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Staatliche Schulen
Das Fach Religion auf dem Prüfstand

Das Angebot an Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist groß. Zudem entwickeln einzelne Bundesländer Modellprojekte, die zukunftsweisend sein sollen. Dennoch hinterfragen kritische Stimmen aus der Wissenschaft das Angebot. Sie behaupten: Der Religionsunterricht steckt in der Krise.

Von Christian Röther | 27.11.2021
Velida Hafizovic, muslimische Religionspädagogin, hält eine Religionsstunde vor Neuntklässlern. An den Hamburger Schulen sollen künftig auch Vertreter nicht christlicher Religionsgemeinschaften Religionsunterricht für alle Schüler geben. In Hamburg ist der Religionsunterricht nicht nach Konfessionen getrennt.
Manche Bundesländer versuchen neue Wege beim Religionsunterricht zu beschreiten. Beispiel Hamburg. Dort werden Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf der Grundlage ihrer Konfessionszugehörigkeit unterrichtet. Für sie gibt es seit Jahren den „Religionsunterricht für alle (picture alliance/dpa/ Markus Scholz)
Konfessionellen Religionsunterricht gibt es heute fast in jeder Schule in Deutschland. Früher wurden evangelische Religion und katholische Religion unterrichtet. Heute gibt es auch alevitischen, buddhistischen, christlich-orthodoxen, islamischen und jüdischen Religionsunterricht. Hinzu kommen säkulare Fächer – wie Ethik und Philosophie – sogenannte „Ersatzfächer“, in denen etwa ein Viertel der Schüler und Schülerinnen unterrichtet wird. Die Vielfalt und unterschiedlichen Reformansätze im konfessionellen Religionsunterricht lassen davon ausgehen, dass das Fach Religion den Veränderungen in der Gesellschaft gerecht wird und zeitgemäße Antworten liefern kann. Horst Junginger sieht das anders. Der Religionsunterricht stecke in der Krise, so der Professor für Religionswissenschaft und Religionskritik an der Universität Leipzig:

„Dass der Religionsunterricht in der Krise ist, damit wird im Prinzip jedes Buch über den Religionsunterricht eingeleitet.“

Seit Ende der 1960er Jahre haben mehr und mehr Eltern damit begonnen, ihre Kinder vom konfessionellen christlichen Religionsunterricht abzumelden. Um dem entgegenzuwirken wurden Reformen angestrengt, Reformen, die sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschieden. Das Resultat: Das Fach Religion variiert heute von Land zu Land, zum Teil von Schule zu Schule. Horst Junginger nennt den Grund:

„Die Situation ist tatsächlich mehr als komplex und kompliziert. Das hat einfach damit zu tun, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Bundesländer die Kompetenz auf dem Gebiet der Bildung erlangt haben.“
Religionsunterricht - Mein Gott, dein Gott, kein Gott

Die Länder entscheiden in Bildungsfragen und damit auch über das Fach Religion. Und: Es gibt weitere Festlegungen, die den Umgang mit dem Fach Religion so besonders machen. So heißt es im Grundgesetz, Artikel 7:

„Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.“
"Grundgesetz 49"
Grundgesetz, Artikel 7: "žDer Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach" (picture alliance / ZB)
Und das unterscheidet das Fach Religion von anderen Schulfächern: Der konfessionelle Religionsunterricht genießt einen Sonderstatus, anders als andere Fächer ist er gesetzlich verankert. Der Religionswissenschaftler Junginger, der nicht nur beim Religionsunterricht die Rolle der Kirche in der Gesellschaft hinterfragt, merkt hierzu kritisch an:

„Dass der Religionsunterricht im Grundgesetz verankert wurde, war im Prinzip ein Erfolg der Kirchen, ihren Unterricht im staatlichen Schulwesen behalten zu dürfen.“

Der Staat muss weltanschaulich neutral sein

Der Einfluss der Kirchen auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen reicht weit zurück. Schon im Kaiserreich und in der Weimarer Republik durften die Kirchen das Fach Religion unterrichten – mit strikten Einschränkungen selbst in der Zeit des Nationalsozialismus. Auch die Bundesrepublik steht in dieser Tradition, kooperiert darüber hinaus mit weiteren ausgewählten Religionsgemeinschaften. Denn, so heißt im Grundgesetz, Artikel 7 weiter:

„Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Der Staat muss weltanschaulich neutral sein. Er führt die Aufsicht, muss sich aber – was die Inhalte angeht –  abstimmen mit den Religionsgemeinschaften. Und: Der Staat stellt die Infrastruktur und bezahlt zumeist die Lehrkräfte. Horst Junginger sieht auch das kritisch:

