
Auf den niedrigsten Stand seit einem halben Jahrhundert sei die Zahl der Apotheken in Deutschland inzwischen gesunken, rechnet der Branchendachverband ABDA vor: Ende 2025 gab es demnach bundesweit noch 16.601. Vor rund 13 Jahren wurde den Angaben zufolge das letzte Mal das Honorar erhöht, das Apotheken bekommen, wenn sie rezeptpflichtige Arzneien abgeben – seitdem habe eine von fünf Betriebsstätten dichtgemacht.
Das Fixum: lange Durststrecke bei der Vergütung
Schon seit Jahren fordern Berufsverbände mehr Geld für die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker. Die 8,35 Euro je Packung bei rezeptpflichtigen Arzneien, die es seit 2013 gibt, reichten hinten und vorne nicht mehr, klagt die ABDA. Anfang Juni hat das Bundeskabinett nun eine Anhebung des sogenannten Fixums auf den Weg gebracht: Es soll in zwei Stufen steigen: zum 1. Juli zunächst auf 9 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Hans-Peter Hubmann, erwartet dennoch zunächst ein weiteres Absinken der Zahl der Apotheken: „Es geht noch einmal nach unten.“ Doch wenn die Vergütung für die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneien jetzt spürbar steige, könne das den Abwärtstrend dann stoppen.
Der Weg zur nächsten Apotheke
Beim privaten Forschungsinstitut IGES mit Sitz in Berlin herrscht Skepsis, ob er Recht behält. Das Institut hat im März eine Studie zur Erreichbarkeit von Apotheken vorgestellt, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in Auftrag gegeben hatte. Das Ergebnis ist eindeutig: Obwohl die Zahl der Apotheken deutlich gesunken ist, sind die Wege, die Patientinnen und Patienten zur nächsten Apotheke zurücklegen müssen, kaum länger geworden.
Die Projektleiterin Gesundheitspolitik beim IGES-Institut, Iris an der Heiden, liefert die Erklärung für das vermeintlich widersprüchliche Ergebnis. Wenn Apotheken dichtmachten, geschehe das vor allem dort, wo es viele andere Apotheken gebe und der Konkurrenzdruck entsprechend hoch sei, sagt sie.
Zweifel an positiven Effekten
Das IGES-Institut schreibt die Studie derzeit fort. Eines zeichne sich dabei bereits ab, sagt die Projektleiterin: Möglicherweise werde das angekündigte höhere Honorar für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneien an den Ursachen des Apothekensterbens der vergangenen Jahre wenig ändern. Denn vom höheren Fixum profitierten vor allem große Apotheken, denen es wirtschaftlich deutlich besser gehe als der kleineren, standortgefährdeten Konkurrenz.
Die IGES-Forscherin hält es auch für möglich, dass von dem höheren Packungs-Fixum vor allem Anbieter profitieren, mit denen die traditionellen Apothekerverbände seit Langem im Clinch liegen. Gerade Versandapotheken könnten ihre Umsätze möglicherweise deutlich steigern. Die beiden Marktführer Shop Apotheke und DocMorris gehören beide zu börsennotierten Gesundheitskonzernen und arbeiten von den Niederlanden aus. Auf diese Weise können sie bestimmte Aspekte des Europarechts für sich nutzen.
Konkurrenz durch die Versandapotheken
Traditionelle Apothekerverbände werfen den Versendern seit Jahren vor, sie hielten sich nicht an Regeln für einen fairen Wettbewerb. Die Notdienstversorgung etwa bleibe komplett an den Vor-Ort-Apotheken hängen, kritisiert der Branchendachverband ABDA und spricht von „Rosinenpickerei“. Auch die Beratung zu Medikamenten finde fast ausschließlich in den Vor-Ort-Apotheken statt.
Ganz besonders ärgert sich der Chef des Deutschen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, aber über Rabatte, mit denen die Versandapotheken für sich werben. Deutsche Apotheken dürfen Kassenpatienten auf verschreibungspflichtige Arzneien keine Preisnachlässe gewähren. Die Patienten müssen eine festgelegte Zuzahlung leisten, den eigentlichen Medikamentenpreis übernimmt die Krankenkasse.
