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Strafrecht
Wie Geldstrafen zu Gefängnis führen können

Wer in Deutschland als Verurteilter eine Geldstrafe nicht bezahlt, kann in Haft kommen. Wie sinnvoll solche Ersatzfreiheitsstrafen sind, ist seit Jahren umstritten. Die Ampel-Koalition könnte jetzt eine Neuregelung auf den Weg bringen.

Von Peggy Fiebig | 12.10.2022
    JVA Plötzensee - Gefängnis in Berlin
    Es seien in Deutschland rund 56.000 Menschen, die jährlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, schätzt die Soziologin Nicole Bögelein. Sie sitzen unter anderem in der JVA Berlin Plötzensee ein, hier im Bild. (imago images / Jürgen Ritter / Jürgen Ritter)
    Berlin, Plötzensee. Die Justizvollzugsanstalt ist das größte Gefängnis der Hauptstadt für die Vollstreckung sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen. Circa 250 Männer sitzen hier in Haft, weil sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht bezahlt haben. Johannes Kühl, in der JVA zuständig für diesen Bereich, steht im Hof: "Hier kommen dann meistens durch die Pforte drei die Gefangenen in Zuführung, also das heißt, hier fährt ein Polizeifahrzeug vor und dort werden dann die Gefangenen ausgeladen und entgegengenommen von den Vollzugsbediensteten."
    Die Ersatzfreiheitsstrafen, die die Häftlinge hier verbüßen, sind umstritten. Seit Jahren wird über sie diskutiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dazu jetzt eine Reform angekündigt. An dem grundsätzlichen Prinzip will er festhalten, die Haftdauer für die Betroffenen aber verkürzen. Wer aber sind die Menschen dahinter, um die es geht?

    Mehrmals Schwarzfahren führten zu 100 Tage Haft

    Daniel, der darum bittet, seinen Nachnamen nicht zu nennen, weil er nicht möchte, dass seine Kinder von der Haft erfahren, ist vor einigen Wochen mitten in der Nacht in einem Polizeiwagen in Plötzensee angekommen. Erinnern kann er sich daran allerdings nicht. Genauso wenig wie an die vorherige Festnahme. Ein Sozialarbeiter habe ihm später die entsprechenden Protokolle vorgelesen, berichtet er. "Ich hab da ein Blackout gehabt, da war ich unter Alkoholeinfluss. Hatte auch 3,6 Promille gehabt und wo ich dann bei der Polizei war, um auszunüchtern, da hatte ich dann 2,2 Promille gehabt."
    Nun ist Daniel erneut in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Dieses Mal für drei Monate. "Ja, ich sitze wegen tausend Euro Strafe. Ich bin schon das achte Mal im Gefängnis wegen Schwarzfahren. Ja, ich konnte mir eben die Fahrkarte nicht leisten – Sozialticket für 27,50 Euro – weil ich Alkoholiker bin."
    Seit August ist Daniel in Haft, weil er ohne Ticket mit der Berliner S-Bahn gefahren ist und erwischt wurde. Mehrmals. Es folgte eine Anzeige und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. 100 Tagessätze à 10 Euro soll Daniel bezahlen. Für jemanden, für den die 27,50 Euro schon zu viel sind, so gut wie unmöglich. Deshalb muss er die 100 Tage in Haft verbringen.

    Etwa 56.000 Menschen jährlich verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen

