Montag, 06. Mai 2024

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Grundlagenvertrag
Annäherung zwischen BRD und DDR vor 50 Jahren

Am 8. November 1972 stimmten beide Seiten dem Grundlagenvertrag zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung zu. Darin bekannten sich die Staaten, zur Entspannung und Sicherheit in Europa beizutragen. Die Ratifizierung folgte im Jahr darauf.

Von Otto Langels | 08.11.2022
Egon Bahr (r) und Michael Kohl beim Austausch der Paraphierungsdokumente nach der Unterzeichnung dieser. Der Grundvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 8. November 1972 im Bonner Bundeskanzleramt von den Staatssekretären Egon Bahr (BRD) und Michael Kohl (DDR) paraphiert.
Egon Bahr (r) und Michael Kohl beim Austausch der Paraphierungsdokumente zum sogenannten Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR (picture-alliance / dpa / Fischer)
„Es gibt keinen Vertrag, der nur dem einen etwas gibt.“ Und: „Es war nicht leicht. Wir haben sehr, sehr harte Auseinandersetzungen gehabt“, erklärten Egon Bahr und Michael Kohl am 8. November 1972, als sie in Bonn den sogenannten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR paraphierten. Seit dem Sommer hatten die beiden Staatssekretäre über eine Annäherung zwischen beiden deutschen Staaten verhandelt. Ein schwieriges Unterfangen, so Egon Bahr:

„Die Bundesrepublik hatte einen Weg zurückzulegen, die DDR hatte einen Weg zurückzulegen, um die Anormalität der Verhältnisse zu beseitigen und einen Anfang zu machen dafür, dass die Dinge etwas normaler hier in der Mitte Europas vor sich gehen können.“


Den Weg der Normalisierung hatte die sozialliberale Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt seit 1969 im Rahmen einer neuen Ostpolitik beschritten. Die Bundesrepublik schloss Verträge mit der Sowjetunion und Polen, um die starre Blockkonfrontation zwischen Ost und West zu überwinden und für mehr Entspannung zu sorgen, insbesondere auch in Deutschland und Berlin als Schauplatz des Kalten Krieges mit Mauer, Stacheldraht und tödlichen Fluchtversuchen. Den Ostverträgen folgten Verhandlungen mit der DDR.

„Niemand darf glauben, dass nach so vielen Jahren der Verkrustung, ja der Feindseligkeit die Entwicklungen der Beziehungen reibungslos erfolgen kann.“

Ein Vertrag für mehr Entspannung und Sicherheit in Europa

Am Ende der mühsamen, abwechselnd in Bonn und Ost-Berlin geführten Gespräche stand der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“, kurz Grundlagenvertrag. Darin bekannten sich beide Staaten, zur Entspannung und Sicherheit in Europa beizutragen und die Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen zu respektieren. Im Einzelnen heißt es in dem zehn Artikel umfassenden Vertrag:

„Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.

Sie gehen davon aus, dass keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.

Sie werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.“

Der Vertrag stellte zudem Abkommen für Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Verkehr, Post, Telefon und Sport in Aussicht. Bundeskanzler Willy Brandt erklärte am Tag nach der Paraphierung: „Dieser Vertrag entspricht der Lage, er ändert nichts an den grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten mit der DDR. Aber er schafft viele Erleichterungen für die Menschen hüben und drüben.“

Opposition im Bundestag lehnte den Vertrag ab


Auch wenn beide Staaten die bestehenden Grenzen anerkannten und diplomatische Vertretungen in Bonn und Ost-Berlin einrichteten, so blieb dennoch der Gedanke einer deutschen Nation unberührt.

Willy Brandt: „Zum ersten Mal stellen die beiden deutschen Staaten gemeinsam fest, dass die nationale Frage unseres Vaterlandes noch ungelöst ist.“

Während die Bundesregierung am Ziel der deutschen Wiedervereinigung festhielt, hob die DDR vor allem hervor, dass die Bundesrepublik ihren Alleinvertretungsanspruch aufgegeben hatte. Der DDR Staats- und Parteichef Erich Honecker: „Das Vertragswerk mit der BRD enthält die Anerkennung der Unverletzlichkeit der Grenzen und die völkerrechtliche Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik als eines souveränen, unabhängigen Staates.“ 

In Bonn hingegen lehnte die Opposition im Bundestag den Grundlagenvertrag ab. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Rainer Barzel:

„Dieser Vertrag legitimiert ein Unrechtssystem und eine unmenschliche Grenze mit Tötungsanlagen. Wir können dies nicht mitmachen, denn das erschwert den Kampf der Demokraten für die Sache der Freiheit in Deutschland und in Europa. Wir lehnen diesen Vertrag ab.“

Dessen ungeachtet unterzeichneten die Staatssekretäre Bahr und Kohl am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin das Abkommen, am 11. Mai 1973 ratifizierte der Bundestag mit den Stimmen der sozialliberalen Koalition den Grundlagenvertrag. Er erleichterte den Reise-, Brief- und Telefonverkehr, ermöglichte den Bau weiterer Verkehrsverbindungen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin sowie die Aufnahme beider Staaten in die UNO.