Dienstag, 16. April 2024

Kampf gegen die Omikron-Welle
Diese neuen Corona-Regeln sollen künftig gelten

Angesichts steigender Corona-Inzidenz und zunehmender Verbreitung der Omikron-Variante haben Bund und Länder sich am 7. Januar 2022 auf strengere Infektionsschutz-Maßnahmen geeinigt. Ein Überblick, was sich in welchen Bereichen ändern soll.

09.01.2022
    Infektionsschutz-Maßnahmen gegen das Coronavirus: Hinweisschild auf 2G-plus-Einlassregel
    Hinweisschild auf 2G-plus-Einlassregel (picture alliance / dpa / Matthias Bein)
    Die wesentlich ansteckendere Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich auch in Deutschland zunehmend aus, die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt rasant. Um eine Überlastung des Gesundheitssystem und einem Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur vorzubeugen, haben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer am 7. Januar eine Reihe von neuen Maßnahmen beschlossen. Die nächste Bund-Länder-Runde ist für den 24. Januar geplant.


    Gastronomie

    Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test (2G-plus) oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.

    In Bars und Kneipen soll besonders auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden, weil dort "aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist", wie es im Beschlusspapier heißt.

    Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen

    Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.

    Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen waren in einigen Bundesländern schon seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt. Schließungen waren seit einem Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember 2021 an den Inzidenzwert von 350 gekoppelt.

    Bundesligaspiele und andere Großveranstaltungen dürfen bereits seit dem 28. Dezember nur noch ohne Publikum stattfinden. Die Regelung gilt für überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen.

    Private Treffen

    Für private Treffen gelten weiterhin die am 28. Dezember 2021 in Kraft getretenen Beschränkungen. Demnach dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht berücksichtigt. Ist ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener dabei, gilt: maximal der eigene Haushalt plus zwei Personen eines anderen.

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    Kürzere Quarantänezeiten

    Für Coronainfizierte und Kontaktpersonen soll es künftig kürzere Isolations- und Quarantänezeiten geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für Doppeltgeimpfte, deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, und Genesene, deren Covid-Erkrankung weniger als drei Monate her ist.
    Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nicht mehr erst nach 14, sondern nach schon zehn Tagen enden. Es sollen jedoch die Möglichkeit geben, sich nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest "frei zu testen". Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.
    Mit den neuen Quarantäneregeln soll vermieden werden, dass in Bereichen der kritischen Infrastruktur, wie etwa Krankenhäusern, bei der Polizei, Feuerwehr oder der Stromversorgung zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig nicht arbeiten gehen können. In Anbetracht der Ausbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante hätten viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sich bereits auf "einen massiven Personalausfall vorbereitet" und "ihre Pläne entsprechend angepasst", schreiben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrem Beschlusspapier.

    Impfungen

    Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss "zeitnah" die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen.
    Die Booster-Impfung vermittele "den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante", heißt es dazu. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.

    Zudem sind sich die Bundes- und Landesregierungen einig, dass eine allgemeine Impfpflicht nötig ist, um eine hohe Impfquote zu erreichen. "Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird", heißt es dazu im Beschlusspapier.

    FFP2-Masken

    Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien "besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern", heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.
    Quelle: dpa, dlf