
Neben seinem Bachelor-Studium, mit dem er bald fertig sein wird, hilft der 27-Jährige verschiedenen Firmen bei der IT. Ohne solche Nebenjobs hätte er kaum studieren können. "Meine Eltern haben mir die Miete gezahlt und die Krankenversicherung. Und alles, was ich ansonsten an Kosten habe, das musste ich, nachdem ich kein BAföG hatte, selbst auftreiben."
Till setzt sich, loggt sich ins Internet ein. Schnell noch etwas auf der Internetseite seines Auftragsgebers eintragen – dann hat er Zeit, von seiner BAföG-Odyssee zu erzählen. "Ich habe ganz zu Beginn BAföG beantragt, wie viele Kommilitonen auch. Ich habe Unterlagen von meinen Eltern einreichen sollen, die ihre Einkünfte des Vorjahres betroffen haben. Und das Problem war, dass meine Eltern beide gegenseitig nicht wollten, dass die jeweils andere Person das sieht – und sie irgendwo gelesen hatten, dass man das am Ende vom anderen sieht. Man muss dazu sagen: Meine Eltern leben getrennt. Der Scheidungsprozess oder -krieg lief auch sehr lange. Das lief auch, als ich anfing zu studieren. Und die Unterlagen konnte ich nicht einreichen, weil sie mir von meinen Eltern nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das BAföG-Amt hat mir dann einen Ablehnungsbescheid geschickt mit der Begründung, dass ich die Frist nicht gewahrt habe."
BAföG: Wenn Eltern bei Antragstellung nicht kooperieren
Schließlich ließen sich Tills Eltern aber doch überzeugen – und gaben ihm die nötigen Unterlagen.
Ich denke, dass ich sehr viel schneller gewesen wäre, wenn ich nicht nebenbei hätte arbeiten müssen.
"Dadurch habe ich länger für mein Studium gebraucht. Damit ich nicht so schnell Langzeitstudiengebühren zahlen muss, habe ich mich entschieden, in Teilzeit zu studieren, und dadurch, dass ich länger für mein Studium brauche und in Teilzeit studiert habe, fehlt mir die Grundlage, dass ich da nicht mehr BAföG-antragsberechtigt bin, weil ich zu lange studiere, weil ich arbeiten musste."
Er hat das Studium jetzt trotzdem geschafft und seine Bachelor-Arbeit mittlerweile abgegeben. Nun überlegt er, ob er noch ein Master-Studium dranhängt. Dann wird er nochmal versuchen, BAföG zu bekommen.
"Das ist bis hierin eine Odyssee gewesen, die vielleicht nicht notwendig war. Ich denke, dass ich sehr viel schneller gewesen wäre, wenn ich nicht nebenbei hätte arbeiten müssen und dann schon mit hochschulpolitischer Tätigkeit nach fünf Jahren statt nach acht Jahren fertig gewesen wäre. Dann hätte ich dem deutschen Staat auch drei Jahre mehr Steuern gebracht."
Zu bürokratisch, zu wenig flexibel, nicht auf familiäre Sonderfälle ausgerichtet: So lautet die häufig geäußerte Kritik am BAföG. Die Förderung gehe an der Lebensrealität vieler Studierender einfach vorbei, meint auch Matthias Anbuhl, Generalsekretär beim Deutschen Studentenwerk.
"40 Prozent aller Studierenden, ganz unabhängig von ihren Einkommen, kommen nicht für das BAföG infrage, von vorne herein. Es fallen so viele raus, weil es viele Restriktionen gibt und BAföG über Jahrzehnte nicht an die veränderten Studienwirklichkeiten und Lebenswirklichkeiten angepasst wurde. Zum Beispiel: Das BAföG, die Förderung endet mit der Regelstudiendauer, aber nur ein Drittel der Studierenden schafft ihr Studium in der Regelstudiendauer. Das heißt, kurz vor dem Ende des Studiums bricht denen praktisch die BAföG-Förderung weg. Das ist ein Riesen-Problem. Ein Studienfachwechsel ist in den aller seltensten Fällen möglich. Das heißt, wenn Studierende sagen, ich möchte mein Studienfach wechseln, dann fallen sie oft aus dem BAföG-Bezug raus. Wenn man international Studierender ist, bekommt man kein BAföG. Es gibt viele Restriktionen, die da sind und Studierende außenvor halten. Das ist ein Problem."
