Donnerstag, 09. Mai 2024

Kommentar zum Kölner Urteil
Ein Verbot der AfD-Jugendorganisation rückt näher

Der Verfassungsschutz darf nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts die AfD-Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Damit rückt ein Verbot der Jungen Alternative näher, kommentiert unser Sachsen-Korrespondent.

Ein Kommentar von Moritz Alexander | 06.02.2024
Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke steht vor einem Stand der Jungen Alternativen, der Jugendorganisation der Partei.
Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke steht vor einem Stand der Jungen Alternativen, der Jugendorganisation der Partei. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
Die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als rechtsextreme Vereinigung im vergangenen Frühjahr war überfällig. Das Urteil des Verwaltungsgericht Köln bestätigt nun, was jeder sehen konnte: Die AfD-Jugend ist von einer demokratischen Nachwuchsorganisation weit entfernt.
Die Junge Alternative gilt als Brücke der AfD vor allem in rechtsnationale Burschenschaften und zu anderen rechtsextremen Gruppierungen, vor allem zur Identitären Bewegung.

Völkischer Volksbegriff

Besonders schwer wiegt für das Gericht, dass die JA einen „völkischen Volksbegriff“ vertritt. Deutsche gemäß Hautfarbe und Herkunft zu definieren, wie die JA es tut, steht im Widerspruch zum Grundgesetz, das eben keinen ethnischen Volksbegriff beinhaltet.
Auch die rassistische, antimuslimische und ausländerfeindliche Hetze der JA bewertet das Gericht als klaren Verstoß gegen die Menschenwürde – und damit gegen das grundlegendste Prinzip des Grundgesetzes.
Die Radikalität der JA ist offenkundig. In einer aktuellen Pressemitteilung wettert der Vorsitzende gegen angebliche „Überfremdung“ und „Regenbogenwahnsinn“.

Die JA ist radikaler als die AfD

In Bayern zog im vergangenen Jahr der rechtsextreme Burschenschaftler und JA-Mitglied Daniel Halemba für die AfD in den Landtag ein. Gegen ihn wird unter anderem wegen Besitz eines Posters mit SS-Runen ermittelt, was auch in der Mutterpartei AfD für Unmut sorgte. Die JA plante dagegen eine Solidaritätskundgebung für Halemba.
In Sachsen verbreitet die JA Propagandabilder in NS-Ästhetik und organisierte zum Volkstrauertrag eine sogenannte „Heldenwanderung“ zu Soldatengräbern.

Vereine können einfacher verboten werden

Mit dem Kölner Urteil rückt jetzt auch ein Verbot der AfD-Jugendorganisation näher. Da es sich bei der JA um einen Verein handelt, sind die Hürden dafür niedriger als für ein Parteiverbot. Angeordnet werden könnte es von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Signalwirkung könnte das Kölner Urteil auch für die Zukunft der AfD haben: In der Urteilsbegründung schreibt das Gericht, die JA sei auch deswegen verfassungsfeindlich, weil sie die Bundesrepublik Deutschland mit Diktaturen vergleicht, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Ähnliche Aussagen sind auch in der AfD, insbesondere den ostdeutschen Landesverbänden, regelmäßig zu hören.

Ein weiteres Verfahren ist anhängig

In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist die AfD als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Die Bundes-AfD klagt gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Mitte März soll darüber das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
Der Druck der demokratischen Institutionen auf die AfD und ihre Unterorganisationen wächst – und das ist auch dringend notwendig.