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TTIP-Verhandlungen
"Wir beabsichtigen nicht, die Standards zu reduzieren"

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sieht die deutschen Lebensmittelstandards mit Blick auf die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP nicht gefährdet. Es gebe viel Zuspruch dafür, die geltenden Standards beizubehalten, sagte er im DLF. Das sei Ziel der Verhandlungen.

Christian Schmidt im Gespräch mit Bettina Klein | 16.01.2015
    Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)
    Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) (imago stock&people / sepp spiegl)
    Aus Sicht von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt gibt es eine deutliche Unterstützung sowohl auf europäischer als auch deutscher Ebene, die geltenden Lebensmittelstandards auch mit dem TTIP-Abkommen beizubehalten.
    Schmidt hatte vor einigen Wochen im Spiegel mit der Äußerung "Wir können nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen" für Aufsehen gesorgt. Im Deutschlandfunk relativierte er dies erneut. Nur wenige Produkte in Deutschland seien tatsächlich als Marke geschützt. Viele seien es nicht. "Und die kann ich über die Lebensmittelstandards und Qualität schützen. Das ist der weitaus wichtigere Punkt", so Schmidt.
    Ihm sei es darum gegangen, dass man in den Verhandlungen diese Standards nicht preisgeben dürfe. Er unterstütze aber auch den Schutz regionaler Produkte. Grundsätzlich verwies der CSU-Politiker aber auch darauf, dass nicht alle Regelungen mit dem TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU harmonisieren werden könnten. Daran werde das Abkommen aber nicht scheitern.

