
Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll 2027 einmalig um rund 300 Euro angehoben werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor, der nun in die regierungsinterne Abstimmung geht. Derzeit wird der Krankenkassenbeitrag bis zu einem Bruttogehalt von gut 5.800 Euro pro Monat berechnet. Alles, was man darüber hinaus verdient, ist beitragfrei.
Insgesamt zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Krankenkassen kommendes Jahr um fast 20 Milliarden Euro zu entlasten. Vorgesehen sind auch Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Pharmakonzernen. Außerdem soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Dazu sagte Warken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, hier gehe es nicht nur um Gerechtigkeit oder Mehreinnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die weder Kinder erzögen noch Angehörige pflegten, sei auch ein Beschäftigungshemmnis, führte die CDU-Politikerin aus. Die Ministerin sprach von "gelebter Frauenpolitik". Man fördere damit "Eigenständigkeit und Vorsorge", vor allem auch bei der Rente.
Diese Nachricht wurde am 17.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.








