Archiv


Gericht weist Armstrongs Klage zurück

Der ehemalige Radprofi und siebenmalige Tour-de-France-Sieger Lance Armstrong ist mit seiner Klage gegen die US-Anti-Doping-Agentur gescheitert. Die Richter wiesen die Beschwerde gegen den Prozess wegen Dopingverdachts zurück und bezeichneten die Klageschrift als "überlang und polemisch".

Von Jürgen Kalwa |
    Nur wenige Stunden, nachdem die Klageschrift eintraf, hat das zuständige Gericht in Austin/Texas das gesamte 80 Seiten lange Dokument mit deutlichen Worten abgeschmettert. Die Anwälte von Lance Armstrong hatten am Montagmorgen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der amerikanischen Anti-Dopingagentur gegen ihren Mandanten infrage gestellt. Richter Sam Sparks wies am Nachmittag den Antrag pauschal zurück. In seiner Entscheidung bemängelte er vor allem, dass das Papier und seine zahllosen Punkte offensichtlich nur zusammengestellt worden seien, um "die Beachtung der Medien zu steigern und die öffentliche Meinung aufzubringen” – gegen die Anti-Dopingagentur, ihren Chef Travis Tygart und gegen das gesamte Gebäude einer umfangreichen Dopinganklage.

    Der siebenfache Tour-de-France-Gewinner war vor wenigen Wochen von der USADA beschuldigt worden, sich jahrelang gedopt zu haben. Ebenfalls angeklagt: sein ehemaliger Sportdirektor Johan Bruyneel, mehrere Ärzte und ein Masseur.

    Armstrongs Rechtsvertreter dürfen ihre Klage erneut einreichen, aber nur in knapper Form. Dass der Richter Sympathien für ihren Rechtsstandpunkt hat, nachdem er bereits den ersten Vorstoß als "Wunsch nach Publizität, Selbstverherrlichung und Diffamierung” einstufte, ist unwahrscheinlich.

    Sparks setzte eine Frist von 20 Tagen. Ein Armstrong-Anwalt kündigte an, die neu formulierte Klage bereits am Mittwoch einreichen zu wollen.