    Hier das Interview in voller Länge:
    Bettina Klein: Schwarzwälder Schinken aus Virginia, Nürnberger Würstchen aus Kentucky, Kölsch aus Texas - so oder ähnlich lauten die Schreckensschlagzeilen und die Rufe von regionalen Lebensmittelproduzenten, die mit den Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada das Ende des Schutzes ihrer Marken befürchten. Ein Grund, weshalb das Thema TTIP sogar die Grüne Woche in Berlin im Augenblick dominiert, die heute offiziell eröffnet wird.
    Die Frage nach Chancen und Risiken dominieren die Grüne Woche, noch bevor die Besucher die Theken dort stürmen können, und darüber spreche ich jetzt mit Christian Schmidt von der CSU. Er ist Bundeslandwirtschaftsminister und wird in einer guten Stunde die Grüne Woche in Berlin eröffnen. Schönen guten Morgen, Herr Schmidt.
    Christian Schmidt: Guten Morgen, Frau Klein.
    Klein: Eine Messe mit regionalen Spezialitäten, und zwar nicht nur aus Deutschland, sondern aus ganz, ganz vielen Ländern. Ist das in Zeiten von TTIP eigentlich noch zeitgemäß, oder eine Kultur von vorgestern?
    Schmidt: Ja, das ist eine Kultur von heute, und ich habe gestern beim Testrundgang schon gesehen, dass aus allen Teilen der Welt auch regionale Produkte kommen. Alle sind stolz darauf und wir können auf uns hier auch sehr stolz sein.
    Klein: Aber die Frage ist ja, welche Produkte werden künftig geschützt werden können und welche nicht. Wir haben die Sorgen von Umwelt- und auch von Landwirtschaftsverbänden bereits vielfach hören können. Welche Produkte werden denn nun geschützt und wonach wird das entschieden?
    Schmidt: Es wird das geschützt, was den Regeln entsprechend, den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben entsprechend, auch den Standards entsprechend auf den Markt kommt. Die Standards sind in Europa sehr hoch und wir beabsichtigen nicht, in keiner Weise, diese Standards zu reduzieren. Wenn ich sage wir, meine ich damit die Verhandler. Das ist die Europäische Kommission, aber auch die Bundesregierung. Wir konnten gerade in dieser Woche und ich konnte für meinen Bereich mit den zuständigen Kommissaren da deutliche Unterstützung und Priorisierung sehen. Das sieht übrigens auch das Verhandlungsmandat vor. Dennoch schien es mir angebracht, dieses Thema doch noch einmal zu unterstreichen. Das ist erkennbar gelungen.
    "Technische und lebensmittelrechtliche Schutzstandards nicht preisgeben"
    Klein: Sie haben kürzlich im Interview mit dem Magazin "Der Spiegel" angedeutet, dass nicht mehr jede Wurst und jeder Käse geschützt werden kann, haben das dann etwas relativiert. Aber entspricht diese Feststellung möglicherweise den realen Gegebenheiten, die wir da vorfinden bei den TTIP-Verhandlungen?
    Schmidt: Nein. Das entspricht nur dem, dass nicht jeder über das Bescheid weiß, was diskutiert wird. Ich habe mich gewundert. Wir haben zirka 1500 Wurstsorten in Deutschland. Wissen Sie, wie viele davon gegenwärtig geschützt sind? - Acht! Das heißt, ich muss mich auch um die 1492 kümmern, die jetzt keine geografische Herkunftsbezeichnung haben, und die kann ich über die Lebensmittelstandards und Qualität schützen. Das ist der weitaus insgesamt wichtigere Punkt. Natürlich wollen und sollen auch der Allgäuer Emmentaler und die berühmte Nürnberger Bratwurst mit ihrem regionalen Schutz erhalten bleiben, keine Frage. Aber mir ging es eigentlich darum, dass uns klar sein muss, dass wir sozusagen auf dem Markt in der Verhandlung nicht preisgeben dürfen unsere technischen und unsere lebensmittelrechtlichen Schutzstandards.
    Klein: Das ist natürlich ein weiterer wichtiger Punkt, der damit zusammenhängt, dass nicht nur regionale Marken geschützt werden sollen. Sie haben gesagt, gerade mal acht Wurstsorten sind da geschützt.
    Schmidt: Nicht mal die Münchner Weißwurst ist geschützt und auch die Frankfurter Würstchen sind nicht geschützt und die müssen trotzdem gut sein. Das ist die Intention, die hinter diesen Verhandlungen steht.
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    Infografik zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP (dpa / picture-alliance / Infografik)
    Klein: Die Qualitätsmerkmale sind ganz sicherlich das eine. Darauf können wir gleich noch kommen. Aber offensichtlich gibt es ja große Sorgen von regionalen Erzeugern, dass diese Marken, die an bestimmte Regionen gebunden sind, künftig nicht mehr geschützt sein werden. Geben Sie uns ein Beispiel. Was wird da überleben können und wo kann man dann nicht mehr genau sagen, ob Stollen noch aus Dresden kommt und Lebkuchen aus Nürnberg?
    Schmidt: Der Dresdner Stollen und der Lebkuchen gehört zu diesen geschützten Herkunftsbezeichnungen, die wir erhalten. Übrigens jetzt auch in dem Abkommen mit Kanada sind die in voller Linie erhalten geblieben. Wir haben bisher da keine anderen Erfahrungen. Die Kollision in den Verhandlungen entsteht dadurch, dass die Amerikaner ein anderes Schutzsystem haben. Sie machen das über registrierte Warenzeichen und bei uns ist das eine eigene Struktur. Deswegen sind die Idaho Potatos mit einem Warenzeichen geschützt, obwohl sie aus dem Staate Idaho kommen; bei uns wären das regionale Produkte. Und nun muss man beides gegenseitig wohl anerkennen und das wird auch der Fall sein.
    Klein: Die Frage ist ja, drohen da Strafen, wenn jemand Würste verkauft, die eigentlich nicht daher kommen, wie sie gekennzeichnet sind?
    Schmidt: Das ist bereits jetzt der Fall. Im Wettbewerbsrecht ist das irreführende Werbung und ist bereits sanktionierbar. Das ist kein Acker, der nicht begrast oder bewirtschaftet wird. Ich will doch sehr den Eindruck reduzieren oder den Eindruck nehmen, als ob hier das ganz große Problem läge. Ich sehe, dass die Thematik beispielsweise bei den Zöllen sehr viel stärker ist. Deutscher Käse muss bis zu 20 Prozent Zoll bezahlen, wenn er in die USA geht, und wir werden einige Standards allerdings auch haben, die die Amerikaner beibehalten wollen, die wir dann auch akzeptieren müssen.
    Klein: Nämlich?
    Schmidt: Nicht jeder europäische Rohmilchkäse ist nach Regeln der USA verkehrsfähig. Die Diskussion in den USA ist sicherlich ähnlich wie bei uns. Da gibt es dann unterschiedliche Philosophien, die man nicht mit Gewalt zusammenbringen kann. Da muss man im Sinne des Vertrauens auch für die Verbraucher und des Lebensmittelschutzes dann halt auch sagen, das ist nicht die 100 Prozent Übereinstimmung und vertragliche Vereinbarung, da gibt es dann einige Teile, die man nicht übereinstimmen kann, und davon wird die Welt nicht untergehen, davon wird TTIP auch nicht untergehen.
    "Hormonfleisch soll und darf nicht bei uns verkauft werden"
    Klein: Ja, Herr Schmidt. Wir können jetzt leider nicht über jede einzelne Käsesorte hier reden und jeden einzelnen Unterschied in den Verbraucherphilosophien.
    Schmidt: Aber ich wäre auskunftsfähig.
    Klein: Einen Punkt würde ich gern noch ansprechen. Das war ja auch ein großer Streit. Kennzeichnung von Hormonfleisch und die Frage, wie wird man gentechnisch modifizierte Lebensmittel erkennen können. Per Handy am Regal mit Barcode?
    Schmidt: Bei dem Hormonfleisch völlig klar, da haben wir in Europa eine Position, die sollen und dürfen nicht bei uns verkauft werden. Da braucht man TTIP gar nicht dazu, da gibt es bereits ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation WTO, wo auch ein Kompromiss herausgekommen ist. Das heißt, dass ein Teil von Fleisch nicht hormonbehandelt überhaupt nicht kommen kann, sondern normales Fleisch in einer Quote geliefert werden kann nach Europa, das aber streng überwacht wird, und die Amerikaner wissen das auch und halten sich auch daran. Bei gentechnisch veränderten Organismen ist das das Gleiche. Da kommt es auf die Kennzeichnung an. Nachdem nicht jeder Kunde ein iPhone oder ein Smartphone in Händen hält, wo er dann einen Barcode entziffern kann, und ich zugebe, dass selbst ich ab und zu daran scheitern würde, dieses dann irgendwie technisch zur Lesbarkeit zu bringen, geht das natürlich nicht.
    Klein: Das heißt, da wird es Regelungen geben, die sich auch jenseits eines Smartphones im Supermarkt ...
    Schmidt: Wie bei der Lebensmittelinformationsverordnung, wo wir bis zur Druckgröße jetzt bei der Allergenkennzeichnung und Zutatenkennzeichnung seit Dezember letzten Jahres vorgeschrieben ist, was der Verbraucher lesen können muss, und er muss es so lesen können, dass er nicht eine doppelte Brille dazu braucht.
    Klein: Der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU heute Morgen bei uns im Deutschlandfunk. Wir sprachen über Streitthemen, die immer noch im Schwange sind im Zuge der Verhandlungen über TTIP und im Augenblick auch die Grüne Woche dominieren. Ich bedanke mich für das Gespräch, Herr Schmidt.
    Schmidt: Gerne!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.