Infrastruktur statt Natur
So soll das Klagerecht für Umweltverbände eingeschränkt werden

Die Regierung möchte das Klagerecht für Umweltverbände beschneiden. Dadurch sollen Infrastrukturprojekte schneller umgesetzt werden. Naturschützer bezweifeln dies – und fürchten um die Umwelt.

    Demonstranten halten mehrere Schilder hoch, darunter ein Stoppschild mit der zusätzlichen Aufschrift Gas und das Bild einer ölverschmierten Robbe. Vor ihnen ist ein Transparent zu sehen, auf dem steht: "Keine neuen Gasbohrungen."
    Anhänger der Deutschen Umwelthilfe demonstrieren 2024 gegen die Genehmigung eines Gasfelds vor Borkum. Mehrere Umweltverbände gehen auch rechtlich gegen das Projekt vor (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Die Klagen von Umweltverbänden sollen bei großen Infrastrukturprojekten in Deutschland keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Das würde zum Beispiel Autobahnprojekte oder den Bau von Kraftwerken betreffen.
    Umweltverbände kritisieren die Pläne der Regierung zur Einschränkung des Umweltverbandsklagerechts scharf.  Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat Bedenken. Das Vorhaben der Regierung gehe auf Kosten von Natur- und Umweltschutz, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums. 
    Das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde bereits vom Kabinett beschlossen, muss aber noch vom Bundestag beraten werden.
    Was genau ist geplant? Und sind Umweltverbändewie die Deutsche Umwelthilfe, der NABU oder BUND überhaupt die großen Bremser bei Infrastrukturprojekten?

    Inhalt

    Umweltverbände klagen eher wenig

    Rund 400 Vereine und Organisationen sind in Deutschland berechtigt, das Verbandsklagerecht zugunsten der Umwelt zu nutzen. Doch nur die wenigsten Umweltverbände nutzen es.
    Von 2021 bis 2023 gab es 69 solcher Verfahren. In den vier Jahren davor waren es 63. Das geht aus einer Untersuchung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen im Auftrag des Umweltbundesamtes hervor.
    Die Zurückhaltung der Verbände hat einen Grund: Sie müssen schauen, wo sie ihre Ressourcen einsetzen. Denn vor Gericht zu klagen, ist teuer und bedeutet ein großes Risiko. Deswegen schauen die Verbände vorher sehr genau, ob ihre Klage auch eine Chance hat. Das Ergebnis: Mehr als jede zweite Klage wegen Verstößen gegen Umwelt- und Naturschutz war erfolgreich.
    Gegen Eisenbahnprojekte, Straßen und Windräder wurde in den vergangenen Jahren immer weniger geklagt. Verfahren gegen Windkraftanlagen stehen laut der Studie zwar noch auf Platz eins, sind aber im Vergleich zu früher stark rückläufig.
    Stattdessen ging es bei den Verfahren zunehmend um Artenschutz oder um den Abschuss von Wildtieren.

    Deswegen dürfen Umweltverbände bei Infrastrukturprojekten klagen

    Eigentlich kann in unserem Rechtssystem nur derjenige klagen, der unmittelbar betroffen ist, um dessen Belange es also geht. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine solche Ausnahme ist die Möglichkeit von Umweltverbänden quasi als Anwalt der Umwelt aufzutreten. Sonst gibt es oft niemanden, der das tun kann.
    Deutschland hat sich international verpflichtet, solche Klagen zu ermöglichen. Festgelegt sind diese internationalen Regelungen beispielsweise in der Aarhus-Konvention.  In Deutschland garantiert das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Klagerecht der Umweltverbände.

    Das soll sich am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern

    Es gibt internationale Verpflichtungen, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zu ändern – und zwar zunächst einmal zugunsten der Umweltverbände. Diese sollen bei mehr Umweltthemen als bisher klagen können: beispielsweise, wenn es um Wasser geht. Außerdem sollen mehr Verbände klagen dürfen: unter anderem auch solche, die nicht von Mitgliedern bestimmt werden. Das würde Greenpeace oder den WWF betreffen.
    Die Bundesregierung möchte aber noch sehr viel mehr am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern – und das würde die Möglichkeiten der Vereine wiederum einschränken. Unter anderem sind folgende drei Änderungen vorgesehen:
    Die Verbände müssen sich immer wieder neu alle fünf oder zehn Jahre anerkennen lassen. Das dürfte vor allem für kleine Verbände eine Hürde sein.
    Es soll verhindert werden, dass Verbände erst vor Gericht Argumente vorbringen, die sie vorher im Verwaltungsverfahren noch nicht genannt haben. Das ist vor Gericht nicht unbedingt ungewöhnlich, soll aber deutlich ausgeweitet werden. Würde ein Verband also beispielsweise gegen einen Castortransport klagen und hat vor dem Gerichtsverfahren noch nicht auf die Gefahr durch Drohnen hingewiesen und damit argumentiert, dann ist fraglich, ob dieses Argument im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen darf. Entscheidend ist dann die Frage: Hätte der Kläger von dieser Gefahrenquelle schon vorher wissen können – oder nicht?
    Der dritte, sehr entscheidende Punkt: Klagen sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Bei großen Infrastrukturprojekten ist das jetzt schon oft der Fall. Der Gesetzentwurf sieht aber vor, dass aus der Ausnahme die Regel wird. Und das heißt: Entweder es werden schneller Fakten geschaffen, also zum Beispiel Bäume gefällt. Oder das Umweltrecht wird sich zunehmend im Eilverfahren abspielen.
    Mit diesen Änderungen möchte die Regierung Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen. Die Umweltverbände bestreiten, dass die Maßnahmen wirklich zielführend sind. Sie verweisen darauf, dass die gerichtlichen Schritte oft nur nötig seien, weil die zuständigen Behörden das Umweltrecht nicht einhalten.

    Umweltverbände beklagen Behördenversagen

    Eine ähnliche Einschätzung liefert das Unabhängige Institut für Umweltfragen. In seiner Untersuchung befragte es Fachleute, wie sie den Rechtsschutz in Umweltfragen beurteilen. Die meisten von ihnen sehen in Umweltverbandsklagen einen guten Ausgleich für das Versagen auf Behördenseite. Das zeige sich auch an der hohen Erfolgsquote der Klagen.
    Zur Beschleunigung empfahlen die Befragten nicht etwa das Schleifen des Klagerechtes, sondern vor allem mehr Geld und Personal für die Genehmigungsbehörden und die Verwaltungsgerichte.

    Online-Text: Leila Knüppel