Dienstag, 30. April 2024

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Rückreisende aus Risikogebieten
"Diese Testungen verschaffen eine Pseudosicherheit"

Vepflichtende Coronatests für Rückreisende aus Risikogebieten sind nach Einschätzung des Medizinrechtlers Rudolf Ratzel zulässig. Fraglich sei jedoch, ob man steigende Infektionszahlen dadurch in den Griff bekomme. Besser wäre es alle Urlauberinnen bei ihrer Rückkehr zu testen, sagte Ratzel im Dlf.

Rudolf Ratzel im Gespräch mit Tobias Armbrüster | 28.07.2020
Ein Mann sitzt an einer Coronavirus-Teststation am Charles de Gaulle Flughafen im französischen Roissy mehreren Frauen mit Schutzanzug und -Maske gegenüber. 24. Juli 2020.
Coronatests wie hier am französischen Flughafen Roissy sollen in Deutschland für Rückkehrende aus Risikogebieten verpflichtend werden (imago images / IP3press / Alexis Sciard)
Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen sich künftig nach ihrer Reise auf das Virus testen lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte eine entsprechende Testpflicht an, die voraussichtlich Anfang August in Kraft treten soll.
Betroffen wären laut Robert Koch-Institut derzeit rund 140 Länder. Innerhalb der Europäischen Union zählt derzeit Luxemburg dazu. Darüber hinaus gelten gegenwärtig beispielsweise die USA, Russland, die Türkei, Israel und Marokko als Risikogebiete.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Spahn will verpflichtende Coronatests für Rückkehrende aus Risikogebieten
Im Dlf erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), eine rechtliche Verpflichtung zu Coronatests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Erwägung zu ziehen.
Das deutsche Infektionsschutzrecht enthalte sehr weitgehende Ermächtigungsgrundlagen, die prinzipiell solche Zwangstests zulässig erscheinen lassen, sagte der Fachanwalt für Medizinrecht Rudolf Ratzel vom Deutschen Anwaltverein im Dlf. Er habe jedoch Zweifel an der Wirksamkeit von Tests ausschließlich für Reiserückkehrende aus Risikogebieten: "Die Klientel, die eigentlich angesprochen ist, war dort offenbar gar nicht so auffällig, sondern eher Reisende aus Nicht-Risikoländern."

Das Interview in voller Länge:
Tobias Armbrüster: Sind solche Pflicht-Tests jetzt wirklich so ohne weiteres möglich?
Rudolf Ratzel: Das deutsche Infektionsschutzrecht enthält sehr weitgehende Ermächtigungsgrundlagen, die prinzipiell dem Grunde nach auch solche Zwangstests zulässig erscheinen lassen. Das ist gar keine Frage. Und der Zweck, der vom Minister auch genannt worden ist, ist auf den ersten Blick auch einleuchtend.
Man muss natürlich hier die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen abwägen, die grundsätzlich normalerweise, wenn eine konkrete - mit Betonung konkrete - Gefährdung besteht, zurückstehen müssen.
Aber da macht mich nun eines ein bisschen stutzig. Ich habe gestern Abend in den Nachrichten einen Bericht eines Mitarbeiters des Frankfurter Flughafens angesehen. Der berichtete, dass 80 bis 90 Prozent der dort vorgenommenen positiven Testergebnisse von Reisenden aus Nicht-Risikoländern gemacht worden sind. Mit anderen Worten: Die Klientel, die eigentlich angesprochen ist, war dort offenbar gar nicht so auffällig, sondern eher Reisende aus Nicht-Risikoländern.