Weitere Kritikpunkte: Die BAföG-Sätze seien zu gering, gerade in Großstädten, wo die Mieten hoch sind. So liegt der BAföG-Höchstsatz ab diesem Wintersemester bei 934 Euro, davon sind 301 Euro für die Miete vorgesehen. Ein WG-Zimmer etwa in Berlin oder Hamburg kostet aber nicht selten mehr als 500 Euro.
"Eigentlich bekommen nur Kinder BAföG, eine Vollförderung, wenn sie knapp oberhalb des Niedriglohns sind. Alle, die mehr verdienen, mit unterem oder mittlerem Einkommen, die fallen aus dem BAföG raus - oder bekommen eine Teilförderung."
Immer weniger Studierende können BAföG beziehen
Man merkt das beim Einkaufen, man merkt das überall. Ohne Job kommt man als Studierender gar nicht geradeaus, trotz BAföG.
Die Ampelkoalition hat deswegen Entlastungspakete geschnürt: Jeder Studierende erhält einmalig 200 Euro, allerdings soll der Betrag frühestens im Januar ausgezahlt werden. Wer einen steuerpflichtigen Job hat, kann außerdem die Energiekostenpauschale von 300 Euro bekommen. BAföG-Empfänger zusätzlich den Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Ebenfalls einmalig. "Es ist besser als nichts, aber wahrscheinlich wird es nicht so einen großen Unterschied machen, langfristig gesehen, dass es sehr viel mehr hilft."
Ähnlich sehen es Linn und Pauline, die einige Tische weiter sitzen. "Natürlich ist es eine kleine Unterstützung. Aber es ist einfach nicht genug und es löst eben nicht das Problem, dass generell die Kosten so gestiegen sind, dass gerade Studierende oder Leute in der Ausbildung, aber auch gesamtgesellschaftlich einfach Leute, ja, sich Mobilität, Heizen, Essen nicht mehr leisten können. Miete wird auch teurer. Aber so viel: Da sind die 200 Euro nichts. Vor ein paar Jahren hat ein Zimmer vielleicht so 250 Euro gekostet. Alle Zimmer, die ich jetzt kenne: 550 Euro. Kennst du jemanden, der weniger zahlt? Nein. Und damit kann man nicht leben, wenn man nicht voll die krasse Unterstützung hat."
Die meisten Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt
Nicolas finanziert sich durch ein Stipendium, Kindergeld und Halbwaisenrente.* "Meine Freundin bekommt BAföG. Die studiert auch. Aber es ist schon so, dass der Empfängerkreis viel zu klein ist. Ich kenne viele Leute, die Eltern haben, die nicht so wahnsinnig gut über die Runden kommen oder sich nicht so viel leisten können, die aber trotzdem nicht BAföG-berechtigt sind, und das ist meiner Meinung schon ein großes Problem."
Dabei soll BAföG eigentlich Chancengleichheit garantieren. Im Bundesausbildungsförderungsgesetz heißt es: "Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen."
Ein Anspruch also, kein Almosen. Matthias Anbuhl vom Deutschen Studentenwerk sieht diesbezüglich einen Wandel. "Das BAföG war ursprünglich mal, und für die, die es bekommen, ist es noch immer,so eine Art Strickleiter des sozialen Aufstiegs. Und diese Funktion hat es mittlerweile nicht mehr so, weil es eben weite Schichten nicht mehr erreicht. Und insofern kann man sagen, ist es geschwächt worden. Und auch das Aufstiegsversprechen wurde abgeschwächt."
In den ersten Jahren ab 1971 war BAföG ein reiner Zuschuss – ohne Rückzahlungsverpflichtungen. Nach wenigen Jahren wurde ein Darlehensanteil eingeführt, der nach dem Studium beglichen werden musste. 1983 stellte die CDU-FDP-Regierung die Studienbeihilfe voll auf Darlehen um. Das Schüler-BAföG wurde damals ganz abgeschafft. Daraufhin sank die Zahl der BAföG-Empfänger, denn viele schreckte der sich anhäufende Schuldenberg ab. 1988 beantragten gerade einmal 18 Prozent der Studierenden die finanzielle Beihilfe.
