Krankenkassen
Warken rechtfertigt Einschränkungen für mitversicherte Ehepartner

Bundesgesundheitsministerin Warken hat die geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in Krankenkassen verteidigt.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hält ein Handy in ihrer linken Hand.
    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (picture alliance / Geisler-Fotopress / Bernd Elmenthaler / Geisler-Fotopr)
    Es gehe nicht nur um Gerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung, sagte die CDU-Politikerin dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, sei auch ein Beschäftigungshemmnis. Warken sprach von „gelebter Frauenpolitik“ und davon, dass man nun „Eigenständigkeit und Vorsorge“ fördere, vor allem auch bei der Rente. Schon wenn eine bisher mitversicherte Person einen sogenannten Midi-Job über 603 Euro annehme, sei sie selbst krankenversichert, so die Ministerin.
    Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen will Warken auch Gutverdiener stärker belasten. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging.
    Diese Nachricht wurde am 17.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.