
Die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren reißt nicht ab: Bereits eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatten sich Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir dafür ausgesprochen, ein Verbotsverfahren "mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg" einzuleiten.
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schlug Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst vor, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD ergebnisoffen prüfen solle.
Welche Haltung die Partei hat, legte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nach der konstituierenden Sitzung seiner Fraktion im Magdeburger Landtag sehr deutlich offen. Auf die Frage eines Journalisten nach der geplanten Ansiedlung eines israelischen Rüstungskonzerns antwortete der Politiker: „Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei der späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen. Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung.“
In der Landespolitik und im Bundestag sorgte die Äußerung für Empörung. Die Aussage Siegmunds mache „überdeutlich, dass die AfD ihre Agenda auch am Rechtsstaat vorbei und mit Waffengewalt gegen Menschen durchsetzen möchte“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Damit zeige die AfD, dass sie nicht einfach eine weitere politische Kraft im parlamentarischen Ringen sei.
Die Radikalisierung der AfD habe in den vergangenen Jahren zugenommen, beobachtet der Staatsrechtler Alexander Thiele: „Ich verweise nur auf den Umstand, dass der Begriff Remigration damals, als er aufkam, quasi zu einem Aufschrei in der Bevölkerung geführt hat.“ Schon kurze Zeit später habe sich AfD-Parteichefin Alice Weidel klar zur sogenannten Remigration bekannt – „und hat damit großen Applaus geerntet“.
Aus Sicht Thieles spricht die Entwicklung für die Prüfung eines Verbotsverfahrens: „Wer vor vielleicht drei, vier Jahren noch Bauchschmerzen hatte, weil die Radikalisierung nicht ausgereicht hat, kommt mittlerweile vielleicht auch zu einem anderen Ergebnis.“
Auf dieser Grundlage können Parteien verboten werden
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.
Entscheidend sind dabei drei Kernwerte der Verfassung: die Würde des Menschen – und damit der Grundsatz, dass alle Menschen gleich viel wert sind –, das Demokratieprinzip und schließlich das Rechtsstaatsprinzip, also die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte.
Warum die Größe der Partei in den Debatten eine Rolle spielt
Es genügt aber nicht, dass eine Partei die obersten Verfassungswerte ablehnt. Sie muss sich auch in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzen. Ihr Handeln muss zudem Aussicht auf Erfolg haben.
Das heißt, eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie eine gewisse Chance hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Verkürzt gesagt: Sie muss genug Einfluss, Mittel, Mitglieder oder Wähler haben, um verboten zu werden. Der Wahlerfolg der AfD spricht aus juristischer Sicht also für einen möglichen Erfolg eines Verbots.
Das sagen Gegner eines Verbotsverfahrens
Aber auch Gegner eines Verbotsverfahrens argumentieren mit der Größe und dem Einfluss der Partei. Sie verweisen auf mögliche negative Folgen und Reaktionen in der Bevölkerung.
Ein Verbotsverfahren, so die Befürchtung, würde dazu führen, dass sich erhebliche Teile der Bevölkerung weiter von der Demokratie entfremden. Politisch werde es „sehr, sehr schwer“, ein AfD-Verbot zu begründen, sagt auch der Staatsrechtler und Befürworter eines solchen Prüfverfahrens Alexander Thiele. Denn der Vorwurf liege nahe, man wolle die Partei nur verbieten, weil sie als politischer Gegner so stark geworden sei. „Gleichwohl halte ich es für richtig, darüber weiter nachzudenken.“
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder befürchtet zudem, dass ein Parteienverbotsverfahren die Polarisierungsspirale „weiter anheizen“ werde. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich skeptisch zu einem Verbotsverfahren geäußert.
Das sagen Befürworter eines Verbotsverfahrens
Bremens Bürgermeister und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte begrüßt den Vorschlag von NRW-Ministerpräsident Wüst. Er fordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD durch eine Bund-Länder-Gruppe prüfen zu lassen.
Das Grundgesetz sage ganz klar: „Verfassungswidrige Parteien sind zu verbieten”, meint Bovenschulte. Das schließe eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Positionen der AfD nicht aus.
AfD und der Verfassungsschutz
Derzeit wird die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die Dokumente des Verfassungsschutzes können Grundlage eines Verbotsverfahrens sein. Den Antrag auf ein Parteiverbot können aber nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Über ein Parteiverbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.
Onlinetext: Leila Knüppel



