33D-Modell des Coronavirus SARS-CoV2
Da muss man sehen, dass auch die Rechtsprechung in den wenigen Monaten, auf die wir hier zurückblicken können, zunehmend Verhältnismäßigkeits-Gesichtspunkte in den Mittelpunkt rückt. Während zu Beginn des Jahres, zu Beginn der Pandemie im Prinzip weitgehend Eilrechtsentscheidungen mit dem Ergebnis erlassen wurden, die Gefährdung der Bevölkerung sei vorrangig, alles andere habe zurückzustehen, haben wir doch im Mai und Juni jetzt einige wenige Entscheidungen zur Kenntnis nehmen können, die die Verhältnismäßigkeit wieder stark in den Mittelpunkt gerückt haben – in Baden-Württemberg eine Entscheidung, die beim Demonstrationsrecht zum Beispiel eine Einschränkung zurückgewiesen hat.
Wir haben eine andere Eilentscheidung aus Bayern, wo ein Gastronom wegen Unverhältnismäßigkeit Recht bekommen hat. Da muss man sehr konkret sehen: Ist denn das überhaupt das richtige Mittel, diese Zwangstests, wenn die Gefährdung weniger von den Einreisenden aus Risikogebieten stammt, sondern von den ganz normalen Reisenden aus anderen Gebieten, die sich auf welchem Weg auch immer infiziert haben könnten.
Tests sind "schon ein erheblicher Eingriff"
Armbrüster: Herr Ratzel, verstehe ich Sie richtig, dass Sie sagen, dass sich durch diese Pandemie gerade einiges verschiebt im deutschen Recht, beziehungsweise dass Politikerinnen und Politiker versuchen, durch diese Pandemie mit Begründung dieser Pandemie einige Vorhaben durchzubringen, die sie sonst so ohne weiteres niemals durch den Gesetzgebungsprozess bringen könnten?
Ratzel: Das ist von der Tendenz her wohl zutreffend, wenn auch in großen Teilen gerechtfertigt. Ich möchte da keinen bösen Willen unterstellen. Nur ist natürlich auch aus sachlicher Sicht der Einwand gekommen aus Sicht der Medizin, dass jemand, der sich kurz vor seiner Rückreise infiziert haben könnte, durch dieses Raster überhaupt nicht erfasst wird.
Diese ganzen Testungen, die natürlich empfohlen werden, auch von der Öffentlichkeit, verschaffen meines Erachtens eine Art Pseudosicherheit. Man sieht es ja auch an den Zahlen, die jetzt wieder in die Höhe schnellen. Das ist eine neue Erfahrung für alle, nicht nur für uns Juristen. Ob das mit den Tests alleine in den Griff zu bekommen ist, da habe ich große Zweifel.
Coronatest am Düsseldorfer Flughafen
Klose (Grüne): "Ergebnis des Beschlusses ist richtig"
Ob mit den verpflichtenden Coronatests für Rückreisende aus Risikogebieten eine rechtssichere Regelung geschaffen wurde, werde man erst wissen, wenn Gerichte darüber urteilten, sagte Kai Klose (Grüne) im Dlf.
Und wenn man sich die Art des Testes auch mal vor Augen hält: Die meisten meinen ja, das sei jetzt so ein Wattetupfer oder ein Spachtel, wo man einen Zungenabstrich macht. Mitnichten! Der Spachtel muss tief, ganz tief in den Rachen eingeführt werden. Das ist teilweise erheblich schmerzhaft. Es wird von ärztlicher Seite berichtet, dass durch die Nasentestung Nasenbluten ausgelöst werden kann. Es wird über Kreislaufprobleme berichtet. Das ist nicht so einfach, wo man gerade mal einen kleinen Abstrich nimmt. Das ist schon ein erheblicher Eingriff.
"Wenn die Rechtsgrundlage hält, zulässig"
Armbrüster: Was schätzen Sie denn oder was sagen Sie? Kann man einen Rückkehrer tatsächlich dazu verpflichten, ihn dazu zwingen, am Flughafen zum Beispiel so einen Test mit sich machen zu lassen?
Ratzel: Die Rechtsgrundlage gibt es und wenn die hält, kann man ihn zwingen.
Armbrüster: Das heißt, da müssten dann möglicherweise auch Polizeibeamte heran und den Reisenden, die Reisende festhalten, damit tatsächlich dort das Wattestäbchen in die Nase eingeführt werden kann?