    "Die Ersatzfreiheitsstrafe ist gewissermaßen ein Backup für die Geldstrafe“, erklärt Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Universität Augsburg. Die Argumentation: Hätte es keine Konsequenz, wenn verurteilte Straftäter ihre Geldstrafe nicht zahlen, warum sollten sie es dann überhaupt tun? "Damit dann das staatliche Strafsystem irgendwie noch reagiert auf ihre Straftat, tritt dann eben als Ersatz, als Auffangmöglichkeit die Verhängung einer Freiheitsstrafe ein." Es seien rund 56.000 Menschen, die jährlich eine solche Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, schätzt die Soziologin Nicole Bögelein. "Es gibt leider keine offizielle Zahl, das ist ins Dunkelfeld gerückt worden. Aber die letzte offizielle Zahl, die wir haben sind die 56.000. Und da gibt es keinen Anlass anzunehmen, dass das weniger wurde."
    Bögelein erforscht an der Universität Köln seit vielen Jahren Fragen rund um die Ersatzfreiheitsstrafe. Es gebe ganz typische Delikte, die zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führten, erklärt sie: "Ungefähr ein Drittel sind kleinere Eigentumsdelikte, häufig Ladendiebstähle. Ungefähr ein Viertel der Delikte sind Schwarzfahren, also kein Ticket bezahlen für Nutzen des öffentlichen Verkehrs. Und dann schon unter ferner liefen Sachbeschädigungen und kleinere Körperverletzungen et cetera. Also es sind in der Regel keine schweren Delikte. Wenn man jetzt so im alltäglichen Rechtsgefühl die Menschen fragen würde, würden die sagen: 'Naja, also das ist jetzt nichts ganz Tragisches, dafür muss man niemanden in Haft schicken.'"
    In Berlin sitzen die meisten diese Haft in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ab. Insgesamt 260 Haftplätze stehen hier für die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bereit. Nachdem in den vergangenen zwei Jahren coronabedingt die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in vielen Fällen ausgesetzt worden war, sind die Haftplätze in Plötzensee jetzt wieder gut belegt, erzählt der Leiter der Haftanstalt Uwe Meyer-Odewald. Ende September war die JVA zu 95 Prozent belegt. Täglich kommen neue Häftlinge hinzu. "Es sind Wohnungslose, es sind teilweise Menschen mit einem desaströsen sozialen Umfeld, finanziell, sozial gesundheitlich. Es gibt Schätzungen, dass ungefähr 60, 70 Prozent massiv drogen- und alkoholabhängig sind. Es sind einfach Menschen, die ihr Leben nicht mehr im Griff haben."

    Vor allem leichtere Delikte führen zu den Haftstrafen

    Auch Meyer-Odewald berichtet aus der Praxis, dass die meisten der Männer wegen leichterer Delikte einsitzen. Ein Problem dabei: Weil es sich um leichtere Delikte handelt, gibt es in vielen Verfahren keine mündliche Verhandlung, sondern eine Verurteilung durch einen sogenannten Strafbefehl. Den erlässt ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft, ohne dass es einen Prozess gibt. Der Betroffene erhält lediglich einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Legt der Angeklagte nicht rechtzeitig Widerspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
    "Ungefähr, so schätzen wir, 95 Prozent dieser Fälle laufen im sogenannten Strafbefehlsverfahren ab. Das heißt, vor der Inhaftierung hat keine Richterin, kein Richter diese Menschen gesehen. Das heißt, dass ist ausschließlich nach der Papierform. Und das läuft dann im Wesentlichen so ab: Wer schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, vielleicht zu einem Tagessatz von 30 Tagen, im Wiederholungsfall kriegt er 60 oder 90 Tage. Obwohl er vielleicht schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist."
    Männer arbeiten in der Wäscherei der Justizvollzugsanstalt Berlin Plötzensee.
    Männer arbeiten in der Wäscherei der Justizvollzugsanstalt Berlin Plötzensee (picture alliance / photothek / Thomas Trutschel)
    Oder vielleicht sogar unschuldig. Das sei rechtsstaatlich hoch problematisch, sagt JVA-Leiter Meyer-Odewald. Immerhin geht es um eine Freiheitsentziehung, die durchaus mehrere Monate andauern kann. Und das in Fällen, in denen gerade festgestellt wurde, dass eine Freiheitsstrafe nicht angemessen ist. Deshalb wurde ja "nur" eine Geldstrafe verhängt.

    Für eine Psychotherapie ist die Aufenthaltsdauer zu kurz

    Dabei sei eine Haftanstalt für die Menschen in schwierigen sozialen Situation der gänzlich falsche Platz, so die Erfahrung des Anstaltsleiters. Resozialisierungsmaßnahmen, die es im normalen Strafvollzug gibt, sind bei der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen. Nicht zuletzt, weil bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 40 bis 60 Tagen die Zeit für nachhaltige Maßnahmen, zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Psychotherapie, nicht ansatzweise reicht. Stattdessen ist das Ziel, dass die Inhaftierten das Gefängnis so schnell wie möglich wieder verlassen.
    "Darüber hinaus handelt es sich bei den Ersatzfreiheitsstrafen um eine Klientel, die den Justizvollzug deshalb allein vor Probleme stellt, weil sie oftmals schon auch tätlich werden gegenüber Mitgefangenen und auch gegenüber Bediensteten. Wir haben doch einen Teil Suizidversuche, teilweise auch leider vollendete Suizide. Weil das Menschen sind, die einfach hilflos sind, die nicht weiterwissen und die dann hier in einem Umfeld sich befinden, das nicht geeignet ist, mit diesen Menschen zu arbeiten. Das könnte man erheblich besser und erheblich billiger machen und erheblich ungefährlicher machen, wenn man diese Menschen vor der Haftanstalt an die Hand nähme, Stichwort aufsuchende Sozialarbeit", sagt Meyer-Odewald.
    Auch die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven hält das aktuelle System nicht nur für ineffizient, sondern vor allem auch für ungerecht. "Ein Gericht hat sich ja die Tat angesehen und gesagt, dafür angemessen ist eine Geldstrafe und gerade keine Freiheitsstrafe. Und nun kommt es dazu, weil die Person die Geldstrafe nicht bezahlen kann, wir sagen, ja, wir nehmen jetzt doch Zugriff auf die Freiheit. Und das ist doch seinem Wesen nach etwas grundlegend anderes – Geld oder Freiheit."

