Den Haag
Internationaler Gerichtshof: Länder könnten Anspruch auf Entschädigung für Klimawandel haben

Der Internationale Gerichtshof hat den Weg für mögliche Entschädigungszahlungen durch Staaten freigemacht, die sich nicht an Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels halten.

    Ein ausgetrockneter Boden mit tiefen Rissen. Im Hintergrund sieht man Berge und einige Bäume stehen.
    Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer häufiger sichtbar. (picture alliance / NurPhoto / Alvaro Fuente)
    Nach Einschätzung der Richter in Den Haag handeln solche Länder völkerrechtswidrig. Was besonders von den Folgen des Klimawandels betroffenen Staaten zustehe, müsse von Fall zu Fall entschieden werden, hieß es. Der Gerichtshof bekräftigte die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad. Es gehe darum, gegenwärtige und zukünftige Generationen zu schützen.
    Das Gutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen geht auf einen Antrag der UNO-Vollversammlung aus dem Jahr 2023 zurück. Initiiert hatte dies der Inselstaat Vanuatu.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.