
Rein formal betrachtet gibt es an dem Ergebnis der Ausschusswahlen im Deutschen Bundestag nichts zu kritisieren. Die sechs von der AfD vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz der Ausschüsse, für die die Partei das Vorschlagsrecht hatte, haben es alle nicht geschafft, weil sie dafür keine Mehrheit bekamen.
Eine Wahl ist eine Wahl
Eine Wahl ist eine Wahl und die kann auch im Deutschen Bundestag nur gewinnen, wer die nötige Mehrheit hinter sich weiß. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem zurückliegenden Urteil zu dem Verfahren bereits so bestätigt. Es liegt allein in der Hand des Deutschen Bundestages, nach welchem Verfahren die Ausschussvorsitzenden bestimmt werden. Und wer sich einer Wahl stellt, muss darauf gefasst sein, eben keine Mehrheit zu bekommen.
Dennoch haben die Wahlen ein langjähriges Verfahren ersetzt, nachdem die Vorsitzenden rechnerisch nach Fraktionsstärke eingesetzt wurden. Deshalb auch die Zahl von sechs Kandidaten für die AfD, die zur zweitstärksten Fraktion im Bundestag geworden ist.
Darauf zielt die auch die Kritik der AfD, die sich ein weiteres Mal von den anderen Parteien isoliert und übergangen sieht und die lautstark auf die zehn Millionen Wählerinnen und Wähler verweist, die sie in dieser Stärke in den Bundestag gewählt haben.
Diese Konfrontation hat sich seit dem vorliegenden Gutachten des Bundesamts für den Verfassungsschutz und dessen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei noch einmal verstärkt, obwohl diese Bewertung jetzt erst einmal vor Gericht auf ihre Angemessenheit hin geprüft werden muss.
Wie sinnvoll war das Vorgehen?
Vor diesem Hintergrund hatten die parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD bereits vor der Wahl betont, dass für beide Parteien eine Wahl der AfD Kandidaten nicht in Betracht kommt.
Aber man sollte an dieser Stelle auch einmal die Frage stellen, ob es wirklich eine Normalisierung im Umgang mit der AfD gewesen wäre - die es offenbar zu verhindern galt –, wenn die AfD den Vorsitz in einigen Ausschüssen übernommen hätte.
Allein der als rechtsextrem eingestufte Stephan Möller aus Thüringen wäre da wohl ein Sonderfall gewesen. Aber bereits in der 19. Legislaturperiode hatte man im Fall Stephan Brandner – der mit gutem Recht wieder abgewählt wurde – ein klares Zeichen gesetzt, wenn ein Vorsitzender seine Kompetenzen zu überschreiten gedenkt.
Zumal der Handlungsspielraum der Ausschussvorsitzenden formell und inhaltlich begrenzt ist, und abgewählt werden können Vorsitzende wieder jederzeit. Aber der politischen Auseinandersetzung mit der AfD wird man ohnehin nicht aus dem Weg gehen können. Das wird eine fortwährende Aufgabe bleiben.
Jedoch macht es auch wenig Sinn, das von ihr fortlaufend verwendete Argument der politischen Ausgrenzung und Isolation durch die anderen Parteien weiter zu füttern. Das könnte über kurz oder lang noch schief gehen. Und das kann niemand wollen.