    Vor allem sozial Benachteiligte sind betroffen

    Der deutlich schwerwiegendere Freiheitsentzug treffe bei der Ersatzfreiheitsstrafe in der Praxis gerade die ohnehin sozial Benachteiligten. Nicht nur jene, die die Geldstrafe nicht bezahlen können, sondern auch die, "die vielleicht auch ihren Alltag nicht so organisiert bekommen, dass sie das überhaupt im Blick haben. Dass sie sehen, jetzt kommt das Schreiben des Gerichts, jetzt muss ich reagieren, jetzt muss ich überweisen. Das sind dann die Leute, die letztendlich im Gefängnis landen. Das heißt die Ersatzfreiheitsstrafe verfestigt und intensiviert damit auch schon bestehende soziale Ungleichheiten."
    Nicht zuletzt führt sie die Kosten ins Feld, denn die Haft koste den Steuerzahler viel Geld. "Eigentlich wollen wir von den Leuten, dass sie bezahlen. Stattdessen bringen wir sie ins Gefängnis. Wo wir sehr viel Geld für sie ausgeben. So ein Haftplatz so kostet im Schnitt 157 Euro am Tag. 2018, das war so die letzte große Erhebung, die wir hatten, wurde mal errechnet, wie die Kosten für die Ersatzfreiheitsstrafe waren: Deutschlandweit haben wir dafür ungefähr 200 Millionen Euro ausgegeben."
    Nahaufnahme der Beine und Schuhe eines Gefangenen in seiner Zelle.
    Der Freiheitsentzug treffe bei der Ersatzfreiheitsstrafe in der Praxis gerade die ohnehin sozial Benachteiligten, berichtet die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven (AFP / Getty Images North America / Andrew Burton)
    Elisa Hoven hat gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern für die Friedrich-Ebert-Stiftung ein Papier erarbeitet, in dem Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe aufgezeigt werden. Die Arbeitsgruppe schlägt unter anderem vor, auf das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe ganz zu verzichten, aber die Vollstreckung von Geldstrafen effektiver zu gestalten. Denn, so meint die Juristin, bisher würden die Staatsanwaltschaften ihre Möglichkeiten hier zu wenig nutzen. Insbesondere dann, wenn zwar nicht viel, aber doch noch etwas an Geld vorhanden ist. Wenn zum Beispiel vom Hartz-Bezug doch noch zehn oder 20 Euro abgezogen werden könnten, um eine Haftstrafe zu vermeiden.

    Ist es besser, bei Bagatellfällen auf die Haftstrafe zu verzichten?

    "Schauen wir auf die Steuern, das wird dann von staatlicher Seite vollstreckt und eingezogen. Und genauso könnte man das bei der Geldstrafe ebenfalls handhaben, dass wir einfach viel mehr Energie investieren bei den Leuten, die das Geld haben. Ja, das wäre unser Ansatz, dass wir denken, eigentlich brauchen wir eine solche Ersatzfreiheitsstrafe, die dann so im Hintergrund droht, damit die Leute dann auch wirklich zahlen, nicht."
    Allerdings blieben dann jene, bei denen wirklich nichts zu holen ist, tatsächlich straffrei. Das könnte sich die Gesellschaft durchaus leisten, meint die Rechtswissenschaftlerin. "Also in letzter Konsequenz – und das ist eine gesellschaftliche Entscheidung, die man treffen muss und die man auch anders sehen kann – würden wir sagen in solchen Bagatellfällen, wenn wir tatsächlich eine Person haben, die über einen langen Zeitraum das nicht zahlen kann, dann verzichten wir auf diese Geldstrafe, anstatt sie ins Gefängnis zu stecken."
    In Schweden geht man bereits in eine solche Richtung. Hier werden nur dann Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt, wenn eine Zahlung zwar möglich ist, aber verweigert wird. Der Verurteilte also zahlen kann, aber nicht will. Zumindest in Schweden bleiben dann nicht viele Menschen übrig, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen: Lediglich 13 waren es im Jahr 2019. Kann die Geldstrafe hingegen wirklich nicht gezahlt werden, wird auf eine Vollstreckung verzichtet. Eine staatliche Behörde prüft alle zwei Jahre, ob sich die Vermögensverhältnisse zwischenzeitlich verbessert haben. Ist dies nicht der Fall, verjähren die Strafen nach fünf Jahren.

    Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann

    "Dieses Vorgehen halte ich für vielversprechend", so die Meinung der Soziologin Nicole Bögelein, "weil das drohende Sanktionsinstrument Ersatzfreiheitsstrafe weiter bestehen bliebe, aber faktisch würde das Ganze eben deutlich entschärft werden".
    So weit geht der jetzt von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Gesetzentwurf für eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe nicht. Er schlägt vor, die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe zu verkürzen. Bisher werde ein Tagessatz Geldstrafe mit einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgegolten, erläutert Rechtsprofessorin Elisa Hoven, das aber sei nicht angemessen. "Diese Gleichsetzung, die ist einfach nicht richtig, denn der Zugriff auf die Freiheit ist etwas substantiell anderes als der Zugriff nur auf das Vermögen. Wir haben vorgeschlagen, so eine drei-zu-eins-Umsetzung, dass also aus drei Tagessätzen ein Tag Haft wird. Das löst das grundlegende Problem, dass die Menschen aus ihrem Umfeld gerissen werden, nicht, aber es verkürzt zumindest die Dauer."
    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
    Justizminister Marco Buschmann (FDP) (imago / photothek / Felix Zahn)
    Justizminister Marco Buschmann von der FDP schlägt eine zwei-zu-eins Lösung vor, ein Hafttag würde also zwei Tagessätze Geldstrafe abgelten. Damit würde sich die Haftdauer für die Betroffenen zumindest halbieren. Im Ministerium hofft man, dass der Bundestag das Gesetz in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres verabschiedet. 

    Viele Länder versuchen bereits, Ersatzfreiheitsstrafen abzuwenden

    In den meisten Bundesländern werden aber auch jetzt schon erhebliche Anstrengungen unternommen, um für die Betroffenen die Ersatzfreiheitsstrafe ganz abzuwenden oder zumindest zu verkürzen. In Baden-Württemberg beispielsweise läuft derzeit ein gemeinsames Projekt der Staatsanwaltschaften und der Gerichts- und Bewährungshilfe. Mitarbeiter der Gerichtshilfe gehen hier aktiv auf säumige Geldstrafenschuldner zu, um mit ihnen über die Möglichkeiten zu sprechen, eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe noch abzuwenden. Das Projekt ist 2019 in den Landgerichtsbezirken Mannheim und Tübingen gestartet und soll jetzt auf das ganze Land ausgedehnt werden.
    „Es läuft so", erklärt Christian Ricken, Vorstand bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg: "Die Staatsanwaltschaft verschickt an die Menschen eine Ladung zum Haftantritt sechs Wochen vor dem eigentlichen Haftantritt, mit dem Hinweis, dass es möglich ist, die Strafe auch abzuarbeiten, im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit Wenn sich die Leute dann zwei Wochen nach dieser Versendung nicht gemeldet haben, bekommen wir den Auftrag. Dann versuchen wir möglichst schnell die Leute anzuschreiben, wenn die Telefonnummer da ist, telefonisch zu erreichen und, wenn wir keine Antwort bekommen, die Leute auch zu besuchen proaktiv. Also zu denen nach Hause zu fahren."
    Dann werde die Situation im direkten Gespräch noch einmal erläutert und die möglichen Alternativen aufgezeigt: Zahlung am Stück, Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder vierte Möglichkeit Gefängnis. "Das wollen die meisten nicht, naheliegend. Das, was am meisten quasi gewählt wird, ist die Ratenzahlung."

