Donnerstag, 25. April 2024

Per Gesetz gegen die Gaskrise
Neues Maßnahmenpaket für den Winter vorgestellt

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Energiepreise sprunghaft gestiegen, auch weil Russland seine Gaslieferungen reduziert hat. Sollten sie ganz abreißen, befürchtet die Bundesregierung eine Kettenreaktion. Sie reagiert mit Hilfen für Versorger und Einsparmaßnahmen, die auch Privathaushalte treffen.

21.07.2022
    Schild mit durchgestrichener Gasflamme, Symbolfoto Gaskrise und Gasknappheit, Fotomontage
    Aufgrund des Erdgasmangels sind die Preise für Gas rasant gestiegen. Sie könnten in einem neuen Verfahren über eine Umlage auf alle Verbraucher gleichmäßig verteilt werden (IMAGO/Christian Ohde)
    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 21. Juli ein neues Maßnahmenpaket gegen die Knappheit von Erdgas vorgelegt. Dazu gehören strengere Vorschriften für den Füllstand der Gasspeicher und Vorgaben für öffentliche Gebäude, Büros und private Haushalte.
    Denn wieviel Gas Russland in den kommenden Monaten liefern wird, ist unklar. Seit dem Abschluss der Wartung von Nord Stream 1 fließt zwar wieder Gas, aber der russische Gaskonzern Gazprom nutzt nur noch 40 Prozent der Gaskapazität. Man dürfe keineswegs davon ausgehen, dass die Lieferungen bei Nord Stream stetig so weitergingen, sagte Habeck.
    Grundlage für das neue Maßnahmenpaket ist die Novelle des Energie-Sicherungsgesetzes, die Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der Regierung Anfang Juli erlassen haben. Darin hat der Gesetzgeber einen Schutzschirm für Versorger, ein Umlageverfahren auf alle Gaskunden und auch bereits Energiesparmaßnahmen angekündigt.

    Warum reagiert die Bundesregierung?

    Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) soll Deutschland auf eine drohende Energiekrise vorbereitet werden. "Wir werden nicht zulassen, dass wir einen systemischen Defekt im deutschen und europäischen Gasmarkt bekommen, weil dann Dominoeffekte eintreten und von einer Unternehmenspleite andere Branchen oder gar die Versorgungssicherheit insgesamt erfasst wird", sagte Habeck am 5. Juli 2022 nach der Beschlussfassung im Bundeskabinett zum Energie-Sicherungsgesetz.
    Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, gibt eine Pressekonferenz zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes
    Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, gibt eine Pressekonferenz zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (picture alliance/dpa | Kay Nietfeld)
    Hintergrund ist die erhebliche Drosselung der russischen Gaslieferungen nach Deutschland. Als das Gesetz verabschiedet wurde, stand die Wartung der Pipeline Nord Stream 1 an und der russische Gaskonzern Gazprom hatte angedeutet, dass danach kein russisches Gas mehr nach Deutschland fließen würde. Seit dem 21.7.2022 fließt wieder Gas, aber zunächst kommen nur 40 Prozent der möglichen Menge nach Deutschland.

    Maßnahmen für geringeren Verbrauch an Gas

    "Der Gasverbrauch muss weiter runter", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 21. Juli bei der Vorstellung des neuen Maßnahmenpakets. Öffentliche Stellen, aber auch Unternehmen und Privathaushalte sollen ihren Energieverbrauch senken. Grundlage dafür ist das am 8. Juli 2022 erlassene Energie-Sicherungsgesetz. Ein Teil der Maßnahmen ist auf sechs Monate befristet, ein Teil auf zwei Jahre.
    • So sei es sinnvoll, Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, nicht mehr zu heizen - außer es gebe dafür sicherheitstechnische Anforderungen. Als Beispiel nennt das Ministerium Flure, große Hallen, Foyers und Technikräume. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude solle das in Verordnungen geregelt werden.
    • Zudem will das Ministerium mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen. Habeck brachte dazu ein verstärktes Arbeiten im Homeoffice ins Gespräch: "Die Energiebilanz ist dann eine positive, wenn in den Büros nicht geheizt wird und [daheim] Räume genutzt werden, die sowieso geheizt werden."
    • Mieterinnen und Mieter sollen mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. Derzeit gibt es nach Angaben des Ministeriums vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten. Wenn Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen Mietverträge. Diese Verpflichtungen zu Mindesttemperaturen in privaten Mieträumen sollen vorübergehend ausgesetzt werden, damit Mieterinnen und Mieter, die die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen.
    • Hausbesitzern soll es künftig untersagt werden, private Pools mit Gas zu beheizen.
    • Eigentümer von Gasheizungen sollen einen Heizungscheck machen müssen. Verbindlich werden soll zudem ein hydraulischer Abgleich, damit Heizwasser optimal verteilt wird. Einen solchen sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung - also in der Regel Mehrfamilienhäuser - machen, wenn sie ihn nicht in den vergangenen Jahren schon gemacht haben. Für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden, dies seien große Energiefresser.