„Wir können davon ausgehen, dass der Religionsunterricht bei weitem die Summe von einer Milliarde Euro im Jahr übersteigt, was der Staat für den Religionsunterricht insgesamt ausgibt. Das ist eine Summe, die natürlich niemand freiwillig aufgibt. Ganz abgesehen von der Möglichkeit, Kinder im Schulunterricht weltanschaulich beeinflussen zu können.“
Vorurteile abbauen - Ahmad Mansour fordert gemeinsamen Religionsunterricht für alle Kinder
Die evangelische Kirche und die katholische Kirche weisen solche Kritik zurück. Sie betonen, dass sie sich durch die Erteilung des Religionsunterrichts in den Dienst des Grundgesetzes stellten. Matthias Otte, Referent für Kirche und öffentliche Schule im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):

„Der konfessionelle Religionsunterricht ist weder eine großzügige Geste des Staates, noch ein Privileg der Kirchen. Sondern er dient letztendlich der Sicherung der Grundrechtsausübung durch die einzelnen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie sollen sich frei und selbstständig orientieren können. Das ist ein Verfassungsrecht."

Ähnliche Positionen wie die EKD vertreten zumeist auch die politischen Parteien. So spricht sich Grünenpolitikerin Sigrid Beer ebenfalls für den konfessionellen Religionsunterricht aus. Beer ist bildungs- und religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

„Jeder Unterricht in der Schule ist gleichzeitig auch ein aufklärender Unterricht, ist ein emanzipatorischer Unterricht, ist wissenschaftsorientiert. Und das ist eine wichtige Voraussetzung, die diskursfähig macht, über Religion zu reden.“
Islamunterricht
In den vergangenen Jahren haben die Bundesländer mit islamischen Verbänden verschiedene Kooperationen aufgebaut. Ein Unterfangen, das umstritten ist. (picture alliance/dpa)
Es ist weitgehend politischer Konsens, dass der Staat beim Religionsunterricht nicht nur mit den Kirchen kooperieren muss sondern auch mit anderen Religionsgemeinschaften. In der Praxis stellt sich das oft als problematisch heraus. Ein Beispiel: Der islamische Religionsunterricht. In den vergangenen Jahren haben die Bundesländer mit islamischen Verbänden verschiedene Kooperationen aufgebaut. Ein Unterfangen, das umstritten ist. Der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi:

„Wir dürfen nicht das Modell der Kirche auf den Islam übertragen. Das ist was Fremdes.“

Bei islamischen Verbänden ist die Sachlage komplizierter

Ourghi bildet an der Pädagogischen Hochschule Freiburg Lehrerinnen und Lehrer für den Islamunterricht aus – noch, muss hier ergänzt werden. Denn: Der Fall des Islamwissenschaftlers macht deutlich, wohin es führen kann, wenn Religionsgemeinschaften viel Mitsprache bekommen. Der Hintergrund: Die Bundesländer schließen mit den Kirchen für den Religionsunterricht Staatsverträge. Bei den islamischen Verbänden stellt sich die Sachlage kompliziert dar. Zum einen kennt der Islam keine Institution, die der der Kirche ähnelte – der Staat hat damit keinen alleinigen Ansprechpartner. Zum anderen sind die meisten Islamverbände keine Körperschaften des öffentlichen Rechts – so, wie es die Kirchen sind. Die Bundesländer mussten daher andere Wege beschreiten. In mehreren Ländern wurden Beiräte geschaffen, mit denen zusammen der islamische Religionsunterricht an staatlichen Schulen entwickelt werden sollte. Diesen Beiräten gehören ausgewählte Islamverbände an. Fahimah Ulfat:

„Die Lehrpläne werden von den Religionsgemeinschaften und staatlichen Stellen gemeinsam entwickelt. Und die religiösen Grundsätze des Unterrichts werden durch die Religionsgemeinschaften festgelegt bei dieser Variante.“

Ulfat leitet an der Universität Tübingen das Institut für islamisch-religionspädagogische Forschung. Auch in Baden-Württemberg gibt es seit zwei Jahren einen islamischen Beirat: die Stiftung „Sunnitischer Schulrat“. Und damit zurück zum Fall „Abdel-Hakim Ourghi“. Ourghi sei diesem Beirat zu liberal, heißt es. Es steht in Frage, ob Ourghi auch in Zukunft noch muslimische Religionslehrerinnen und -lehrer ausbilden darf. Ourghi will nicht nachgeben, kritisiert seinerseits die grün-schwarze Landesregierung und die islamischen Dachverbände. Er setzt dagegen:

„Wir brauchen einen neutralen islamischen Religionsunterricht, der von Fachleuten gestaltet wird.“
Religionsunterricht - Nicht mit und nicht ohne Ditib
Was für den Islamwissenschaftler so viel bedeutet wie: Nicht die Verbände dürfen festlegen, was auf dem Lehrplan steht, sondern die Wissenschaft. Ein solches Modell, so Ourghi, gebe es in Deutschland bereits, in Bayern.

