Gefühl kann dazu führen, dass Täter sich als Opfer fühlen und dadurch nicht die erwünschte Einsicht zeigen.
Bei Jugendlichen können harte Strafen sogar das Gegenteil bewirken. Das gilt besonders für Kurzstrafen unter zwei Jahren und bei Jugendarrest. Über 60 Prozent der Jugendlichen, die solche Strafen verbüßen, werden rückfällig. Mit Haft werden allerdings nur schwere Straftaten geahndet, oder wenn jemand wiederholt aufgefallen ist und eine schlechte Prognose hat. Außerdem sagt ein Rückfall wenig über das Delikt aus. Denn dabei kann es sich auch um einen einfachen Diebstahl handeln.
Doch dort, wo bei kleineren Delikten keine Strafe verhängt wird, gibt es die geringste Rückfallquote. Das belegen länderübergreifende Studien. Und wo das Urteil milde ausfällt, ist das Rückfallrisiko geringer als bei einer harten Strafe. Das habe sich bereits Ende des 19. Jahrhunderts in der ersten Reichskriminalstatistik gezeigt, sagt der Konstanzer Kriminologe Gerhard Spieß.
Der Reformwille des 20. Jahrhunderts veränderte die Wahrnehmung von Kriminalität und ihren oftmals sozialen Ursachen. Dies schlug sich auch im Strafrecht nieder. Besonders das Jugendstrafrecht ist von dem Gedanken der Erziehung getragen. In der Pubertät testen Jugendliche Grenzen, das zeigt sich deutlich in der Kriminalstatistik. Meist bleibt es eine kurze Episode und bedarf eher einer sozialpädagogischen Intervention als einer harten Strafe, sagt der Kriminologe Gerhard Spieß. Auch die langen Verfahren seien ein Problem, gerade bei Jugendlichen müssen Interventionen möglichst schnell erfolgen, um Wirkung zu zeigen.
Resozialisierung als Ziel
Das deutsche Strafrecht verfolgt drei Strafzwecke: Erstens soll das Unrecht gesühnt werden. Hier steht die Vergeltung im Vordergrund. Zweitens soll die Strafe eine abschreckende Wirkung haben. Die Bevölkerung soll sehen: Verbrechen werden geahndet. Und Straftäter sollen von ihrem kriminellen Vorhaben abgehalten werden.
Der dritte Zweck von Strafe ist die Resozialisierung des Täters. Ziel sei es, dass Menschen künftig ohne Straftaten leben, und wieder Teil der Gesellschaft werden, so Heidi Winterer, Amtsrichterin in Staufen im Breisgau.
Beim Amtsgericht wird leichtere Kriminalität verhandelt, die einen Strafrahmen von zwei Jahren nicht übersteigt. Das sei auch der größte Anteil der Delikte, sagt Winterer. Schwerpunkte seien Vermögensdelikte wie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, aber auch Verkehrsdelikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss. Es sei notwendig, die Menschen „richtig abzuholen“ und die Ursachen hinter den Straftaten zu erkennen, betont die Richterin. Zum Beispiel, wenn jemand ein Alkoholproblem hat und immer alkoholisiert Straftaten begeht. Dann sei Therapie wichtig, um straffrei zu bleiben.
In Deutschland werden weniger als fünf Prozent der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Bei zehn Prozent wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die meisten Angeklagten erhalten eine Geldstrafe. Erst wenn etwas Gravierendes passiert, landet man in Haft. Oder wenn man immer wieder straffällig wird.
Welche Strafe ist angemessen?
Richter Thomas Groß vom Landgericht 1 in Berlin verhandelt Taten mit Todesfolge, also Mord und Totschlag. Laut Polizeistatistik machten solche Delikte im Jahr 2024 0,1 Prozent der bundesweiten Taten aus. Auf schwere Gewaltkriminalität wie Mord, Raub und Vergewaltigung entfallen insgesamt weniger als vier Prozent. Dennoch bestimmen diese Taten unsere Wahrnehmung. Grund dafür sei die Medienberichterstattung, sagt der Kriminologe Gerhard Spieß. Es werde vor allem über spektakuläre und gravierende Einzelfälle berichtet.
Auch das Bild des fremden Täters ist eine populistische Verzerrung. Die meisten Tötungsdelikte passieren unter Verwandten oder Bekannten, Paaren oder Ex-Partnern. Richter Thomas Groß glaubt, jeder kann zum Mörder werden - denn jeder könne in eine emotionale Ausnahmesituation kommen. Wichtig sei, dass auch die Opfer vor Gericht Gehör fänden und die Taten angemessen aufgearbeitet würden.
Welche Alternativen zur Bestrafung gibt es?
Seit den 1990er-Jahren gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich im deutschen Strafgesetz. Dabei kommen beide Parteien in einem moderierten Prozess zusammen, um eine Lösung zu finden. So soll ein Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ziel sei es, dass beide Parteien gegenseitig Verständnis entwickeln und eine Lösung finden, die nachhaltiger ist als ein Urteil, sagt die Berliner Konfliktschlichterin Antje Gentzmann. Sogar bei schweren Verbrechen wie einer Vergewaltigung kann ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden. Das Gericht kann ein solches Verfahren dann auch strafmildernd berücksichtigen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich hat weitere Vorteile: Viele Geschädigte haben offene Fragen oder wollen dem Täter zeigen, wie es ihnen ergangen ist. Diese aktive Rolle hilft, sich nicht mehr als Opfer zu fühlen. Sie kann der Tat und dem Täter ihren Schrecken nehmen. Über 80 Prozent der Fälle werden so miteinander gelöst, dass es zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt. Und auch die Rückfallquoten sind beim Täter-Opfer-Ausgleich geringer als bei einer Geld- oder Gefängnisstrafe.
Wiedergutmachung – auch monetär – ist ein Kernelement des Verfahrens. Aber es gibt auch viele andere Ausgleichsvarianten. Bäume wurden als Ausgleich gepflanzt, Autos repariert oder Reitstunden gegeben. „Es ist alles möglich, was dann für die beiden Sinn macht und irgendwie heilsam ist“, sagt Konfliktschlichterin Gentzmann.
Experten fordern mehr Prävention
Meistens bringt reine Strafe eher wenig. Das zeigen die Statistiken. Experten fordern daher, insbesondere Prävention, Anti-Gewalt-Trainings und Freizeitangebote in sozial schwachen Gegenden auszubauen. Gerade für männliche Jugendliche und Heranwachsende, denn sie machen 95 Prozent der Gefängnisinsassen aus.