    Höhere Vorgaben für die Gasspeicherung

    "Die Speicher müssen voll werden", sagte Habeck bei der Vorstellung des neuen Maßnahmenpaketes. Mitte Juli 2022 waren die deutschen Gasspeicher nach Angaben der Bundesnetzagentur zu gut 65 Prozent gefüllt. Im Energie-Sicherungsgesetz hatte der Gesetzgeber als Zielmarke für November 90 Prozent angegeben, mit den neuen Maßnahmen soll diese Vorgabe nun auf 95 Prozent steigen. Außerdem soll für den 1. September ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt werden. Zum 1. Oktober sollen die Speicher statt bisher zu 80 Prozent dann zu 85 Prozent gefüllt sein.

    Die Braunkohle-Reserve wird aktiviert

    Habeck verkündete auch, dass zum 1.10.2022 die Braunkohle-Reserve aktiviert werden soll. Deutschland könne sich auf russische Lieferungen nicht verlassen. Die Reserve bei Steinkohlekraftwerken ist bereits aktiviert. Ziel ist es, bei der Stromerzeugung Gaskraftwerke zu ersetzen und dadurch mehr Gas einspeichern zu können. Zusammen mit dem Bundesverkehrsministerium solle es eine Verordnung geben, damit der Transport von Kohle im Schienenverkehr Vorrang bekommt.

    Schutzschirm für die Versorger

    Schon die aktuelle Krise hat den wichtigsten Kunden des russischen Energiekonzerns Gazprom, Deutschlands größten Gas-Importeur Uniper in Düsseldorf, in Schwierigkeiten gebracht. Uniper muss teuer Gas auf dem freien Markt zukaufen - ohne diese Preiserhöhungen an seine Kunden (darunter viele Stadtwerke) weitergeben zu können.
    Darum will die Regierung einen Schutzschirm für die Versorger spannen. Für Uniper gab das Unternehmen am Freitag (22.07.22) bekannt, dass der Bund mit rund 30 Prozent bei Uniper einsteige. Das Stützungspaket umfasst auch einen milliardenschweren Kreditrahmen der Staatsbank KfW. Bundeskanzler Scholz bestätigte die Einigung.
    Uniper hatte bereits einen Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt und Vorstandschef Klaus-Dieter Maubach die Dringlichkeit schneller Hilfe betont: "Uniper erfährt tägliche Mittelabflüsse im mittleren zweistelligen Millionenbereich - eine Situation, die für uns nicht länger durchhaltbar ist", sagte der Manager. Die Firma sei in eine "besonders prekäre Situation" geraten.
    Uniper ist der Nachfolger von Eon Ruhrgas, die über Jahrzehnte Lieferbeziehungen zu Russland pflegten. Uniper beliefert selbst Weiterverteiler wie Stadtwerke und Versorger und die Industrie. Das Geschäft umfasste zu guten Zeiten rund 400 Terawattstunden - nach eigenen Angaben rein rechnerisch genug, um 22 Millionen Haushalte zu heizen.

