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Drohnen-Einsatz
Die USA, Deutschland und der "globale Krieg gegen den Terror"

Somalia ist einer der Schauplätze des US-amerikanischen Drohnenkriegs gegen den Terror. Bei den Drohnenangriffen werden immer wieder auch Zivilisten zu Opfern der aus den USA ferngesteuerten Waffen. Die Entscheidung über viele Luftangriffe wird in Deutschland gefällt.

Von Bettina Rühl | 13.01.2022
Eine unbemannte Kampfdrohne der US-Air-Force (MQ-1 Predator) fliegt in der Nähe eines logistischen Flughafens in Südkalifornien.
Eine unbemannte Kampfdrohne der US-Air-Force (MQ-1 Predator) (dpa picture alliance / Tsgt Effrain Lopez)
Besuch bei einer Familie in Mogadischu, der Hauptstadt von Somalia. Wegen der Hitze findet das Leben überwiegend draußen statt, auf der überdachten Veranda und dem Hof. Mohamed Abdullahi Ali stellt die Anwesenden vor: seine Großmutter, seine Mutter, die beiden weiteren Frauen seines Vaters, seine jüngeren Geschwister. Nur sein Vater fehlt, er wurde am 10. März 2020 getötet, getroffen von einer Rakete. „Einer meiner Brüder rief mich gegen sieben Uhr am Abend an und fragte, ob ich etwas von unserem Vater gehört hätte. Ich sagte: „Nein. Gibt es ein Problem?“ Mein Bruder erzählte mir, er habe im Radio gehört, dass es in der Gegend von Janaale einen Drohnenangriff gab. Das Handy unseres Vaters sei ausgeschaltet, er habe ein komisches Gefühl. Später bekam ich einen Anruf von Leuten in Janaale. Sie hatten das Telefon unseres Vaters wieder angeschaltet, fanden so meine Nummer und riefen mich an. Sie sagten mir, dass mein Vater tot ist.“
Eine US-amerikanische Drohne habe den Kleinbus ins Visier genommen, in dem sein Vater mit fünf weiteren Menschen unterwegs gewesen war, darunter ein kleiner Junge. Sein Vater sei ein sufischer Geistlicher gewesen, so Abdullahi, ein Vertreter des mystischen Islam. Er habe sich auf dem Rückweg von Janaale befunden, einer Region im Süden Somalias. Dort habe er an einem Gerichtsverfahren teilgenommen, es sei um einen Landkonflikt gegangen.

Terrornetzwerke im Visier der USA

Der Drohnenangriff, bei dem Abdullahis Vater getötet wurde, war nicht zufällig ausgeführt worden. Somalia ist einer der Schauplätze im so genannten „globalen Krieg gegen den Terror“ der USA. Der Grund: In Somalia operiert die Shabaab-Miliz, die zum Al-Kaida-Netzwerk gehört. Im Norden Somalias ist außerdem die Terrororganisation „Islamischer Staat“ aktiv.
Ein Archivfoto zeigt hunderte neu rekrutierte Kämpfer der radikalislamischen Al-Shabaab-Miliz bei militärischen Übüngen im Süden der somalischen Hauptstadt Mogadischu.
Ein Archivfoto zeigt neu rekrutierte Kämpfer der radikalislamischen Al-Shabaab-Miliz bei militärischen Übüngen im Süden der somalischen Hauptstadt Mogadischu. (picture alliance / dpa / AP Photo/Farah Abdi Warsameh)
Auf der Internetseite des US-Kommandos für Afrika, kurz Africom, heißt es über den Drohnenangriff vom 10. März 2020: „Das U.S. Afrika Kommando erhielt aus verschiedenen Quellen mehrere Berichte, wonach am 10. März 2020 infolge eines US-Luftangriffs in der Nähe von Janaale, Somalia, zwischen vier und zehn Zivilisten getötet wurden. Eine Überprüfung ergab, dass der US-Luftangriff vom 10. März 2020 in der Nähe von Janaale, Somalia, auf ein Fahrzeug mit fünf Al-Shabaab-Mitgliedern abzielte, nachdem das Fahrzeug ein Al-Shabaab-Grundstück verlassen hatte.“

