Pflegereform
Höhere Beiträge und höhere Hürden für Leistungen

Die Pflege in Deutschland wird teurer - und für viele auch schwerer zugänglich. Der Reformentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll Milliardenlücken schließen, bringt aber spürbare Einschnitte für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

    Nina Warken spricht an einem Rednerpult und gestikuliert.
    Bundesgesundheitsministerin Warken hat einen Entwurf zur Pflegereform vorgelegt. (picture alliance / dpa / Bernd Elmenthaler / Geisler-Fotopr)
    Deutschlands Pflegeversicherung steuert auf ein Milliardenloch zu: Das Gesundheitsministerium rechnet für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Ein Reformentwurf von Gesundheitsministerin Warken (CDU) soll gegensteuern - bringt aber spürbare Einschnitte für Versicherte 
    Vorgesehen sind unter anderem höhere Beiträge für Kinderlose und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Außerdem sollen die Hürden für eine Einstufung in einen Pflegegrad steigen. Die Pläne stoßen auf breite Kritik – auch aus der Koalition. 

    Inhalt

    Was sich für Pflegebedürftige ändert 

    Seit der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Künftig sollen die Hürden für eine Einstufung in die Pflegegrade 1, 2 und 3 steigen. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege sollen die Leistungen der Pflegekassen jedes Jahr erhöht werden - orientiert an der Inflation 

    Pflege zu Hause 

    Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Dafür gibt es bislang einen sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, etwa für Haushaltshilfen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dieser Anspruch für Pflegegrad 1 gestrichen werden. In den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur noch 65,50 Euro betragen. 
    Stattdessen ist eine stärkere Förderung von „Pflegebegleitung“ vorgesehen. Sie soll Betroffene frühzeitig beraten, damit sie möglichst lange selbstständig bleiben. 
    Außerdem ist ein sogenanntes Überbrückungsbudget geplant. Es soll einspringen, wenn sich der Gesundheitszustand kurzfristig verschlechtert oder die pflegende Person ausfällt - etwa für ambulante Dienste oder einen vorübergehenden Aufenthalt im Pflegeheim. Insgesamt will die Regierung verschiedene Einzelleistungen stärker bündeln. 

    Pflege im Heim 

    Die vollstationäre Pflege ist für viele Betroffene mit hohen Kosten verbunden. Der Eigenanteil im ersten Jahr lag zuletzt im Bundesdurchschnitt bei mehr als 3200 Euro monatlich. Darin enthalten sind neben einem Anteil an den Pflegekosten auch Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. 
    Für den pflegebedingten Eigenanteil gewähren die Pflegekassen Zuschüsse, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen: im ersten Jahr 15 Prozent, danach schrittweise bis auf 75 Prozent nach drei Jahren. Diese Entlastung soll künftig später greifen. Die Fristen sollen jeweils um sechs Monate verlängert werden – der maximale Zuschuss würde dann erst nach viereinhalb Jahren erreicht. 

    Welche Kosten auf Beitragszahler zukommen 

    Für Kinderlose wird die Pflegeversicherung teurer. Derzeit zahlen sie einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den allgemeinen Beitragssatz von 1,8 Prozent. Künftig soll dieser Aufschlag auf 0,7 Prozentpunkte steigen. 
    Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen soll eingeschränkt werden. Für sie wird ein eigener Beitrag von 0,52 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Partners fällig. Ausgenommen sind unter anderem Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Kinder unter sieben Jahren, Kinder mit Behinderung oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. 
    Zudem ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant. Das bedeutet: Höhere Einkommen werden stärker zur Finanzierung herangezogen. Davon betroffen sind sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch ihre Arbeitgeber - sofern sie gesetzlich versichert sind. 
    Einschnitte sind auch für pflegende Angehörige vorgesehen. Wer wegen der Pflege eines Familienmitglieds nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält bislang unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Künftig sollen diese Leistungen auf 70 Prozent des bisherigen Umfangs reduziert werden. Für die Betroffenen bedeutet das geringere Rentenansprüche.  

    Weitere Pläne 

    Darüber hinaus will die Bundesregierung Anreize für den Abschluss privater Pflegezusatzversicherungen schaffen. Beiträge dafür könnten künftig steuerlich geltend gemacht werden. Im Gesetzentwurf ist dies allerdings bislang nur als Absicht formuliert. 
    Diskutiert wird auch, erwachsene Kinder stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Derzeit ist das nur der Fall, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Auch dieser Punkt ist bislang nicht Teil der konkreten Reformpläne. 

    Kritik aus der Politik 

    Die Reformpläne von Bundesgesundheitsministerin Warken (CDU) für die Pflegeversicherung stoßen auf Kritik - auch beim Koalitionspartner. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, bemängelt, dass die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung weiterhin ungeklärt sei. 
    Kritik kommt auch aus der CSU. Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion in Bayern, Klaus Holetschek, wendet sich insbesondere gegen die geplanten Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger. Diese bezeichnete er als „Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten“. 
    Auch aus den Ländern gibt es Einwände. Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sieht in der Reform eine vertane Chance. Es sei „bitter“, dass keine spürbare Entlastung bei den Eigenanteilen vorgesehen sei, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich kritisierte Touré die geplante Finanzierung. Der Bund ziehe mögliche zusätzliche Einnahmequellen nicht in Betracht – etwa eine Bürgerversicherung oder die stärkere Einbeziehung von Kapitalerträgen und Mieteinnahmen. 

    Kritik von Fachleuten, Kommunen, Sozialverbänden 

    Fachleute bewerten die Reformpläne überwiegend kritisch. Der Pflegewissenschaftler Frank Weidner vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung sieht darin weniger eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung als vielmehr ein Sparpaket. Er spricht von einer Finanzreform mit „klarer Schlagseite“. Sie belaste vor allem Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte, während sich der Bund finanziell zurückziehe. Ähnlich äußerte sich der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang. 
    Kommunen warnen vor zusätzlichen Belastungen. Der Präsident des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung, sagte den Funke-Zeitungen mit Blick auf steigende Sozialhilfekosten der Referentenentwurf sei ein „Schlag ins Gesicht der Kommunen“. 
    Aus der Pflegepraxis kommt ebenfalls Kritik. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bemängelte, im Mittelpunkt stehe die kurzfristige Stabilisierung der Finanzen – nicht die langfristige Sicherung der Versorgung.  
    Auch Sozialverbände wenden sich gegen einzelne Vorschläge. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt es ab, erwachsene Kinder stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch warnte, solche Debatten schürten Existenzängste – insbesondere bei älteren Menschen. 
    Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, sprach sogar von einer „Zerstörungsreform“ der Pflegeversicherung. 

    Online-Text: Maja Fiedler

    Diese Nachricht wurde am 04.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.