Sonntagnachmittag im Seminarraum des Forums Demokratie Düsseldorf. Gut ein Dutzend Lernwillige sitzen im Kreis, besprechen die nächste Übung. Sie alle wollen in der Mediationsfortbildung lernen, wie sich Konflikte besser lösen lassen. Eine von ihnen ist die hessische Grundschullehrerin Marion Schmidt. Die 57-Jährige hat sich eigentlich während ihres gesamten Berufslebens fortgebildet, doch bislang hat sie dafür noch nie Bildungsurlaub beantragt
"Sondern immer versucht, es über Freizeit abzudecken. Aus Angst, ich nenne es einfach auch so beim Namen. Ich hatte oft die Befürchtung, wenn ich fehle, dass das meiner Weiterbeschäftigung entgegen sprechen könnte."
Doch diesmal gab sie sich einen Ruck und beantragte fünf Tage Bildungsurlaub, die ihr laut Landesgesetz pro Jahr zustehen.
"Ja, das war nicht ganz einfach. Da musste ich schon sehr genau schildern, welche Intension ich habe und warum ich meine, dass das eben meinem Arbeitgeber zu Gute kommen kann."
Das ist eine Voraussetzung, um für den Bildungsurlaub freigestellt zu werden. Denn laut Bundesarbeitsgericht steht auch dem Arbeitgeber ein gewisser Nutzen aus der so genannten Arbeitnehmerweiterbildung zu.
"Ich arbeite in einer Brennpunktschule, das heißt wir haben ständig das Thema Gewaltprävention, wir haben das Thema Streitschlichtung - was liegt da näher, als sich intensiv mit Mediation zu beschäftigen?"
Bei der Wahl des Seminars muss außerdem darauf geachtet werden, dass es in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In den meisten Ländern gibt es entsprechende Datenbanken, in denen anerkannte Bildungsträger und Seminare aufgeliset sind. Für die Mediationsforbildung hat sich auch Renate Rassmann-Grimm entschieden. Als Betriebsratsvorsitzende in einer Werbearentur kann man gar nicht genug über Konfliklösung wissen, sagt sie. Ihr Arbeitgeber sieht das genauso, und zögerte nicht, sie für das Seminar freizustellen.
"Mein Arbeitgeber hat es zur Kenntnis genommen, abgeheftet und gut war."
Das Unternehmen übernimmt sogar die gesamten Kosten für die 200-stündige Mediations-Fortbildung. Davon kann die hessische Grundschullehrerin Marion Schmidt nur träumen. Sie zahlt die 1500 Euro aus eigener Tasche, was rein rechtlich korrekt ist. Und auch der Arbeitgeber trägt in Form der Lohnfortzahlung einen Teil der Kosten des Bildungsurlaubs. Übrigens ein äußerst unpassender Begriff, findet Marion Schmidt.
"Ich empfinde es nicht als Urlaub, auch wenn mir das persönlich sehr gut tut und ich mich da sehr bereichert fühle. Aber es ist richtig harte Arbeit."
Arbeit, betont Renate Rassmann-Grimm, von der auch der Arbeitgeber profitiert.
"Ich glaube, dass Mitarbeiter wiedere motivierter an den Arbeitsplatz zurückkehren, weil sie wirklich mal andere Dinge wahrgenommen haben, einfach mal über anderes nachdenken konnten, neue Dinge gelernt haben. Und ich finde, das bringt immer so ein bisschen frischen Wind und steigert durchaus auch die Motivation. Ich glaube auch, dass Arbeitgeber letztendlich davon profitieren."
Dennoch hat auch die 54-Jährige das erste Mal Bildungdsurlaub beantragt. Als Betriebsreatsvorsitzende weiß sie, dass höchstens eine Handvoll ihrer gut 450 Kollegen den Anspruch auf Bildungsurlaub wahrnehmen.
"Weil es immer auch über Betriebsrat zu gehen hat. Ich kann nur sagen für unser Unternehmen, dass doch viele Mitarbeiter Sorge haben, zu lange dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Und ich glaube, das hindert schon den ein oder anderen daran, diesen Bildungsurlaub überhaupt in Anspruch zu nehmen."
Dabei ist das Prozedere sehr einfach: Wer Bildungsurlaub beantragen möchte muss seinem Arbeitgeber lediglich die Anmeldebestätigung des Seminars, die Anerkennung des Veranstalters im jeweiligen Bundesand und den Inhalt der Fortbildung mitteilen. Dann darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn er Zweifel am Mindestnutzen für das Unternehmen hat oder wenn aus zwingenden betrieblichen Gründen zu dieser Zeit nicht auf den Arbeitnehmer verzichtet werden kann."