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Abdullahi widerspricht dem heftig. Er sitzt auf einem blauen Plastikstuhl im Hof des Familienhauses in Mogadischu, in der Hand zwei Gegenstände seines verstorbenen Vaters: einen traditionellen Gürtel und einen rituellen Holzstab. „Ich kann garantieren, dass mein Vater kein Shabaab-Mitglied war. Jeder hier kannte ihn, er war ein alter Mann und vor allem: Er war Sufi. Er hat diesen traditionellen Gürtel der Sufi getragen und hatte diesen rituellen Stab bei sich. Aus Sicht der Shabaab-Miliz sind Sufis Ungläubige.“
Nicht nur in diesem Fall steht Aussage gegen Aussage. Angehörige und Menschenrechtsgruppen werfen der US-Armee immer wieder vor, mit ihren Drohnenangriffen Zivilisten zu töten und das Völkerrecht zu verletzen. Die Frage, ob und wie viele Zivilisten Opfer des Drohnenkriegs werden, ist für Deutschland aus zwei Gründen wichtig und aktuell: Zum einen diskutiert Deutschland schon länger über die Anschaffung eigener Kampfdrohnen, auch die neue Regierung wird sich mit der Frage beschäftigen müssen.

Die Rolle Deutschlands

Zum anderen spielt Deutschland in besagtem „globalen Krieg gegen den Terror“ selbst eine Rolle: Die US-Armee unterhält auf deutschem Boden verschiedene militärische Einrichtungen, darunter den US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein. Außerdem hat das US-Regionalkommando für Afrika – Africom – sein Hauptquartier in Stuttgart. Die Rolle Deutschlands im US-amerikanischen Drohnenkrieg wurde wiederholt im Bundestag debattiert, vor allem am Beispiel des Jemen. So auch am 16. Januar 2020.

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Ramstein ist für den US-amerikanischen Drohnenkrieg aus technischen Gründen von zentraler Bedeutung. Denn die Piloten der Drohnen sitzen in den USA, verfolgen dort, was in diesem Augenblick in Afghanistan, dem Jemen, Somalia oder anderswo am Boden geschieht. Möglich ist der Drohnenkrieg nur durch eine Datenübertragung in Echtzeit, für die die Relaisstation in Ramstein benötigt wird. Die Rolle Deutschlands im US-amerikanischen Drohnenkrieg hat auch deutsche Gerichte bereits in mehreren Instanzen beschäftigt.
Bei der Bundestagsdebatte im Januar 2020 fasste Katja Keul von Bündnis 90/ Die Grünen ein wichtiges Urteil aus dem Vorjahr zusammen: „Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, im März letzten Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster einer Klage jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben und folgendes entschieden: Die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht beruhe auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung und sei rechtlich nicht tragfähig. Die Bundesregierung wurde deshalb verurteilt, sich zu vergewissern, dass in Ramstein kein Recht verletzt würde und auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinzuwirken.“
Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) spricht bei der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude am 16.05.2018 in Berlin
Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) (dpa / Kay Nietfeld)
Gegen dieses Urteil legte die Bundesregierung Revision ein – und bekam Recht. Im November 2020 berichteten die Nachrichten über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig: „Drei Jemeniten sind mit einer Klage gegen die Bundesregierung im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen der USA in ihrer Heimat gescheitert. Sie hatten gefordert, dass Berlin aktiver mögliche Völkerrechtsverstöße prüft, da an den Drohneneinsätzen die US-Militärbasis Ramstein bei Kaiserslautern beteiligt ist. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Regierung habe sich bereits von den USA versichern lassen, dass die Aktivitäten im Einklang mit geltendem Recht erfolgten.“
Der juristische Streit ist damit jedoch nicht beendet. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Drohnenkrieg und der deutschen Rolle darin zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig.