Erst nach Mauerfall und Wiedervereinigung, 1990, besserten sich die Bedingungen für die Studierenden: Seither muss nur noch die Hälfte des BAföG-Geldes zurückgezahlt werden. Trotzdem sank die Zahl der Empfänger. 1991 waren es etwa 870.000 Schülerinnen, Schüler und Studierende, die BAföG erhielten, 2021 nur noch rund 620.000. Und das, obgleich die Zahl der Studierenden insgesamt gestiegen ist. Im vergangenen Jahr hat der Bund knapp drei Milliarden Euro fürs BAföG ausgegeben, inflationsbereinigt ist das weniger als noch vor 30 Jahren.
Die jüngste BAföG-Reform
Dass dadurch wieder deutlich mehr Studierende BAföG bekommen, ist aber unwahrscheinlich. Das Fraunhofer Institut für Informationstechnik geht davon aus, dass durch die Reform statt bislang 11 nun 15 Prozent der Studierenden BAföG beziehen. Die Freibeträge seien also noch immer zu gering, sagt Linken-Politikerin Nicole Gohlke: "Binnen von fünf Jahren auf 14,7 Prozent zu kommen, das ist kein großer Sprung. Vor allem, wenn man bedenkt, dass jetzt eigentlich nur noch die Kinder von wirklich Geringverdienenden erreicht werden, und alle Kinder, deren Eltern einen Durchschnittsverdienst haben, die untere Mittelschicht sind, die werden nicht mehr erreicht. Das ist ein großes Problem in Zeiten von galoppierenden Preisen und Inflation."
Matthias Anbuhl vom Deutschen Studentenwerk fordert deswegen einen automatischen Inflationsausgleich. "Ich gucke mal ins Nachbarland Österreich. Da hat man das gemacht. Da hat man einen automatischen Inflationsangleich bei der Studienbeihilfe gemacht und man hat die Bedarfssätze erhöht. Ich glaube, das geht auch. Das müssen wir uns leisten."
Höchstalter für BAföG auf 45 Jahre angehoben
Von den eigenen Ansprüchen in Sachen BAföG ist die Ampel-Regierung mit ihrer Reform noch weit entfernt. Denn der Koalitionsvertrag sieht einen grundsätzlicheren Umbau vor: Die Förderung soll "elternunabhängiger" gemacht, der Kreis der BAföG-Bezieher damit drastisch vergrößert werden. Doch bis das geschieht, kann es noch dauern. Denn zuerst möchte die Koalition die Kindergrundsicherung einführen: Es soll einen Betrag für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre geben, unabhängig von der Ausbildung, dem Studium oder dem Einkommen der Eltern. Davon hängt ab, wie das zukünftige BAföG ausgestaltet wird.
Ria Schröder, bildungspolitische Sprecherin der FDP: "Zum einen wollen wir ja, dass jeder den festen Garantiebetrag aus der Kindergrundsicherung bekommt. Mein Ziel wäre aber auch, dass wir neben dem regulären BAföG auch ein wirklich elternunabhängiges BAföG schaffen, damit auch diejenigen, die von ihren Eltern nicht unterstützt werden – aus welchen Gründen auch immer – trotzdem einen Zugang zu einem Volldarlehen haben, das sie durchs Studium trägt."
Ein gänzlich elternunabhängiges BAföG: eine Forderung der FDP, die aber so nicht im Koalitionsvertrag steht. Die Ampel sieht nur einen Sockelbetrag für jeden Studierenden vor. Matthias Anbuhl vom deutschen Studentenwerk hält das für sinnvoll. "Das heißt, wir machen ein Sockelmodell, nehmen die Kindergrundsicherung und zahlen die eben nicht an die Eltern aus, sondern an die Studierenden, an die Menschen ab 18, sodass sie einen Grundsockel haben. Das halte ich für richtig. Ein komplett elternunabhängiges BAföG wäre für mich eine Umverteilung von unten nach oben, weil dann eben auch viele Studierende aus wohlsituierten Haushalten ein BAföG bekommen würden, und das wäre extrem teuer. Deswegen bin ich gegen ein komplett elternunabhängiges BAföG."
Im vergangenen Jahr ist das BAföG 50 Jahre alt geworden. Dass die staatliche Studienförderung reformiert werden muss, und zwar grundsätzlich, bestreitet kaum jemand. In den vergangenen Jahrzehnten wurde trotzdem nur vorsichtig an Stellschrauben gedreht.