- Wie erkenne ich, dass ich infiziert bin?
- Corona-Test ist positiv - was nun?
- Wann endet meine Isolierung? Kann ich mich "freitesten"?
- Übersicht der aktuellen Quarantäneregeln
- Wie werden meine Kontaktpersonen ermittelt?
- Krankheitsverlauf - was sollte ich beachten?
- Ab wann sollte ich zum Arzt oder Notarzt?
Wie erkenne ich, dass ich infiziert bin?
Mit einem Test. Bei Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, nach einem positiven Ergebnis eines PCR-Pooltests, eines Antigen-Schnell- oder Selbsttests oder nach einem Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall sollten betroffene Personen einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen lassen.
Der PCR-Test gilt laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) dabei als Goldstandard, um den Verdacht auf SARS-CoV-2 abzuklären, und ist in den genannten Fällen kostenlos. Für eine Bestätigung einer Infektion sind allerdings nicht mehr zwingend PCR-Tests nötig, da diese für priorisierte Gruppen eingesetzt werden sollen.
Corona-Test ist positiv - was nun?
Ist die Corona-Infektion durch einen Coronatest bestätigt, muss sich der oder die Betroffene in eine Isolierung begeben, bei der bestimmte Verhaltens- und Hygieneregeln eingehalten werden sollten.
Isolierung ≠ Quarantäne
Eine Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für nachweislich infizierte Personen. Sie kann zu Hause erfolgen oder bei schwerem Krankheitsverlauf im Krankenhaus.
Quarantäne ist ebenfalls eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, die mit Infizierten Kontakt hatten.
Eine Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für nachweislich infizierte Personen. Sie kann zu Hause erfolgen oder bei schwerem Krankheitsverlauf im Krankenhaus.
Quarantäne ist ebenfalls eine behördlich angeordnete Maßnahme für Personen, die mit Infizierten Kontakt hatten.
Wer sich in Isolierung begeben muss, darf das Zuhause nicht verlassen, keinen Besuch empfangen und auch Kontakt an der Haustüre - mit Briefträgern, Lieferdiensten oder Nachbarschaft - sollte unterbleiben. Doch nicht jeder Mensch wohnt allein. Was wird für diejenigen empfohlen, die in Familien oder Wohngemeinschaften zusammenleben?
Laut Robert Koch-Institut (RKI) sollten sich die infizierten Personen unabhängig vom Impfstatus der Haushaltsangehörigen möglichst getrennt von anderen Personen in einem Einzelzimmer aufhalten, Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten nicht häufiger als unbedingt nötig genutzt und regelmäßig gelüftet werden. Kontakt sollte nur zu den Haushaltsangehörigen gesucht werden, deren Unterstützung benötigt wird, dabei empfiehlt das RKI einen Mindestabstand von 1,5 Metern und das jeweilige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Verhaltens- und Hygienetipps im Überblick:
- Kontakte zu Haushaltsangehörigen beschränken
- Hygieneregeln wie Händewaschen und Husten- und Niesregeln einhalten
- Wenn Kontakt unvermeidbar ist, Abstand halten und Maske tragen
- In Gemeinschaftsräumen Abstand halten und Maske tragen
- Räume regelmäßig lüften
- Lieferungen vor der Haus- oder Wohnungstür ablegen lassen
- Wäsche bei mindestens 60 Grad Celsius waschen
- In Gemeinschaftsbädern Oberflächen mindestens einmal täglich reinigen, Handtücher nicht gemeinsam nutzen
- Abfälle wie Taschentücher in einem Müllsack gut verschnüren und im Restmüll entsorgen
Leitfaden des RKI zur häuslichen Quarantäne und Isolierung
BZgA: Verhaltensregeln bei Corona-Infektion
Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Tipps bei häuslicher Quarantäne
BZgA: Verhaltensregeln bei Corona-Infektion
Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Tipps bei häuslicher Quarantäne
Wann endet meine Isolierung? Kann ich mich "freitesten"?
Eine milde Covid-19-Erkrankung ist in der Regel nach zwei bis drei Wochen überstanden. Auch wenn sich Infizierte und Erkrankte bereits nach wenigen Tagen wieder besser fühlen oder gar keine Krankheitssymptome haben, sollten sie ihren Status gewissenhaft mit regelmäßigen Selbsttests überprüfen. "Bei einem schweren Verlauf und zunehmenden Beschwerden (zum Beispiel, wenn Sie schlechter Luft bekommen oder hohes Fieber entwickeln) sollten Sie sich telefonisch ärztlich beraten lassen (in der Hausarztpraxis oder unter der Nummer 116 117)", heißt es seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt weiterhin nach festgelegten Kriterien. Die am 2. Mai veröffentlichten Leitlinien des Robert-Koch-Instituts sehen aber vor, dass die Isolation schon nach fünf Tagen enden kann. Zudem wird ein Test zum Abschluss der Isolation nur noch dringend empfohlen, ist aber nicht mehr verpflichtend. Das RKI empfiehlt, sich auch nach dem fünften Tag weiter zu testen und in Isolation zu bleiben, bis der Test negativ ist.
Wichtig: Die Leitlinien des RKI sind ausschließlich Empfehlungen. Die konkreten Regelungen legen die Bundesländer fest.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten strengere Regeln, hier bleibt beispielsweise das Freitesten verpflichtend. In manchen Bundesländern gilt bereits eine verkürzte Isolationspflicht, etwa in Bayern und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen dauert die Isolierung weiterhin grundsätzlich zehn Tage, ab dem fünften Tag ist eine Freitestung per zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test möglich.
Seit dem 30. Juni 2022 werden Antigen-Schnelltests als Bürgertests vielerorts nicht mehr kostenlos angeboten, sondern kosten drei Euro. Allerdings haben die Länder die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.
