
Nach Einschätzung der Richter in Den Haag handeln solche Länder völkerrechtswidrig. Was besonders von den Folgen des Klimawandels betroffenen Staaten zustehe, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, hieß es. Der Gerichtshof bekräftigte die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad. Es gehe darum, gegenwärtige und zukünftige Generationen zu schützen.
Das Gutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen geht auf einen Antrag der UNO-Vollversammlung aus dem Jahr 2023 zurück. Initiiert hatte dies der Inselstaat Vanuatu.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.