Ratzel: Genau! Man braucht natürlich dann einen gerichtlichen Beschluss. Der kann auch nachträglich eingeholt werden. Aber das wäre, wenn die Rechtsgrundlage hält, zulässig.
Die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche spricht in ein Mikrofon, hinter ihr eine grüne Wand.
Schulz-Asche (Grüne): Genau hinauschen, wie rechtliche Regelung gestaltet wird
Kordula Schulz-Asche (Grüne) befürwortet eine verstärkte Testung. Allerdings müsste nun präzisiert werden, was "Risikogebiet" heiße.
Armbrüster: Dann kommen wir noch mal zurück zu der Verhältnismäßigkeit. Sie haben das angesprochen. Da gibt es Zweifel, ob das möglicherweise tatsächlich so riskant ist, ob das Risiko tatsächlich aus diesen sogenannten Risikogebieten kommt, oder vielleicht doch eher aus Nicht-Risikogebieten, weil sehr viele Menschen innerhalb der EU verreisen und von da die Krankheit mitbringen. Wenn wir uns nur mal vergegenwärtigen, dass die Zahlen so sind, wie sie sind, dass in den USA gerade die Zahlen massiv in die Höhe gehen, in vielen anderen Ländern auch, aus denen Reisende zurückkommen, ist das dann nicht eigentlich schon Grund genug zu sagen, ja, gut, wenn Menschen in solche Gebiete reisen, in denen es erwiesenermaßen ein höheres Risiko gibt, dann sollen diese Zwangstests auch auf solche Rückkehrer angewandt werden?
Ratzel: Das Argument habe ich gehört und ich finde es auf den ersten Blick auch einleuchtend. Nur das Problem der Infektionskette wird dadurch meines Erachtens nicht gelöst. Wenn die Annahme zutrifft, was der Sprecher des Frankfurter Flughafens eben geäußert hat, dass die ganz überwiegende Anzahl der positiven Tests von Rückkehrern aus Nicht-Risikoländern stammt, …
Armbrüster: Dann wäre es Ihrer Ansicht nach sinnvoller zu sagen, man testet einfach alle Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen?
Ratzel: Dann hätte man ein höheres Maß an Sicherheit.
Zwangsquarantäne "ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme"
Armbrüster: Wenn wir jetzt über Tests, über Corona-Tests diskutieren, wäre dann nicht eigentlich eine Zwangs-Quarantäne die bessere Alternative?
Ratzel: Na ja, die wäre ja noch einschneidender. Auf dem derzeitigen Erkenntnisstand hielte ich das nicht für zulässig.
Armbrüster: Warum nicht?
Ratzel: Das ist eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Das geht über den durchaus belastenden Eingriff des Abstrichs von zwei Minuten bei weitem hinaus.
Ein Rettungsassistent der Berufsfeuerwehr Halle wartet in einer Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer am Flughafen Leipzig/Halle. 
Arbeitsrecht und Corona-Pandemie - "Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers"
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht jeden Urlaubsrückkehrer zu einem Test verpflichten, sagte Arbeitsrechtler Christoph Legerlotz im Dlf. Wer jedoch aus einem Risikogebiet zurückkehre, solle seinen Arbeitgeber informieren.
Armbrüster: Klar, es sind zwei Wochen. – Was schätzen Sie denn? Werden wir in den nächsten Tagen und Wochen jede Menge Prozesse erleben um solche Zwangstests?
Ratzel: Das kann ich Ihnen nicht seriös beantworten. Das sind ja meistens Eilverfahren, weil die Hauptsacheverfahren ja viel länger dauern. Diese Eilverfahren sind zwar durchaus nicht wenige, aber überschaubar – ungefähr 30 in den letzten sechs Monaten.
Armbrüster: Das heißt, Sie rechnen da nicht mit größeren juristischen Auseinandersetzungen?
Ratzel: Nicht als Massenklagen. Nein, glaube ich nicht.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.