Rüstzeug für den Notfall
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Am Mikrofon; Britta Fecke
mit Gesprächsgästen und Hörerbeteiligung -
Hörertel.: 00800 - 4464 4464
In einer Patientenverfügung können wir festlegen, wie wir in einer Krisensituation ärztlich behandelt werden möchten. Für Erwachsene machen zudem auch eine Vorsorgevollmacht und ein Betreuungsverfügung Sinn. Denn ohne diese dürfen Angehörige viele Notfallentscheidungen gar nicht treffen.
folgende Gäste beantworten Ihre Fragen:
- Verena Querling, Rechtsanwältin, Verbraucherzentrale NRW,
- Regina Strahl, Ambulanter Hospizdienst im Kölner Norden