Das US-Regionalkommando für Afrika in Stuttgart

Bushaltestelle Stuttgart-Möhringen, der US-amerikanische Militärstützpunkt ist nur ein paar Schritte entfernt. Die sogenannten „Kelley Barracks“ liegen etwa sieben Kilometer südlich der Innenstadt, hinter hohem Stacheldraht, am Rand von Feldern in einer sanften Hügellandschaft. Hier hat das US-Regionalkommando für Afrika, kurz Africom, seinen Sitz. Höflicher Empfang im Besucherzentrum der Kaserne. Sie gehörte einst der deutschen Wehrmacht. Nach dem Sieg über Nazi-Deutschland wurde sie von der US-Besatzungsmacht übernommen und in „Kelley Barracks“ umbenannt.
„Ich bin Major Andrew Caulk, und ich bin der Pressesprecher für Special Operations Command Africa.” Außer Andrew Caulk hat sich auch Kollegin Christina Gibson zum Interview bereit erklärt, die Sprecherin der übergeordneten Africom. Es soll um drei konkrete Drohnenangriffe in Somalia gehen. Deren Opfer sollen Zivilisten gewesen sein, so die Angehörigen, darunter der Vater von Abdullahi.
„Ich habe mir Ihre Fälle angeschaut. Sie waren alle in unseren vierteljährlichen Berichten über mutmaßliche zivile Opfer aufgeführt - ich habe Ihnen die Ausdrucke mitgebracht, sodass wir sie zusammen durchgehen können. Diese Vorwürfe sind alle unbegründet", sagt die Sprecherin von Africom.

Langer Streit um Opferzahlen

Die US-amerikanische Darstellung des Drohnenkriegs ist bemerkenswert: Bis April 2019 gab es nach eigener Darstellung überhaupt keine zivilen Opfer - nur mehr als 800 getötete Terroristen durch 110 Luftangriffe seit 2017 -  wobei der erste Drohnenangriff vermutlich sechs Jahre früher erfolgte. Im März 2019 veröffentlichte Amnesty International dann einen überaus kritischen Bericht. Er machte international Schlagzeilen und schreckte auch den US-Kongress auf. Seitdem gibt die US-Regierung einige zivile Opfer in Somalia zu. Abdullahis Vater ist nicht darunter. „Wir haben fünf Todesfälle und acht Verletzte verzeichnet, sie ereigneten sich im Rahmen von vier Luftangriffen.“
Zu einem ganz anderen Ergebnis kommt Chris Woods, Gründer der Organisation „Airwars“. Sie zählt die zivilen Opfer von bewaffneten Konflikten weltweit, in die internationale Mächte wie die USA, aber auch Russland oder die Türkei verwickelt sind. „Nach unseren Schätzungen wurden durch Aktionen des US-Militärs in Somalia, die bis ins Jahr 2007 zurückreichen, wahrscheinlich zwischen 70 und 140 Zivilisten getötet.“
Friedensaktivisten haben eine Menschenkette auf der Zufahrtsstraße zu der US Air Force Base in Ramstein-Miesenbach gebildet.
Eine Menschenkette gegen den Einsatz von Drohnen im pfälzischen Ramstein. (picture alliance / dpa / Oliver Dietze)
Also wesentlich mehr als nach den Angaben der US-Armee. „Airwars“ unterscheidet nicht zwischen bemannten oder unbemannten Flugzeugen, allerdings setzt die US-Luftwaffe in Somalia ganz überwiegend bewaffnete Drohnen ein. Die Drohnen werden aus den USA ferngesteuert. Abertausende Kilometer entfernt stellt sich die Frage, wie sich die US-Armee so sicher sein kann, keine Zivilisten getötet zu haben. Noch einmal Christina Gibson, Sprecherin von Africom: „In manchen Fällen ist es einfach, und wir können sagen: Wir haben an dem und dem Tag und zu dieser Zeit keinen Luftangriff durchgeführt. In anderen Fällen ist es etwas komplizierter, da brauchen wir dann eine Menge nachrichtendienstliche Informationen. Mehr kann ich Ihnen darüber nicht sagen, weil die Details vertraulich sind. Darüber hinaus arbeiten wir mit unserem Außenministerium und der somalischen Regierung, unserem Partner, zusammen.“ 
Ein Nachfragen erübrigt sich also. Zentrales Element des Drohnenkriegs ist der sogenannte „Intelligence Tail“, das nachrichtendienstliche Umfeld jeden Angriffs: Daten, die gesammelt werden, um militärische Ziele für Luftangriffe auszumachen. Dazu gehören auch verdächtige Telefonnummern und Telefonkontakte – Petabytes um Petabytes, die gesammelt werden. Bei deren Auswertung passierten jedoch etliche Fehler, sagt Lisa Ling. Lisa Ling, ehemals US-Soldatin, war am Drohnenkriegs in Afghanistan beteiligt, wertete geheimdienstliche Daten aus. Heute ist sie eine scharfe Kritikerin des Einsatzes von bewaffneten Drohnen.  
„Ich glaube nicht, dass man durch das Überfliegen von Menschen einer fremden Kultur eine Menge echter, so genannter "verwertbarer Daten" sammeln kann, wenn man nicht versteht, was diese Leute tun. Wie soll das gehen? Hinzu kommt ja: Wenn die Leute am Boden bemerken, dass sich über ihnen eine Drohne befindet, werden sie ihr Verhalten ändern. Und vermutlich machen sie sich dann durch genau dieses veränderte Verhalten verdächtig, sehen aus wie ein Ziel. Und wir alle wissen, was dann passiert.“

