Freitag, 03. Mai 2024

Opfer von DDR-Staatsdoping
SED-Opferbeauftragte: "Zugang zu Hilfen bleiben verwehrt"

Laut Bundesverwaltungsgericht haben Opfer des DDR-Staatsdopings keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen. Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte, pocht deshalb auf eine Gesetzesänderung. "Ich weiß, wie viele Menschen leiden", sagte sie im Dlf.

Evelyn Zupke im Gespräch mit Christian von Stülpnagel | 31.03.2024
Megagrisevit, ein in der DDR häufig genutztes Anabolikum.
Megagrisevit, ein in der DDR häufig genutztes Anabolikum. (imago sportfotodienst / imago sportfotodienst)
Opfer des Staatsdopings in der DDR haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, indem es die Klage einer ehemaligen DDR-Kanutin auf eine sogenannte "verwaltungsrechtliche Rehabilitation" abgewiesen hat. DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit bereits über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Mehr ist nach dem Gerichtsurteil nun nicht mehr möglich.
Die heute 67 Jahre alte Klägerin hatte in der DDR Kanu als Leistungssport betrieben und hatte Dopingmittel unbekannter Zusammensetzung verabreicht bekommen. Laut Gericht hat sie unter anderem Nierenprobleme davongetragen, einen Schlaganfall erlitten und ist seit ihrem 43. Lebensjahr nicht mehr erwerbsfähig.
Mit ihrer Klage wollte sie laut ihrem Anwalt erreichen, auch als staatliches Willküropfer anerkannt zu werden. Aber schon das Verwaltungsgericht Potsdam hatte geurteilt, dass die Klägerin nicht politisch verfolgt wurde und auch kein Willkürakt vorgelegen habe.

Urteil "zeigt Grenzen der aktuellen Gesetzeslage auf"

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt die Grenzen unserer aktuellen Gesetzeslage auf", sagte Evelyn Zupke im Deutschlandfunk. Zupke ist die erste Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag. "Ganz klar ist, dass die Dopingopfer durch das SED-Regime missbraucht wurden. Und ihre Gesundheit wurde für den Medaillenhunger der SED-Führung geopfert. Zugang zu Hilfen bleiben ihnen verwehrt, da Rehabilitationsgesetze bisher vor allem politisch Verfolgte berücksichtigen. Die Sport-Geschädigten sind natürlich nicht politisch verfolgt worden, aber aus meiner Sicht politisch missbraucht. Und deswegen braucht es eine Gesetzesänderung, um ihnen effektiv helfen zu können."
Porträt von Evelyn Zupke.
Evelyn Zupke ist seit Juni 2021 die erste Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur. (imago images / epd / Christian Ditsch via www.imago-images.de)
Zupke selbst hat bereits einen Vorschlag für eine solche Gesetzesänderung beim Justizministerium vorgelegt. Es sei jedoch schwer "eine Kausalität des Erlebten mit den heutigen Gesundheitsschäden herzustellen. Das liegt auch daran, dass die Erlebnisse Jahrzehnte zurückliegen und dann einfach neuere Ereignisse für die heutigen Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht werden."

Zupke für explizite Nennung von Doping-Opfern im Rehabilitationsgesetz

Deshalb setze sich Zupke dafür ein, dass DDR-Dopingopfer explizit in den Rehabilitierungsgesetzen genannt werden. "Mit einer eindeutigen Nennung im Gesetz sorgen wir für Klarheit", sagte sie. DDR-Dopingopfer sollten laut Zupke dann etwa behandelt werden, wie bei einem Auslandseinsatz geschädigte Soldaten, die deshalb mit PTBS oder Angststörungen leben. "Aus meiner Sicht kann dieses Modell auch auf die SED-Opfer übertragen werden."
Diese Anerkennung "der verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden ist für mich eine wichtige Sache, weil ich weiß, wie viele Menschen über Jahrzehnte leiden in diesem Prozess und teilweise auch retraumatisiert werden", sagte Zupke.

"Das ist einfach Menschenmaterial gewesen"

Beweise dafür, dass Sportlerinnen und Sportler in der DDR politisch missbraucht wurden, gebe es genug, sagte Zupke: "Es gibt die Geheimakte Doping zum Beispiel. Staatsplan 14.25, ein ganz gelenktes Dopingprogramm. Man kann nachweisen, dass der Staat das ganz bewusst gemacht hat und wissentlich die Menschen geschädigt hat. Das ist einfach Menschenmaterial gewesen, um die sogenannte Überlegenheit des Sozialismus der Welt zu beweisen. Und in diesem Kontext gibt es ja zahlreiche Dokumente, die ein geschlossenes System offenbaren zwischen Ärzten, Forschern, Trainern und so weiter. Und das müsste aus meiner Sicht eigentlich ausreichen, um darzustellen, dass es ein politischer Missbrauch war."
DDR-Dopingopfer gehören laut Zupke deshalb in das Rehabilitationsgesetz, "weil es auch viel einfacher ist, dieses in das Gesetz aufzunehmen, als jetzt noch ein neues Gesetz zu erfinden. Ich glaube, dass die Dopingopfer ein Recht darauf haben, dass es auch von der Gesellschaft gesehen und anerkannt wird, dass ihnen dieses staatliche Unrecht widerfahren ist."