In der Ampel-Koalition gibt es derzeit Meinungsverschiedenheiten in der Frage der Isolationspflicht bei Corona-Infektionen. Die FDP unterstützt die Forderung von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen, auf eine solche Regelung künftig zu verzichten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Grünen wollen die Isolationspflicht hingegen beibehalten.
Übersicht der aktuellen Quarantäneregeln
Die RKI-Empfehlungen wurden auch für Kontaktpersonen von Infizierten etwa im Haushalt oder in Schulen aktualisiert. Für sie gilt nun nur noch die "dringende Empfehlung", selbstständig Kontakte zu reduzieren – vor allem zu Personen aus Risikogruppen. Dringend empfohlen wird ihnen außerdem das tägliche (Selbst-)Testen.
Das gilt auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen, ihnen empfiehlt das RKI darüber hinaus, sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich zu testen.
Wie werden meine Kontaktpersonen ermittelt?
Da Covid-19 laut Infektionsschutzgesetz zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört, meldet das entsprechende Testlabor ein positives PCR-Test-Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt. Um Infektionsketten zu unterbrechen, ermittelt dieses nun Kontaktpersonen.
Da es wegen der hoch ansteckenden Omikron-Variante seit Wochen zu einer Überlastung vieler Gesundheitsämter kommt, werden Infizierte dann aufgefordert, ihre Kontaktpersonen selbst zu informieren. Eine Ansteckung ist bereits ein bis zwei Tage vor Symptombeginn einer infizierten Person möglich.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt generell, während der Pandemie die Kontakte regelmäßig zu notieren, um diese im Falle einer Infektion besser nachzuvollziehen zu können – beispielsweise mit einem Corona-Kontakttagebuch.
Zusätzlich wird das Nutzen der Corona-Warn-App angeraten, in der ein positives PCR-Test-Ergebnis eingetragen werden kann, sodass Kontaktpersonen anonym benachrichtigt werden.
Krankheitsverlauf - was sollte ich beachten?
Die meisten SARS-Cov-2-Infektionen verlaufen laut RKI asymptomatisch, mild oder mittelschwer – das heißt, die Betroffenen können sie in der häuslichen Isolierung verbringen. Erkrankte mit schwerem Verlauf sollten ins Krankenhaus eingewiesen werden – doch ab wann gilt das? Und wie behandele ich milde Symptome?
Zu den häufigsten und milden Symptomen gehören laut Robert Koch-Institut (RKI-Coronavirus-Steckbrief) ähnliche wie bei einer Grippe oder Erkältung, vor allem Husten, Fieber, Schnupfen und Störungen des Geruchs- und oder Geschmackssinns. Weitere Symptome können Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen sowie allgemeine Schwäche, aber auch Magen-Darm-Beschwerden sein. Bindehautentzündung, Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen sind ebenfalls möglich. Auch andere Organe und Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System, das Nervensystem, Leber und Nieren können betroffen sein.
Bei milden Verläufen rät das Bundesministerium für Gesundheit Erkrankten, ihr Immunsystem mit viel Ruhe und Schlaf sowie einer ausgewogenen Ernährung unterstützen. Hilfreich sei es auch, viel zu trinken, da der Körper bei Infektionen eher mehr Flüssigkeit als im gesunden Zustand benötigt.
Krankheitssymptome können in Abstimmung mit dem Hausarzt oder der Hausärztin zuhause auskuriert werden. Abhängig von den Symptomen können diese beispielsweise fiebersenkende Mittel, Medikamente gegen Husten und Schnupfen oder Schmerzmittel empfehlen.
Über die Verabreichung von Corona-Medikamenten wie Paxlovid bei schwereren Symptomen entscheiden Ärztinnen und Ärzte.
Die Art der Therapie ist auch abhängig vom Impfstatus, der Viruslast und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf, wie beispielsweise Übergewicht, Bluthochdruck und Autoimmunerkrankungen. Bei Risikopatienten gibt die Fachgruppe COVRIIN Handlungsempfehlungen zur medikamentösen und nichtmedikamentösen Therapie.
Ab wann sollte ich zum Arzt oder Notarzt?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät dazu, den oder die Hausärztin zu kontaktieren, wenn sich der Gesundheitszustand nicht während der ersten Woche der Erkrankung bessert oder sich die Beschwerden im Verlauf sogar verschlimmern. Um andere zu schützen, sollte eine Arztpraxis nur mit vorheriger telefonischer Absprache besucht werden.
Eine telefonische Beratung ist neben der Hausarztpraxis auch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Auch die jeweiligen Gesundheitsämter geben Auskunft. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollte der Notruf angerufen werden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Notrufnummer: 112
Tool des RKI zur Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes
Notrufnummer: 112
Tool des RKI zur Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes
Doch wann handelt es sich um einen Notfall? Wenn beispielsweise das Gefühl besteht, schlecht Luft zu bekommen, rät die Sächsische Landesärztekammer dazu, die Atmung zu beobachten und gegebenenfalls die Sauerstoffsättigung zu überprüfen: „Wenn Sie mehr als 22 Mal pro Minute atmen und das Gefühl haben, die Luft ist knapp, sollten Sie Ihren Hausarzt anrufen. Falls Sie ein Sauerstoff-Sättigungsmessgerät zu Hause hat (zum Beispiel, weil Sie unter Schlafapnoe leiden oder anderes), sollte die Sauerstoffsättigung nicht unter 93 Prozent sinken“, heißt es in einer Patienteninformation.
Quellen: RKI, Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, Bundesgesundheitsministerium, WHO, COVRIIN, Sächsische Landesärztekammer, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, AFP, ikl, jma