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Bei ihrer Entlassung aus der US-Luftwaffe 2012 habe sie eine Urkunde bekommen, erzählt Lisa Ling. Die Schuldgefühle über ihre Rolle im US-Drohnenkrieg belasteten sie bis heute. „Vor allem in der ersten Zeit wurden in Afghanistan Menschen von Drohnen getroffen, während sie im Krankenhaus waren, in der Schule, auf der Straße. Menschen saßen beim Abendessen auf ihren Dächern und wurden von Raketen aus US-amerikanischen Drohnen getötet. Sie konnten überall zum Opfer werden, es gab keinen Rückzugsort. Es gab keine Möglichkeit für sie, sich zu ergeben. Sie hatten keine Chance zu erfahren, ob sie sich verdächtig gemacht hatten und womöglich zum Ziel geworden waren. Niemand kam und erklärte ihnen: „Hey, wir haben diesen Kerl getötet, weil er das und das getan hat und ein schlechter Mensch war.“
Kritiker werfen den Vereinigten Staaten vor, im sogenannten „globalen Krieg gegen den Terror“ seit 2001 mindestens 22.000 Zivilisten durch Luftangriffe getötet zu haben. Nach einem jüngsten Bericht der "New York Times" hat die US-Regierung sogar etliche zivile Opfer wissentlich in Kauf genommen. Viele Einsätze wurden über die Relaisstation in Ramstein gesteuert - auch die Einsätze in Afghanistan, auf die sich Lisa Lings Analyse stützt. Beim US-amerikanischen Drohnenkrieg in Somalia gibt es einen wichtigen Unterschied: Deutschlands Rolle dabei ist noch deutlich größer - was daran liegt, dass Africom in Deutschland stationiert ist.

Entscheidung fällt in Deutschland

Ohne Zögern beantwortet US-Militärsprecher Andrew Caulk die Frage, wo über die Drohneneinsätze in Somalia entschieden wird: „Die letzte Entscheidung hat der Kommandant von Africom, General Townsend. Er ist verantwortlich für alle Luftangriffe im Operationsgebiet von Africom.“