    Höhere Beschaffungskosten können im Notfall auf alle Gaskunden verteilt werden

    Ein weiterer Kernpunkt der Gesetzesnovelle: Im Notfall können höhere Beschaffungskosten per Umlageverfahren auf alle Gaskunden verteilt werden - unabhängig davon, mit welchem Versorger Verbraucher einen Vertrag haben. Dabei handelt es sich um ein Umlagesystem - ähnlich wie bei der inzwischen abgeschafften EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über die Stromrechnung. Der bereits bestehende Mechanismus zur Verteilung der finanziellen Lasten auf Kunden ist laut Ministerium enger und hängt davon ab, welcher Importeur die Preise weiterreicht. Dies hätte aber für Kunden extrem unterschiedliche Folgen, abhängig von welchem Versorger sie Gas beziehen.
    Habeck schränkte zudem ein: "Es ist kein Automatismus." Es gebe dabei immer den Moment einer politischen Entscheidung. Diese beiden Instrumente seien "scharfe Schwerter", die man "noch nicht" nutzen wolle und nur "mit großem Bedacht" anwenden würde. Jeden dieser Schritte müsste auch die Bundesnetzagentur vorher freigeben.
    Konkret könnten die ermittelten Mehrkosten für die Ersatz-Beschaffung des Gases über den sogenannten Trading Hub Europe, eine Organisation der Gasnetzbetreiber, auf alle Endverbraucher verteilt werden. Damit würde es für alle teurer, bestimmte Härten etwa für einzelne Kunden könnten aber über die Umlage zugunsten der Importeure vermieden werden. Voraussetzung ist aber, dass die Regierung zunächst eine Störung der Versorgung feststellt. "Die Anspruchsberechtigten des finanziellen Ausgleichs sind die von der erheblichen Störung der Gasimporte nach Deutschland unmittelbar betroffenen Energieversorgungsunternehmen (Gasimporteure)." Die Mehrkosten sollten in einem "transparenten und diskriminierungsfreien" Verfahren ermittelt werden. Die Mehrkosten würden durch einen „unabhängigen Kassenwart“ ermittelt, so das Bundeswirtschaftsministerium.
    Außerdem soll die Regierung künftig per Verordnung Energiesparmaßnahmen anordnen können. Zudem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lieferstopps und -reduzierungen geschützt werden. Eine Leistungsverweigerung durch die Versorger ist nur dann erlaubt, wenn die Bundesnetzagentur zustimmt.

    Welche Kritik gibt es an der Änderung des Energie-Sicherungsgesetzes?

    Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte, eine Umlage wäre weitaus besser als eine reine Preisweitergabe - eine solche könnte zu einer sehr hohen, kurzfristigen und ungleichen Belastung der Gaskunden führen. "Wichtig ist aber auch: Wir müssen uns auf weitere Verwerfungen im Gasmarkt vorbereiten. Daher brauchen wir außerdem schnell ein Insolvenzmoratorium und die notwendigen Verabredungen über einen Schutzschirm auch für Stadtwerke." Noch nie sei die Lage der Energieversorgung in der Bundesrepublik so angespannt gewesen.
    Sitzungen der Bundestagsfraktionen
    Friedrich Merz, CDU-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU, eröffnet die Fraktionssitzung seiner Partei neben Alexander Dobrindt (l), CSU-Landesgruppenchef. (picture alliance/dpa | Kay Nietfeld)
    Ramona Pop vom Verbraucherzentralen-Verband VZBV sagte: "Offensichtlich nimmt die Bundesregierung davon Abstand, dass die Energieversorgungsunternehmen bei einer erklärten Gasmangellage Preissteigerungen unkontrolliert an die privaten Haushalte weitergeben dürfen." Der nun vorgeschlagene Umlagemechanismus werde Preisspitzen für einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Dennoch habe der Gesetzesentwurf eine deutliche Schlagseite zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, die die hohen Preise hauptsächlich schultern müssten.
    Ramona Pop von der Verbraucherzentrale Bundesverband
    Ramona Pop von der Verbraucherzentrale Bundesverband (picture alliance/dpa | Annette Riedl)
    Pop weiter: "Die Bundesregierung muss bei der geplanten Umlagefinanzierung für einen fairen Lastenausgleich zwischen Unternehmen, Staat und Privathaushalten sorgen."
    Quellen: Onlineredaktion, Jörg Münchenberg, Silke Hahne, dpa, Reuters