Donnerstag, 25. April 2024

Mittelkürzung wegen Korruption
Wie soll die EU mit Ungarn umgehen?

Die EU-Kommission hat empfohlen, Ungarn wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit Fördergelder in Höhe von insgesamt mehr als 13 Milliarden Euro nicht auszuzahlen. Eine benötigte qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat gilt als sicher.

06.12.2022
    Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán bei einem Besuch in Österreich, seitlich ist die europäische Flagge zu sehen
    Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán (picture alliance/ AA /Askin Kiyagan)
    Korruption und Vetternwirtschaft sind schon lange ein Problem in Ungarn. Unter Ministerpräsident Viktor Orbán füllen sich seit zwölf Jahren Politiker und deren Günstlinge die Taschen, so die immer wieder formulierte Kritik. Nach Angaben der Antikorruptionsbehörde der EU war im Zeitraum 2015 bis 2019 der Anteil an Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln in keinem anderen Mitgliedsland so hoch wie in Ungarn.
    Die EU-Kommission hat nun empfohlen, EU-Mittel in Höhe von insgesamt 13,3 Milliarden Euro einzubehalten, die normalerweise an Ungarn fließen würden: aus dem Gemeinschaftshaushalt und dem Corona-Aufbaufonds. Ermöglicht wird dies durch die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus'. EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn erklärte, das Geld aus dem EU-Haushalt sei in Ungarn nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt. Es ist das erste Mal, dass die Kommission wegen rechtsstaatlicher Verstöße die Kürzung von Fördergeldern fordert.
    Dem Vorschlag müssen nun mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten folgen, die für mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stehen. Eine qualifizierte Mehrheit im EU-Ministerrat bis zum 19. Dezember gilt als sicher.
    Die EU-Finanzminister verschoben am 6.12.2022 eine Entscheidung darüber, ob die EU Mittel für Ungarn in Milliardenhöhe zurückhalten soll, weil das Land Rechtsstaatsreformen nicht umsetzt. Ungarn blockierte zugleich Hilfen über 18 Milliarden Euro für die Ukraine.
    Ungarns Regierung hatte der EU eine Reihe von Reformen in Aussicht gestellt, um eine Kürzung von EU-Mitteln zu umgehen. Die EU-Kommission hat jedoch klargestellt, dass die Auszahlung der Gelder an die 17 vereinbarten Verbesserungen zur Rechtsstaatlichkeit gebunden sei. Es werde keine partielle Auszahlung bei partieller Erfüllung der Bedingungen geben.  
    Der EU-Rechtsstaatsmechanismus
    Mit diesem Instrument kann die EU-Kommission einem Mitgliedsland Fördergelder kürzen, wenn dessen Rechtsystem nicht in der Lage ist zu verhindern, dass EU-Gelder durch Betrug oder Korruption veruntreut oder verschwendet werden, etwa weil die Justiz nicht mehr unabhängig arbeitet. Der Rechtsstaatsmechanismus wurde 2020 beschlossen, durch den Europäischen Gerichtshof nach einer Klage von Ungarn und Polen überprüft und 2021 für rechtskonform befunden. Dann passierte erstmal lange nichts – obwohl EU-Abgeordnete die EU-Kommission immer wieder aufforderten, gegen Ungarn vorzugehen. Im April 2022 entschied die Kommission schließlich, den Rechtsstaatsmechanismus im Fall Ungarn in Gang zu setzen. Das Land bekam zunächst die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

    Welche Reformen schlägt Ungarn vor?

    Die ungarische Regierung hat den Sommer über Verhandlungen mit der EU-Kommission geführt und nun kurz vor der Drohung der Kommission mit Mittelkürzungen Gesetze ausgearbeitet, die sie dem Parlament vorlegen will. Sie zeigt sich selbstbewusst, dass es damit nicht zu einer Kürzung der EU-Zahlungen kommen wird. Die 17-Punkte-Liste erfüllt nach Ansicht der Regierung in Budapest alle Forderungen der EU. Unter anderem ist die Einrichtung einer unabhängigen Korruptionsbekämpfungsstelle geplant. Diese solle auch die Verwendung von EU-Geldern überwachen. Zudem soll das Ausschreibungsrecht geändert werden: Derzeit gibt es bei 50 Prozent aller öffentlichen Ausschreibungen für von der EU geförderte Projekte nur einen einzigen Bewerber. Zudem soll der Gesetzgebungsprozess transparenter gestaltet werden.
    Die EU-Kommission äußerte sich sehr positiv zu den ungarischen Reformvorhaben. Haushaltskommissar Johannes Hahn sprach davon, dass Ungarn sich wirklich bewegt habe und dass die geplanten Gesetze geeignet seien, die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Er nannte sie einen „Game Changer“ – falls sie auch wirklich in die Tat umgesetzt werden.

    Wie werden die Reformvorschläge bewertet?