    In Baden-Württemberg konnten 12.000 Hafttage vermieden werden

    Mit den Betroffenen werde dann über eine realistische Ratenhöhe gesprochen. "Dann machen wir, oder wie gesagt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen kurzen Abschlussbericht, schlagen der Staatsanwaltschaft die mit der Klientin erarbeitete Lösung vor, und dann wird das im Normalfall genehmigt. Und dann ist die Haftstrafe erstmal vermieden."
    Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums wurden im ersten Jahr des Pilotprojektes etwa 8.000 Aufträge an die Bewährungs- und Gerichtshilfe gesandt. Im Ergebnis konnten so nach Angaben des Ministeriums über 12.000 Hafttage vermieden werden. Neu ist der Gedanke nicht. Ein ähnliches Konzept gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Die Soziologin Nicole Bögelein hat dieses Projekt wissenschaftlich evaluiert – und sieht es eher skeptisch. Die Idee sei zwar gut, aber wohl nicht flächendeckend umsetzbar, befürchtet sie. "In den Fällen, in denen diese aufsuchende Sozialarbeit jemanden erreicht, in denen da jemand aktiviert werden kann, ist es immer sicher ein großer Gewinn für den Einzelnen. Aber für die große Masse der Menschen wird das nur mit sehr viel finanziellem Aufwand realisierbar sein."
    Allenfalls ein Pflaster könnte das sein, so die Soziologin, das aber nicht die grundsätzlichen Probleme der Ersatzfreiheitsstrafe löse. In Berlin gibt es auf zivilgesellschaftlicher Ebene noch eine andere, ungewöhnliche Idee. Der Aktivist Arne Semsrott hat im vergangenen Jahr den sogenannten Freiheitsfonds gegründet. Das Konzept, das sich auf Menschen fokussiert, die wegen Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis landen, funktioniert so: "Wir befreien Menschen aus dem Knast, wir bezahlen ihre Geldstrafen, und das führt dazu, dass wir bisher mehr als 500 Menschen aus dem Gefängnis befreit haben, die ohne Ticket gefahren waren."
    Arne Semsrott im Deutschlandfunk Kultur Studio 9.
    Der Politologe Arne Semsrott vom Verein Open Knowledge Foundation in Berlin, hier im Deutschlandfunk Kultur Studio 9 (Deutschlandradio)

    Das Projekt "Freiheitsfonds" von Arne Semsrott

    Denn das Gesetz schreibt nicht vor, wer letztendlich eine Geldstrafe zu zahlen hat. Es muss also nicht zwingend der Verurteilte selbst sein, auch Verwandte oder andere Dritte können die Zahlung übernehmen. Oder eben auch der Freiheitsfonds. Pro Person kostet das die Initiative im Schnitt knapp 1.000 Euro. Bei bislang gut 500 Menschen macht das etwa 500.000 Euro, die ausgegeben wurden. Kostenersparnis für den Staat durch freiwerdende Haftplätze: rund fünf Millionen Euro, rechnet Arne Semsrott vor. "Also, wenn man das umrechnet, und ungefähr sich anschaut, ein Hafttag kostet die Gesellschaft so etwa 150 Euro, dann kann man sehen, dass eigentlich die Abschaffung des Straftatbestandes auch ökonomisch eine sehr gute Idee ist."
    Zehn bis 15 Zuschriften kommen täglich beim Freiheitsfonds an. Betroffene selbst wenden sich an ihn, Angehörige oder Unterstützungsvereine aus dem Umfeld des Strafvollzugs. Aber auch, und das hat sogar Arne Semsrott sehr erstaunt: "Es sind zum größten Teil Gefängnisse selbst – also Justizvollzugsbeamte, die im Auftrag von Gefangenen, teilweise aber auch auf eigene Initiative, uns kontaktieren und sagen: 'Also die Leute, die bei uns einsitzen, die sollten hier eigentlich nicht sein.' Und deswegen wenden die sich an uns, damit wir ihnen die Leute freikaufen."
    Das mag merkwürdig klingen, ist rechtlich aber unproblematisch. Das langfristige Ziel des Freiheitsfonds: Der Bundestag solle die Regelung im Strafgesetzbuch, die das Fahren ohne Ticket unter Strafe stellt, also das sogenannte Erschleichen von Leistungen, streichen. Von der Ampelkoalition in Berlin kommen dazu vorsichtig positive Signale: Man wolle das Strafrecht systematisch überprüfen, auch auf historisch überholte Straftatbestände, heißt es im Koalitionsvertag. Ob dazu aber auch das Fahren ohne Fahrschein gehören wird, ist noch unklar.