Die Entscheidung über viele Luftangriffe, die in Somalia und anderen afrikanischen Ländern ausgeführt werden, wird also in Deutschland gefällt. Eine Anfrage zum Thema wurde vom Auswärtigen Amt in Berlin abgelehnt, ohne Angabe von Gründen. Auch andere Journalisten und die politische Opposition forderten vorangegangene Bundesregierungen immer wieder auf, detailliert Stellung zu beziehen. Zumeist ohne Antwort zu bekommen. Eine Ausnahme: Sawsan Chebli, damals Sprecherin des Auswärtigen Amtes, in der Bundespressekonferenz vom 5. Dezember 2016: „Die USA haben uns gesagt, dass sie bei ihrem Agieren in dem von Ihnen angesprochenen Komplex, dass sie sich an das Völkerrecht halten. Das haben wir so... das finden wir richtig und gut, und das nehmen wir genau so wahr.“
Ganz so einfach habe es sich die vorangegangene Regierung aber nicht machen können, meint Andreas Schüller: „Ich bin Programmdirektor für Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim „European Centre for Constitutional and Human Rights“, dem ECCHR, einer Menschenrechtsorganisation in Berlin.“ Der Jurist mit Spezialisierung im Völkerstrafrecht beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Drohnenkrieg der USA. Er ist davon überzeugt, dass die USA mit ihrem ferngesteuerten Krieg gegen den Terror das Völkerrecht verletzen.
„Dabei geht es zum einen um die Frage, ob man sich in einem bewaffneten Konflikt befindet oder nicht. Und häufig ist es halt in der Terrorismusbekämpfung so, dass es keinen bewaffneten Konflikt dort gibt, in dem die USA und die terroristische Vereinigung in einem Krieg sich befinden, sondern im Endeffekt geht es um Terrorismusbekämpfung. Und das ist zu separieren von einem Kriegsfall oder einem bewaffneten Konflikt. Auch rechtlich. In einem bewaffneten Konflikt ist humanitäres Völkerrecht anwendbar. Das heißt, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Menschen auch getötet werden. Außerhalb eines bewaffneten Konfliktes gelten die Menschenrechte. Da ist eine Tötung von Menschen aus der Luft im Grunde genommen komplett ausgeschlossen.“
Und ein Drohnenangriff grundsätzlich illegal, so Andreas Schüller. Zwar hätten die USA den „Krieg gegen den Terror“ ausgerufen, so der Jurist, doch eine solche globale und einseitige Kriegserklärung sei nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Bleibt die Frage, wie es dann um die deutsche Mitverantwortung steht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der deutschen Regierung zuletzt Recht gegeben. In der juristischen Formulierung ging es um die Schutzpflicht Deutschlands für im Ausland lebende Kläger.
Daniela Hampel, Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, fasst das entsprechende Urteil zusammen: „Das Bundesverwaltungsgericht verlangt für das Entstehen der Schutzpflicht, dass ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staatsgebiet bestehen muss. Und diesen Bezug hat es dahin definiert, dass ein Teilakt des Gesamtgeschehens einen relevanten Entscheidungscharakter haben muss. Und dieser Teilakt muss im Inland stattfinden. Einen solchen Bezug hat das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt für rein technische Übermittlungsvorgänge ohne jede Entscheidungselemente. Die hat es im vorliegenden Fall darin gesehen, dass der Datenstrom für die Steuerung der Drohnen von Amerika über Glasfaserkabeln auf die Airbase Ramstein übertragen werden und von dort aus über eine Satelliten-Relaisstation dann die Drohnen angefunkt werden. Das ist ein rein technischer Übermittlungsvorgang, nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der nicht den hinreichend engen Bezug begründet zum deutschen Staatsgebiet.“ 

Die Rolle Deutschlands – in der Urteilsbegründung also reduziert auf Ramstein und „rein technische Übermittlungsvorgänge“. Die Aussage von Africom zum Einsatz von Kampfdrohnen in Somalia und anderen afrikanischen Ländern machen jedoch deutlich, dass es dabei nicht geblieben ist. Folgte man der Logik der Urteilsbegründung, so müsste Deutschland in diesem Fall gegenüber den USA viel entschiedener auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Drohnenkrieg pochen - und machte sich, sofern es das nicht tut, bei illegalen Angriffen womöglich mitschuldig.