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LuxLeaks-Prozess
Urteil gegen Whistleblower erwartet

Im sogenannten LuxLeaks-Prozess um die Berichte über Steuernachlässe für internationale Konzerne wird heute in Luxemburg ein Urteil gesprochen. Angeklagt sind zwei ehemalige Mitarbeiter einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft, die sensible Steuerdaten entwendet haben, und ein französischer Journalist. Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung werden.

Von Tonia Koch |
    Der Angeklagte Antoine Deltour, ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers und einer der Informanten in der Luxleaks-Affäre, spricht vor Gericht mit seinem Verteidiger.
    Wollte die Steuersparmodelle öffentlich machen: Antoine Deltour, ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers, ist der Hauptangeklagte in der Lux-Leaks-Affäre. (JOHN THYS / AFP)
    Die Staatsanwaltschaft fordert jeweils 18 Monate Haft sowie Geldstrafen für die beiden ehemaligen Berater der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers. Es stünde zweifelsfrei fest, dass die Angeklagten die fraglichen Steuerdokumente gestohlen und Geschäftsgeheimnisse verraten hätten. Für den beteiligten Journalisten fordert die Anklage eine Geldstrafe.
    Die Verteidigung hingegen plädiert in allen drei Fällen auf Freispruch, denn es stünden keine Diebe vor Gericht, sondern Hinweisgeber, Menschen, die auf Missstände aufmerksam machen wollten. Der Hauptangeklagte Antoine Deltour, ein still wirkender Mann um die 30, hat stets betont, dass dies seine Beweggründe waren.
    "Meine Motivation war es, diese System zu entlarven, diese radikale Form der Steueroptimierung, die es den Konzernen erlaubt, überhaupt keine Steuern zu zahlen, das hat mir Bauchschmerzen bereitet."
    Das Gericht werde eine Antwort auf die Frage finden müssen, wie künftig mit sogenannten Whistleblowern umgegangen wird, die uneigennützig und zum Wohl der Allgemeinheit handelten, argumentiert Philippe Penning, Anwalt Deltours:
    "Die ganze Welt wird auf diesen Prozess schauen, es ist das erste Mal, dass in Europa ein Whistleblower vor Gericht steht, alle anderen standen ja noch nicht vor Gericht, der Assange, der Snowden usw."
    Debatte über Umgang mit Whistleblowern in Europa
    Das luxemburgische Bezirksgericht wird heute abwägen müssen zwischen der politischen Dimension des Falles und den berechtigten Interessen der Wirtschaft, denn diese möchte vor illegalem Datenzugriff auch künftig bewahrt werden. Der luxemburgische Abgeordnete der Linken, David Wagner, hat mit Gleichgesinnten eine Unterstützungskampagne für Antoine Deltour ins Leben gerufen. Er hofft auf einen Freispruch, sieht aber auch das Dilemma, in dem sich das Gericht befindet und denkt deshalb nicht, dass es dazu kommen wird.
    "Es geht ja ums Prinzip, ich gehe leider davon aus, dass die Luxemburger Justiz ein Exempel statuieren will, was in den Augen der Linken nicht akzeptabel ist."
    Bereits 2011 hat der europäische Menschengerichtshof in Straßburg geurteilt, dass Menschen zu schützen sind, die Missstände in ihren Unternehmen, Organisationen oder der öffentlichen Verwaltung anzeigen. Seitdem wird in den europäischen Ländern darüber diskutiert, wie und in welchem Ausmaß Whistleblower besser geschützt werden können. Für Wagner geht weder die Debatte noch die sich daraus entwickelten Regeln in die richtige Richtung:
    "Das Europäische Parlament hat schon einmal eine Direktive durchgewunken, die Business-Geheimnisse noch besser schützt und die Arbeit von Whistleblowern noch erschwert."
    Unbestritten ist die Wirkung der Veröffentlichung der Lux-Leaks Dokumente. Sie hat eine öffentliche Debatte über ungerechte Steuervermeidungspraktiken ausgelöst und auf europäischer Ebene zu konkreten Maßnahmen und Initiativen geführt, wie die Steuerflucht eingedämmt werden kann.