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Weniger Antibiotika in der Tiermast

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will den Einsatz von Antibiotika in Tierhaltung und Tiermast durch eine Verschärfung des Arzeimittelgesetzes auf ein Minimum begrenzen. Zudem ist eine Meldepflicht der Tierhalter beim Einsatz von Antibiotika geplant.

Von Dieter Nürnberger |
    Der Antibiotikaeinsatz in Tierhaltung und Tiermast ist schon seit Langem umstritten. In regelmäßigen Abständen berichteten die Medien von Skandalen. Denn zum einen können Rückstände, die Tiere nach der Anwendung ausscheiden, in Böden und Gewässer gelangen. Zum anderen haben Studien ergeben, dass der massenhafte Einsatz von Antibiotika bei Masttieren dazu führen kann, dass der Mensch durch Verzehr von tierischen Produkten Keime aufnehmen kann, die gegen Antibiotika unempfindlich sind. Es besteht somit ein erhöhtes gesundheitliches Risiko, dass die Arznei beim Menschen nicht mehr die gewünschte medizinische Wirkung entfalten kann.

    Bislang ist nicht so richtig bekannt, wie viel Antibiotika bei der Tiermast verabreicht wird. Schätzungen gingen bislang von rund 780 Tonnen jährlich in Deutschland aus. Doch wiesen Tier- und Umweltschützer auch stets auf eine deutlich erhöhte Dunkelziffer hin.

    Das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will nun Licht ins Dunkel bringen. Erstmalig soll nun penibel erfasst werden, wo und wie viele Tierarzneimittel wirklich in den Verkehr gebracht werden.

    Eigentlich dürften Antibiotika nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden. Doch haben die Skandale der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass vor allem auch in der Geflügelhaltung ein massenhafter Einsatz stattfindet. Antibiotika werden somit oft prophylaktisch und vorbeugend eingesetzt, statt zielgerichtet und nur in Einzelfällen.

    Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) erwägt nun eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu begrenzen. Mögliche Maßnahmen dazu betreffen vor allem die Arbeit der Tierärzte. Verschärft werden sollen beispielsweise die Regeln zu Anwendungsdauer und Dosierung von Antibiotika. Zudem: Jene Antibiotika, die auch bei Menschen zur Anwendung kommen, sollen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen auch für Tierarten eine Rolle spielen. Die Zulassungsregeln müssten dafür geändert werden.

    Parallel will das Ministerium eine neue bundesweite Datenbank zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermast erstellen. So sollen die Tierhalter künftig melden, wenn Antibiotika verwendet werden. Möglicherweise soll ein bundesweiter Durchschnittswert die Grundlage für eine verschärfte Kontrolle bilden.

    Eine Überschreitung müsste dann explizit begründet und auch ein schriftlicher Plan vorgelegt werden, wie künftig wieder eine Verringerung des Einsatzes aussehen soll. Die Einhaltung soll von den Behörden überwacht werden. Experten sehen gerade in der Kontrolle einen wichtigen Pfeiler, denn bislang fehlte hierzu oft das Personal.