Die Aktionäre sollen ein stärkeres Mitspracherecht bei der Vergütung des Vorstandes erhalten. Das bedeutet: Künftig muss die Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften über die Gehälter der Manager abstimmen. Das besagt eine Novelle des Aktienrechts, die das Bundeskabinett am Morgen verabschiedet hat. Der bisher "allmächtige" Aufsichtsrat kann also nicht mehr alleine entscheiden, sondern muss alle Vergütungsbestandteile, also fixes und variables Gehalt, Altersvorsorge, geldwerte Vorteile und Abfindungen nennen.
Dabei sollen künftig auch Obergrenzen festgelegt werden, wenngleich es keinen gesetzlichen Deckel für die Vergütungen der Top-Manager gibt, erklärt Hendrik Wieduwilt, Sprecher des Bundesjustizministeriums:
"Das eine wäre gewesen, eine Höchstgrenze, die im Gesetz steht, die also besagt, dass Manager nicht über einen bestimmten Betrag hinaus verdienen dürfen. Das kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, und das war auch nicht gewollt. Was umfasst ist, ist dass die Informationspflicht gegenüber der Hauptversammlung auch umfasst eine Höchstgrenze in den verschiedenen Bereichen in Euro und Cent. Das heißt, da muss eine Höchstgrenze angegeben werden und dann kann die Hauptversammlung darüber entscheiden."
Lehnt die Hauptversammlung ein Gehaltsmodell ab, darf der Aufsichtsrat zwar auf alter Grundlage neue Verträge abschließen, das Bezahlmodell aber nicht anwenden. Ein Abweichen vom Beschluss der Hauptversammlung würde Schadensersatzpflichten des Aufsichtsrats nach sich ziehen.
Die SPD kritisiert den Entwurf als halbherzig. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Joachim Poß, erklärt, dass die Hauptversammlung über die Gehälter entscheiden soll, wird kaum zur Begrenzung von Managergehältern beitragen:
"Denn die Hauptversammlungen werden bekanntlich mehrheitlich dominiert von institutionellen Anlegern wie Hedgefonds und anderen, die selbst Treiber dieses perversen Boni- und Gehaltssystems sind. Ganz nebenbei werden die Interessen der Arbeitnehmer, die ja im Aufsichtsrat vertreten sind, ausgehebelt. Das heißt, es ist ein wichtiges Stück Mitbestimmung, was da ausgehebelt wird."
Stattdessen müsse die Entscheidung über Vorstandsgehälter weiter im Aufsichtsrat bleiben, hier bedürfe es aber Änderungen. Die SPD will dazu in der nächsten Woche bei der Lesung des neuen Gesetzes einen eigenen Antrag einbringen.
Dabei sollen künftig auch Obergrenzen festgelegt werden, wenngleich es keinen gesetzlichen Deckel für die Vergütungen der Top-Manager gibt, erklärt Hendrik Wieduwilt, Sprecher des Bundesjustizministeriums:
"Das eine wäre gewesen, eine Höchstgrenze, die im Gesetz steht, die also besagt, dass Manager nicht über einen bestimmten Betrag hinaus verdienen dürfen. Das kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, und das war auch nicht gewollt. Was umfasst ist, ist dass die Informationspflicht gegenüber der Hauptversammlung auch umfasst eine Höchstgrenze in den verschiedenen Bereichen in Euro und Cent. Das heißt, da muss eine Höchstgrenze angegeben werden und dann kann die Hauptversammlung darüber entscheiden."
Lehnt die Hauptversammlung ein Gehaltsmodell ab, darf der Aufsichtsrat zwar auf alter Grundlage neue Verträge abschließen, das Bezahlmodell aber nicht anwenden. Ein Abweichen vom Beschluss der Hauptversammlung würde Schadensersatzpflichten des Aufsichtsrats nach sich ziehen.
Die SPD kritisiert den Entwurf als halbherzig. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Joachim Poß, erklärt, dass die Hauptversammlung über die Gehälter entscheiden soll, wird kaum zur Begrenzung von Managergehältern beitragen:
"Denn die Hauptversammlungen werden bekanntlich mehrheitlich dominiert von institutionellen Anlegern wie Hedgefonds und anderen, die selbst Treiber dieses perversen Boni- und Gehaltssystems sind. Ganz nebenbei werden die Interessen der Arbeitnehmer, die ja im Aufsichtsrat vertreten sind, ausgehebelt. Das heißt, es ist ein wichtiges Stück Mitbestimmung, was da ausgehebelt wird."
Stattdessen müsse die Entscheidung über Vorstandsgehälter weiter im Aufsichtsrat bleiben, hier bedürfe es aber Änderungen. Die SPD will dazu in der nächsten Woche bei der Lesung des neuen Gesetzes einen eigenen Antrag einbringen.