„Bayern ist für mich vorbildlich in dieser Hinsicht. Nämlich die Inhalte werden von Fachleuten zur Verfügung gestellt und die Dachverbände dürfen sich nicht einmischen. Das ist ein Modell, das können wir auch bei uns in Baden-Württemberg – sogar flächendeckend in Deutschland – versuchen.“

In Bayern heißt dieses Schulfach „Islamkunde“. Die Verbände haben kein inhaltliches Mitspracherecht, der Staat verantwortet die Lehrpläne allein. Dennoch: Auch dieses Modell ist umstritten. Für die Religionspädagogin Fahimah Ulfat etwa greift die weltanschaulich neutrale „Islamkunde“ zu kurz. Für sie ist das Fach islamische Religion mehr als Wissenschaft – eben auch eine Frage des Glaubens:

„Denn gerade so in der Minderheitensituation und in der Migrationssituation spielt ja Religion eine besondere Rolle im Leben. Und die Schülerinnen und Schüler sollen eben dabei begleitet werden, dass sie eigene Positionen entwickeln in Bezug auf die eigene religiöse Tradition, auf das eigene Gottesverständnis. Und das ist eben möglich in einem bekenntnisgebundenen Religionsunterricht.“

Das größte Hindernis: Es fehlt an qualifizierten Lehrkräften

Das sehen offenbar auch die politisch Verantwortlichen in vielen Bundesländern so. Seit etwa 20 Jahren wird daher daran gearbeitet, den islamischen Religionsunterricht weiterzuentwickeln und auszubauen. Die Bilanz aber ist ernüchternd: Aktuelle Studien zeigen, dass derzeit nur etwa jedes zehnte muslimische Kind am Islamunterricht teilnehmen kann. Das größte Hindernis: Es fehlt an qualifizierten Lehrkräften. Außerdem gestaltet sich die Kooperation von Staat und Verbänden häufig schwierig. In der Regel geht es um Unterschiede in der Weltanschauung, in der Auffassung von Politik und Religion. Die Reformversuche, die unternommen würden, seien nicht nachhaltig genug, bemängelt der Religionswissenschaftler Horst Junginger:

„Das sind Versuche, den Dingen nicht auf den Grund zu gehen und die Problematik, die vorhanden ist, nicht seriös zu diskutieren, wie man es eigentlich machen müsste."
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Der Lehrkräftemangel macht auch nicht vor dem Religionsunterricht halt (picture alliance/dpa)
Auch der christliche Religionsunterricht muss sich mit Problemen auseinandersetzen, selbst wenn die Kirchen auf gute Zahlen verweisen: Laut Kultusministerkonferenz nehmen derzeit rund 60 Prozent aller Schülerinnen und Schüler am christlichen Religionsunterricht teil. Ein Prozentsatz, der höher ist als der Prozentsatz der Kirchenmitgliedschaften in der Gesamtbevölkerung. Matthias Otte von der EKD:

„Es besuchen sehr viele Schülerinnen und Schüler den evangelischen und auch den katholischen Religionsunterricht, die dieser Konfession nicht angehören. Und das machen sie ja freiwillig. Sie könnten auch eine Alternative wählen."
Religionsunterricht für alle - Ein Modell für Hamburg

Offizielle Statistiken belegen aber auch: Die Zahl der Schüler und Schülerinnen, die in den christlichen Religionsunterricht gehen, hat in den vergangenen Jahren insgesamt abgenommen. Auch für die Kirchen besteht also Handlungsbedarf. In einigen Bundesländern wird er eingelöst. Beispiel Niedersachsen: Dort kündigten beide Kirchen - die evangelische und die katholische Kirche - an, einen gemeinsamen christlichen Religionsunterricht anbieten zu wollen. Horst Junginger, Professor für Religionswissenschaft und Religionskritik an der Universität Leipzig ordnet das so ein: 

