Freitag, 19. April 2024

Schutz von Hinweisgebern
Einigung beim Whistleblower-Gesetz

Mit fast zwei Jahren Verspätung könnte in Deutschland bald ein Whistleblower-Gesetz in Kraft treten. Eine EU-Richtlinie macht die neuen Regelungen nötig. Doch Bayern und andere Länder hatten zuletzt noch Nachbesserungen gefordert.

Johannes Kuhn im Gespräch mit Antje Allroggen | 09.05.2023
Ein Mann, der nur als Schattenbild zu sehen ist, telefoniert an einem Fenster.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen sollen durch das neue Gesetz künftig besser vor Repressalien geschützt werden. (picture alliance | dpa | Sebastian Gollnow)
Es ist ein etwas sperriger Name – doch die Hinweisgeberrichtlinie der EU soll es vielen Menschen einfacher machen. Beschäftigte in Unternehmen oder Behörden, die dort Verstöße feststellen, sollen Hinweise darauf einfacher und nach klaren Regeln weitergeben können, intern und auch an Medien. Zu den festgestellten Missständen oder Straftaten gehören beispielsweise Korruption, Menschenrechtsverletzungen oder Datenmissbrauch.
Die Richtlinie sieht einen erweiterten Schutz und mehr Anlaufstellen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) vor. So sollen diese vor negativen Konsequenzen und Repressalien geschützt werden, etwa vor Kündigung, Versetzung oder Degradierung. Darüber hinaus sollen Hinweisgeber zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich nicht haftbar gemacht werden.

EU-Richtlinie macht neues Gesetz nötig

Die Hinweisgeberrichtlinie der EU, oft auch als Whistleblower-Richtlinie bezeichnet, war am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die wesentlichen Inhalte sollten eigentlich innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Doch während die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils eigene Gesetze verabschiedeten, ließ Deutschland die Frist verstreichen. Die EU-Kommission hatte daher im Februar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen Deutschland eingeleitet.
Mit etwa einem Jahr Verspätung hat der Bundestag dann zwar ein Whistleblower-Gesetz verabschiedet, doch der Bundesrat kippte dieses Gesetz, vor allem weil die Regelungen einigen Ländervertretern von CDU und CSU zu weit gingen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte damals, man sei sich zwar einig, dass es einen Schutz für Whistleblower geben müsse, doch könne man dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. 
Nun hat sich der Vermittlungsausschuss auf eine Kompromisslösung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Dabei habe es Änderungen in mehreren Punkten gegeben, erklärte Dlf-Hauptstadtkorrespondent Johannes Kuhn.

Belastungen für die Wirtschaft befürchtet

Es wurde vor allem auf Bedenken der Union eingegangen, wonach die Neuregelungen die Unternehmen zu sehr belasten könnten. Nun werde es mit dem Kompromiss wirtschaftsfreundlicher, so Kuhn, beispielsweise müssten anonyme Hinweise intern nicht mehr verpflichtend bearbeitet werden, sondern sie sollten es nur noch.
Für Medien ist die Richtlinie von großer Bedeutung, da Journalistinnen und Journalisten bei Recherchen immer wieder mit Hinweisgebern zusammenarbeiten und auf Hinweise angewiesen sind. In der Praxis, erklärte Johannes Kuhn, gehe es bei dem Gesetz jetzt vor allem um Informantinnen und Informanten, die nicht anonym bleiben können oder wollen.