    Während die EU-Kommission Bewegung aufseiten Ungarns feststellt, äußern sich Abgeordnete des Europaparlaments kritisch. Der EU-Abgeordnete Daniel Freund von den Grünen sagte im Deutschlandfunk, die von Ungarn vorgeschlagenen Reformen seien sehr schwach. Auch die mögliche Schaffung einer Anti-Korruptionsbehörde, wie sie die ungarische Regierung zuletzt in Aussicht gestellt hat, werde die Probleme Ungarns nicht lösen. In Ungarn sei ein umfänglicher Umbau hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie notwendig. Die Medien funktionierten nicht mehr, die Wirtschaft werde von Oligarchen dominiert, Wahlen liefen nicht fair ab. Das EU-Parlament hat Ungarn kürzlich in einer Erklärung den Status einer Demokratie abgesprochen. Ungarn sei "zu einem hybriden System der Wahlautokratie geworden".
    Ungarische Oppositionsabgeordnete bezweifeln daher auch, dass die Regierung Orbán es ernst meint mit der Korruptionsbekämpfung. Transparency International Ungarn erklärte, Korruption sei in Ungarn Teil der Machtausübung. Auch wenn eine neue Behörde geschaffen würde, würden die Mächtigen nicht auf Korruption verzichten.
    Die Politikwissenschaftlerin Ellen Bos von der Universität Budapest dagegen sagte im Deutschlandfunk, die angekündigten Reformen könnten ein erster Schritt in Richtung Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit sein. Angesichts der Erfahrungen mit Ungarn in den vergangenen Jahren müsse man aber genau hinschauen. Bislang handele es sich um Ankündigungen. Es werde nun auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung ankommen. Entscheidend werde auch sein, wer etwa das Personal einer neuen Antikorruptionsbehörde auswähle und was passiere, wenn diese auf Missstände aufmerksam mache. Bos betonte auch, sie sei nicht einverstanden damit, Ungarn als Autokratie einzustufen. Es gebe ohne Zweifel deutliche Mängel im demokratischen System Ungarns. Ungarn auf eine Stufe mit Ländern wie Belarus oder Russland zu stellen, halte sie aber nicht für gerechtfertigt.

    Welche Druckmittel hat die EU noch?

    „Finanzieller Druck wirkt offensichtlich“, sagte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn über die Reformzusagen Ungarns angesichts der drohenden Kürzung der Fördermittel. Die Regierung Orbán habe fest mit dem Geld gerechnet, bestätigt Politikwissenschaftlerin Ellen Bos. Ungarn sehe sich mit wirtschaftlichen Problemen wie hoher Inflation, steigenden Energiepreisen und einer schwachen Währung konfrontiert. Schon jetzt könnten Wahlversprechen nicht eingehalten werden.
    Vielen EU-Parlamentariern ging der Vorschlag der EU-Kommission zunächst nicht weit genug. Bei einer Mittelkürzung um 7,5 Milliarden Euro flössen weiterhin mehr als 80 Prozent der EU-Gelder ungehindert in das systematisch korrupte ungarische System, sagte der EU-Parlamentarier Daniel Freund. Nun empfielt die EU-Kommission, zusätzlich Gelder in ähnlicher Höhe aus dem Corona-Aufbaufonds der EU zurückhalten, solange rechtsstaatliche Reformen nicht gesichert sind.
    EU-Parlamentarier Daniel Freund hatte auch dafür plädiert, der Empfehlung eines Rechtsgutachtens zu folgen und die Zahlungen der EU an Ungarn komplett einzustellen. Das Gutachten hatte eine Gruppe von EU-Parlamentariern vorgelegt. „Die Juristen sagen, da alle Gelder erheblich von Korruption bedroht sind, müssen alle Gelder eingefroren werden“, so Freund, „bis zu dem Zeitpunkt, wo die ungarische Regierung sich wieder auf einen Reformweg begibt.“ Man wolle damit nicht die Menschen in Ungarn bestrafen, betonte Freund. Das Geld komme ohnehin nicht bei ihnen an.
    Ungarische Oppositionspolitiker fordern zudem, zur Korruptionsbekämpfung in Ungarn die EU-Staatsanwälte ins Land zu lassen. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft befugt, Straftaten gegen den EU-Haushalt strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Ungarn beteiligt sich derzeit aber nicht an dem europäischen Projekt.
    Der Rechtsstaatsmechanismus zielt ausschließlich auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern ab. Er ist kein Instrument, mit dem die Europäische Union Mitgliedstaaten sanktionieren kann, die gegen ihre Grundwerte verstoßen, indem sie beispielsweise die Medien gängeln oder Minderheitenrechte aushöhlen. Manche EU-Politiker hatten dies bei der Konzeption des Rechtsstaatsmechanismus gefordert, doch das Vorhaben scheiterte an der notwendigen Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten.
    Zum Schutz der Grundwerte der EU gibt es das sogenannte Artikel-7-Verfahren. Es kann theoretisch zum Entzug des Stimmrechts führen, was einem politischen Rauswurf aus der EU gleichkäme. Auch dafür ist allerdings Einstimmigkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten notwendig. Bislang haben Polen und Ungarn derartige Schritte blockiert.
    Quelle: Peter Kapern, Nina Voigt