„Das ist, glaube ich, der Not geschuldet, dass man überhaupt noch den Religionsunterricht aufrechterhalten kann.“

Eine Rolle dürfte dabei der Lehrermangel spielen – ein Problem, mit dem auch der islamische Religionsunterricht konfrontiert ist. Seit Jahrzehnten fehlt es immer wieder an ausgebildeten Lehrkräften für evangelische und katholische Religion, sodass das Fach häufig fachfremd unterrichtet werden muss. Es gibt weitere Bundesländer, die versuchen, neue Wege zu beschreiten. Beispiel Hamburg. Dort werden Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf der Grundlage ihrer Konfessionszugehörigkeit unterrichtet. Für sie gibt es seit Jahren den „Religionsunterricht für alle“ - kurz „Rufa“. Jochen Bauer von der Hamburger Landesschulbehörde:

„Der ist eben für alle, aber nicht von allen“


„Der Hamburger „Religionsunterricht für alle“ ist ein Unterricht, der sich an alle Schülerinnen und Schüler wendet – ganz unabhängig davon, ob sie einer Religionsgemeinschaft angehören oder welcher. Er wird gemeinsam verantwortet von verschiedenen Religionsgemeinschaften: der evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde, den islamischen Religionsgemeinschaften, der alevitischen Gemeinde.“

Bei Kindern und Eltern scheint das Hamburger Modell gut anzukommen. Kaum ein Kind werde vom Unterricht abgemeldet, meint Bauer. Doch es gibt Vorgaben: So müssen Lehrerinnen und Lehrer beim „Rufa“ einer der beteiligten Religionen angehören. Aber: 

„Es ist nicht so, dass drei Wochen ist ein evangelischer Lehrer, drei Wochen ein muslimischer Lehrer in einer Klasse. So etwas würde ja gar nicht funktionieren. Deshalb werden die verschiedenen Religionen durchaus auch von der gleichen Lehrkraft eingebracht in den Unterricht – mit Materialien, mit Texten, mit Filmen, um so eben auch wirklich die Multiperspektivität im Unterricht abbilden zu können.“

Der Hamburger „Rufa“ findet bundesweit Beachtung - und wird doch auch kritisiert. Vor allem, weil der Unterricht nicht alle Religionen beteiligt. Carola Roloff, Gastprofessorin für Buddhismus an der Akademie der Weltreligionen in Hamburg:

„Der ist eben für alle, aber nicht von allen.“
Andreas Obermann vs. Friedrich Schweitzer - Ein Religionsunterricht für alle?

Im Fach „Religionsunterricht für alle“ sei der Buddhismus etwa nicht ausreichend vertreten, so Roloff, ein Missstand, der ihrer Meinung nicht nur für Hamburg gelte:

„Die Situation des Buddhismus an Schulen ist deutschlandweit leider nicht sehr zufriedenstellend.“

Buddhistischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen gibt es in Deutschland nur in Berlin. Andernorts heißt es zumeist, die buddhistischen Gemeinden seien zu klein, könnten damit das Privileg des Religionsunterrichts nicht in Anspruch nehmen. Ein Schicksal, das sie mit vielen anderen kleineren Religionsgemeinschaften teilen. Das wirft grundsätzliche Fragen auf: Ist ein Religionsunterricht, den der Staat und ausgewählte Gemeinschaften verantworten, tatsächlich noch zeitgemäß? Angesichts einer Gesellschaft, die zum einen religiös vielfältiger geworden ist, zum anderen säkularer? Und: Könnte es angesichts dessen nicht sinnvoller sein, den konfessionellen Religionsunterricht generell abzuschaffen – und ihn durch einen säkularen zu ersetzen? Die Religionswissenschaftlerin Wanda Alberts spricht sich für diese neue Weichenstellung aus:

„Wenn es einen Raum gäbe, wo man wirklich gemeinsam aus säkularer Perspektive Wissen über Religion vermittelt bekommt, dann wäre das meiner Ansicht nach ein sehr, sehr wichtiger Beitrag zu dem, was man als Schülerin oder Schüler in einer modernen Demokratie lernen sollte.“
Wanda Alberts ist Professorin an der Universität Hannover. Sie ist für die weltanschaulich neutrale „Religionskunde“ – ohne Beteiligung der Religionsgemeinschaften. Ein Ansatz, der in Deutschland jedoch kaum Zustimmung findet: weder in der Politik, noch bei Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften. Und dabei wird immer wieder auf das Grundgesetz verwiesen. Matthias Otte von der EKD:

