
Es geht um die Konzernstrukturen der Deutschen Bahn und um Beihilfezahlungen an die Deutsche Post. Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, teilte die Brüsseler Behörde heute mit. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Auch wegen staatlicher Beihilfen für die Deutsche Post leitete die EU-Kommission eine Klage ein.
EU-Behörde bemängelt Buchführung der Bahn als unklar
In der Buchführung der Bahn werde nicht deutlich, dass es zu keiner Übertragung von Mitteln zwischen den Bereichen Schienennetz und Verkehr komme, bemängelt die EU-Kommission. Dabei geht es auch um Gebühren, die Bahnkonkurrenten dem Unternehmen für die Nutzung des Netzes zahlen. Generell habe der Staat einer solchen Quersubventionierung keinen klaren Riegel vorgeschoben.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Wenn der Europäische Gerichtshof die Brüsseler Bedenken teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen.
Post soll illegale Beihilfen kassiert haben
Im Fall der Deutschen Post wirft die EU-Kommission der Bundesregierung vor, geflossene Staatshilfen nicht in ausreichendem Umfang zurückgefordert zu haben. Welche Summe die Post zurückzahlen soll, blieb zunächst offen. Die EU-Kommission hatte Deutschland im vergangenen Jahr vorgeworfen, der Post durch eine Kombination aus hohen regulierten Portokosten und Zuschüssen für Beamtenpensionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft zu haben. Die Rede ist von illegalen Beihilfen in einer Höhe zwischen 500 Millionen Euro und einer Milliarde Euro.

Deutschland habe zwar anschließend Beihilfen zurückerhalten, teilten die Aufseher nun mit. Die Rückzahlung sei aber deutlich niedriger ausgefallen als der geschätzte Betrag, der eigentlich fällig gewesen sei. Die Deutsche Post hatte im vergangenen Jahr dann 298 Millionen Euro plus Zinsen an den Bund überwiesen. "Wir sind von der Einleitung des Verfahrens gegen Deutschland überrascht, denn unserer Meinung nach hat der Bund die Beihilfeentscheidung vollständig umgesetzt", sagte ein Post-Sprecher.