Das ABC des Bildungsurlaubs - Wie der Wunsch nach Weiterbildung in Erfüllung geht - 1. Teil Serie Bildungsurlaub
Schwerpunktthema: Büffeln in den Ferien - PISAplus macht Bildungsurlaub
"Sondern immer versucht, es über Freizeit abzudecken. Aus Angst, ich nenne es einfach auch so beim Namen. Ich hatte oft die Befürchtung, wenn ich fehle, dass das meiner Weiterbeschäftigung entgegen sprechen könnte."
Doch diesmal gab sie sich einen Ruck und beantragte fünf Tage Bildungsurlaub, die ihr laut Landesgesetz pro Jahr zustehen.
"Ja, das war nicht ganz einfach. Da musste ich schon sehr genau schildern, welche Intension ich habe und warum ich meine, dass das eben meinem Arbeitgeber zu Gute kommen kann."
Das ist eine Voraussetzung, um für den Bildungsurlaub freigestellt zu werden. Denn laut Bundesarbeitsgericht steht auch dem Arbeitgeber ein gewisser Nutzen aus der so genannten Arbeitnehmerweiterbildung zu.
"Ich arbeite in einer Brennpunktschule, das heißt wir haben ständig das Thema Gewaltprävention, wir haben das Thema Streitschlichtung - was liegt da näher, als sich intensiv mit Mediation zu beschäftigen?"
Bei der Wahl des Seminars muss außerdem darauf geachtet werden, dass es in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In den meisten Ländern gibt es entsprechende Datenbanken, in denen anerkannte Bildungsträger und Seminare aufgeliset sind. Für die Mediationsforbildung hat sich auch Renate Rassmann-Grimm entschieden. Als Betriebsratsvorsitzende in einer Werbearentur kann man gar nicht genug über Konfliklösung wissen, sagt sie. Ihr Arbeitgeber sieht das genauso, und zögerte nicht, sie für das Seminar freizustellen.
"Mein Arbeitgeber hat es zur Kenntnis genommen, abgeheftet und gut war."
Das Unternehmen übernimmt sogar die gesamten Kosten für die 200-stündige Mediations-Fortbildung. Davon kann die hessische Grundschullehrerin Marion Schmidt nur träumen. Sie zahlt die 1500 Euro aus eigener Tasche, was rein rechtlich korrekt ist. Und auch der Arbeitgeber trägt in Form der Lohnfortzahlung einen Teil der Kosten des Bildungsurlaubs. Übrigens ein äußerst unpassender Begriff, findet Marion Schmidt.
"Ich empfinde es nicht als Urlaub, auch wenn mir das persönlich sehr gut tut und ich mich da sehr bereichert fühle. Aber es ist richtig harte Arbeit."
Arbeit, betont Renate Rassmann-Grimm, von der auch der Arbeitgeber profitiert.
"Ich glaube, dass Mitarbeiter wiedere motivierter an den Arbeitsplatz zurückkehren, weil sie wirklich mal andere Dinge wahrgenommen haben, einfach mal über anderes nachdenken konnten, neue Dinge gelernt haben. Und ich finde, das bringt immer so ein bisschen frischen Wind und steigert durchaus auch die Motivation. Ich glaube auch, dass Arbeitgeber letztendlich davon profitieren."
Dennoch hat auch die 54-Jährige das erste Mal Bildungdsurlaub beantragt. Als Betriebsreatsvorsitzende weiß sie, dass höchstens eine Handvoll ihrer gut 450 Kollegen den Anspruch auf Bildungsurlaub wahrnehmen.
"Weil es immer auch über Betriebsrat zu gehen hat. Ich kann nur sagen für unser Unternehmen, dass doch viele Mitarbeiter Sorge haben, zu lange dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Und ich glaube, das hindert schon den ein oder anderen daran, diesen Bildungsurlaub überhaupt in Anspruch zu nehmen."
Dabei ist das Prozedere sehr einfach: Wer Bildungsurlaub beantragen möchte muss seinem Arbeitgeber lediglich die Anmeldebestätigung des Seminars, die Anerkennung des Veranstalters im jeweiligen Bundesand und den Inhalt der Fortbildung mitteilen. Dann darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn er Zweifel am Mindestnutzen für das Unternehmen hat oder wenn aus zwingenden betrieblichen Gründen zu dieser Zeit nicht auf den Arbeitnehmer verzichtet werden kann."
Das ABC des Bildungsurlaubs - Wie der Wunsch nach Weiterbildung in Erfüllung geht - 1. Teil Serie Bildungsurlaub
Schwerpunktthema: Büffeln in den Ferien - PISAplus macht Bildungsurlaub