„Ein staatlicher Pflichtunterricht in weltanschaulich-religiösen Fragen verfehlt die vorhin schon benannten freiheitlich-demokratischen Prinzipien und reduziert in unverantwortlicher Weise die Bildungsaufgabe der Schule.“

Sonderstellung von Religionsunterricht im Grundgesetz kein Zufall


Der Kirchenvertreter verweist zudem auf ein bekanntes Diktum des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“

„Das heißt, die Grundlagen unserer Verfassung kann man nicht einfach erzeugen, ohne diejenigen zu beteiligen, die die Werte und die freiheitliche Perspektive der Verfassung mitbegründen."

Es sei kein Zufall, dass ausgerechnet der Religionsunterricht eine Sonderstellung innehat und im Grundgesetz geschützt und festgeschrieben ist, betont auch die Grünenpolitikerin Sigrid Beer. Sie erinnert an die Zeit des Nationalsozialismus, in der das Unterrichten von Religion an Schulen und damit auch die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt waren. Das dürfe nicht erneut geschehen. Die Politikerin ist davon überzeugt:

„Dass diese Frage der Religionsfreiheit für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland einen ganz hohen Stellenwert hat. Nein, das dürfen wir auch aus historischem Bewusstsein heraus nicht aufgeben.“
Alevitischer Religionsunterricht
Immer mehr Religionsgemeinschaften und unterschiedliche Modelle konkurrieren um die Köpfe von Schülerinnen und Schülern (picture alliance / dpa)
Auch vonseiten der Humanisten erfährt der Religionsunterricht Unterstützung – so von Ulrike von Chossy von der „Humanistischen Vereinigung“:

„Das Eigene zu kulturieren, warum sollte man das aus der Schule nehmen? Wo soll das dann hin? Also das wird, glaube ich, auch zu durchaus extremistischen Haltungen führen. Denn Religionen lassen sich ja nicht dadurch auflösen, dass sie einfach nicht mehr in der Schule stattfinden. Sondern die gibt es dann im Hinterhof.“
Ethik - Alternativen zum konfessionellen Religionsunterricht
Immer wieder wird von Befürwortern des konfessionellen Religionsunterrichts das Beispiel Frankreich angeführt. In dem laizistischen Staat gibt es an staatlichen Schulen seit über einhundert Jahren keinen Religionsunterricht mehr. Dieser Umstand habe dazu beigetragen, heißt es, dass das Problem mit dem Islamismus so groß geworden sei. Sollte der konfessionelle Religionsunterricht in Deutschland also beibehalten werden? Trotz aller Probleme? Muss er beibehalten werden, weil positive Werte nur mithilfe staatlich beaufsichtigter Religionsgemeinschaften vermittelt werden können? Der Religionswissenschaftler Horst Junginger widerspricht:

„Werte gibt es immer, positive wie negative. Der Ethikunterricht besteht ja großenteils darin, über die Sinnhaftigkeit von Werten zu streiten. Was sind moralische Werte, wie verhalte ich mich?“

Und die Religionswissenschaftlerin Wanda Alberts verweist auf Skandinavien: Dort gebe es größtenteils keinen konfessionellen Religionsunterricht mehr.

„Wenn man da beispielsweise nach Schweden schaut, sieht man, dass Schweden sich schon in den 1960er Jahren – das muss man sich mal überlegen – für ein anderes Modell entschieden hat und tatsächlich für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend „Religionskunde“ eingeführt hat: ein kritisches Studium, wie man auch Gesellschaft kritisch studiert, Politik kritisch studiert. In diesem Sinne.“

Anders die Situation in Deutschland: Immer mehr Religionsgemeinschaften und unterschiedliche Modelle konkurrieren um die Köpfe von Schülerinnen und Schülern. Mit den einen Religionsgemeinschaften will der Staat kooperieren, mit anderen nicht. Eine grundlegende Reform, die auch eine generelle Infragestellung des Faches Religion nicht ausschließt, scheint nicht in Sicht. Zwar gibt es immer wieder Modellversuche und Pilotprojekte. Doch in Ermangelung einer länderübergreifenden Strategie dürften die Probleme, die dem konfessionellen Religionsunterricht anhaften, weiterhin bestehen bleiben: Der Mangel an gutem Lehrpersonal, das abnehmende Interesse von Schülerinnen und Schülern, die Unterrepräsentierung religiöser Minderheiten, die mannigfachen Streitereien zwischen und in den Religionsgemeinschaften.