Shop Apotheke und DocMorris werben allerdings mit großzügigen Rabatten. DocMorris etwa übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Zuzahlung von derzeit fünf bis zehn Euro je Packung. „Das ist gesetzeswidriges Handeln, das nicht geahndet wird“, meint DAV-Chef Hubmann.
Europarecht macht es möglich
Der Konzernsprecher von DocMorris, Reiner Kern, widerspricht: Gesetzwidrig wären die Rabatte nur, wenn seine Firma von Deutschland aus arbeiten würde, betont er. Das tut sie aber nicht. Das Logistikzentrum der Firma ist zwar nur wenige Meter von der Bus-Haltestelle „DocMorris“ des Aachener Verkehrsverbundes entfernt. Doch es liegt eben auf der anderen Seite der deutsch-niederländischen Grenze. Deswegen gilt dort niederländisches Recht - und das erlaubt Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneien.
Die Sache sei also einfach, sagt der DocMorris-Sprecher: “Das ist europarechtlich abgesichert, und Europarecht schlägt an diesem Punkt Bundesrecht.” Das habe auch der Bundesgerichtshof bestätigt.
Welche Ursachen hat das Apothekensterben?
Kern bestreitet überdies, dass die Konkurrenz durch Versandapotheken der Grund für weniger Vor-Ort-Apotheken sei. Erst in letzter Zeit sei der Anteil der Versender am Markt für verschreibungspflichtige Arzneien von einem auf zwei Prozent nach oben gegangen, und damit immer noch auf niedrigem Niveau.
Der Rückgang der Zahl der Vor-Ort-Apotheken um rund ein Fünftel sei aber über zwei Jahrzehnte hinweg erfolgt, betont der DocMorris-Sprecher: „Es ist nicht so, dass die Online-Apotheken den Vor-Ort-Apotheken in irgendeiner Weise das Wasser abgegraben hätten.“ Der eigentliche Grund für das Apothekensterben sei der “harte Wettbewerb zwischen den Apotheken vor Ort“.
DAV-Chef Hubmann sieht das ganz anders. Bei rezeptfreien Medikamenten, wie etwa Erkältungsmitteln oder Schmerztabletten, hätten die Versender bereits einen Marktanteil von rund einem Viertel ergattert, rechnet er vor. Es mache ihm große Sorgen, dass es normal werde, Arzneien online zu bestellen, sagt Hubmann: “Die Kunden gewöhnen sich immer mehr dran, und das sehe ich schon als Risiko.”
Mehr Kompetenzen für die Vor-Ort-Apotheken
Hubmann hofft nun auf zusätzliche Spielräume, die die Bundesregierung ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen einräumen will. So sollen Apotheken weitere Impfungen anbieten können, über Corona und Grippe hinaus, für die es bereits seit 2022 eine flächendeckende Erlaubnis gibt.
Auch sollen Apotheken die Möglichkeit bekommen, verschreibungspflichtige Medikamente abzugeben, auch wenn Patienten gerade kein Rezept zur Hand haben. Etwa bei chronisch Kranken soll es ausreichen, dass eine entsprechende Verschreibung für eine Dauer-Medikation in der elektronischen Patientenakte vermerkt ist.
Widerstand von Ärzteverbänden
Gegen diese zusätzlichen Kompetenzen kommt wiederum heftiger Widerspruch von Ärzteverbänden. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, spricht von einem „krampfhaften Versuch, die Heilberufsqualifikation des Apothekers durch Maßnahmen zu legitimieren, die eigentlich im ärztlichen Bereich sind“.
Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung befürchtet „eine zunehmende Verunsicherung der Patienten“, weil diese nicht mehr wüssten, ob sie mit einem Anliegen in eine Arztpraxis oder eine Apotheke gehen sollten.
DAV-Chef Hans-Peter Hubmann hofft nun, dass sich dieser Streit bald wieder beruhigt. Im Alltag sei die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken reibungsloser, als es lautstarke Äußerungen von Verbandsspitzen manchmal vermuten ließen, sagt er.

















