Sonntag, 28. April 2024

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Kehrtwende in Drogenpolitik
Der lange Weg zur Legalisierung von Cannabis

Die Ampelkoalition will Cannabis legalisieren - zumindest teilweise. Die Begründung: Die bisherige Politik sei gescheitert, der Konsum nehme zu, der Schwarzmarkt blühe. Doch auf dem Weg zur Legalisierung lauern noch diverse Fallstricke.

Von Armin Himmelrath | 02.02.2023
Im Rahmen der Cannabisstudie Weed Care wird Cannabis verkauft in einer Apotheke in Basel.
Das bislang verbotene Rauschmittel Cannabis soll in Deutschland legalisiert werden. (picture alliance / KEYSTONE / GEORGIOS KEFALAS)
Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, November 2021: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.“
Was sich die Ampel-Koalition in der Drogenpolitik vorgenommen hat, ist ambitioniert. Nach Jahrzehnten der Kriminalisierung von Cannabis-Anbau und -Konsum will die Bundesregierung eine politische Kehrtwende vollziehen. So wurde es im Koalitionsvertrag vereinbart. „Wir wollen den Cannabiskonsum unter Gesundheitsaspekten reformieren", beschreibt Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, ein Jahr später – im Oktober 2022 - das politische Großprojekt.
Cannabis soll nicht mehr grundsätzlich als Betäubungsmittel gelten, sein Besitz und Konsum – in Grenzen – erlaubt werden. Vor allem die Union kritisiert das, befürchtet, dass daraufhin Kriminalität und Suchtverhalten zunehmen werden. Auch Eltern sind besorgt angesichts der Aussicht, dass Cannabis leichter als bisher erhältlich sein wird.
Doch Lauterbach hält dagegen: Die bisherige Politik sei gescheitert, das seit 1929 in Deutschland geltende Verkaufsverbot für Cannabis überholt: „Wir haben vier Millionen Menschen, die im letzten Jahr Cannabis genutzt haben. 25 Prozent der 18- bis 24-Jährigen haben Cannabis konsumiert. Wir haben eine Situation, dass der Substanzkonsum eher zunimmt, und wir haben keine wirklich guten Konzepte. Daher sollte folgendes erreicht werden: Der Schwarzmarkt soll erfolgreich verdrängt werden.“
Denn Cannabis werde längst flächendeckend vertrieben - aber eben unter der Hand, ohne Kontrolle des Handels und der Produktqualität. Und ohne Beratung. Die damit verbundenen Risiken müssten ausgeschaltet werden, so Lauterbach, gegen den Schwarzmarkt helfe nur die bedingte Legalisierung.

Aufklärung und Beratung für Jugendliche

Die Analyse des Gesundheitsministers treffe inhaltlich zu, sagt Maja Wegener, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Sie sieht das Vorhaben der Koalition grundsätzlich positiv. Die Prävention – also die Beratung und Aufklärung – und die Entkriminalisierung durch eine Legalisierung müssten dabei Hand in Hand gehen.
Wegener will ganz besonders auf die Unter-18-Jährigen blicken. Über ältere Freunde etwa würden sie in Zukunft leichter an Cannabis herankommen und womöglich auch konsumieren, obwohl für sie ein Verbot gilt. Wegener fordert für die Jugendlichen mehr Prävention, wendet sich aber gegen eine Kriminalisierung: „Weil, was nicht weiterhin sein darf, ist es, dass Jugendliche wegen kleinster Mengen kriminalisiert werden – was auch überhaupt nicht förderlich ist für ihren weiteren Weg. Sondern, wir müssen den Fokus unabhängig davon, ob die kontrollierte Abgabe kommt oder nicht, auf eine Verstärkung des erzieherischen Jugendschutzes setzen.“

Erzieherischer Jugendschutz – der beinhaltet: Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig über Gefahren aufgeklärt und auf den verantwortlichen Umgang mit Cannabis vorbereitet werden. So, wie es beispielsweise bereits bei bestimmten Alkoholika getan wird: Sie sind ab 18 Jahren legal erhältlich, gleichzeitig setzt der Kinder- und Jugendschutz auf Prävention bei denen, die noch nicht volljährig sind. Etwa durch das Besprechen von Gesundheitsgefahren, durch Aufklärungsveranstaltungen und Werbekampagnen. Die Folge: Einen Alkohol-Schwarzmarkt gibt es heute tatsächlich nicht.
Karl Lauterbach will den Handel mit Cannabis auf vergleichbarem Weg aus der Illegalität herausholen. „Dazu sollen also nur bei Erwachsenen 20 bis 30 Gramm begrenzt, der Kauf oder Besitz straffrei gestellt werden. Wir werden prüfen, ob wir bei den unter 21-jährigen Cannabis so regulieren, dass der THC Gehalt eine Obergrenze beachten muss. Der Vertrieb und der Anbau sollen staatlich kontrolliert werden. Das bedeutet, wir streben an, dass die gesamte Menge, die hier vertrieben und auch konsumiert wird, dass sie in Deutschland produziert werden soll.“

Legalisierung hätte Einfluss auf Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht

So will die Regierung die Qualität des Cannabis garantieren, damit Betrug und gesundheitlichen Gefahren begegnen. Doch das Vorhaben ist umfassend: Denn um den Anbau, Erwerb und Konsum von Cannabis zu legalisieren, braucht es mehr als das Gesundheitsministerium. Das Straf- und das Steuerrecht müssen überarbeitet werden, ebenso das Verkehrsrecht und die Regelungen in Schulen, Hochschulen oder an Arbeitsplätzen – um nur einige Beispiele zu nennen.

„Hier ist man ja vom Verkehrsministerium über das Justizministerium, übers Innenministerium, über das BMWK, über das Arbeitsministerium ist ja, mit dem Landwirtschaftsministerium ist man ja mit fast jedem Ressort im Austausch. Daher ist es keine Übertreibung, wenn ich sage: Das ist wirklich ausgesprochen komplex gewesen.“

So komplex, dass es bisher nur ein Eckpunktepapier zur geplanten Cannabis-Legalisierung gibt, aber noch keinen fertig ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Für Maximilian Plenert ist das keine Überraschung. Plenert arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Drogenpolitik und engagiert sich unter anderem im Verein „Akzept“, dem Bundesverband für Akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik. Eine gut gemachte Legalisierung benötige viel Zeit, sagt er:

„Na ja, also, ich meine, da muss man eine Sache relativ klar sagen: Also, was die Erwartungen von manchen Menschen angeht, wie so ein Prozedere abgeht, die unterschätzen doch so ein bisschen was. Es ist ja nicht so, dass der Drogenbeauftragte da mal schnell sein Heer anschiebt und da kommen da mal Gesetzesentwürfe raus, sondern ich meine, die Gesetze kommen nicht vom Weihnachtsmann, nicht vom Osterhasen, sondern aus der Ministerialbürokratie. Und die hat halt gewisse Methoden, wie sie arbeitet, auch mit welcher Geschwindigkeit sie arbeitet.“

Eckpunktepapier lässt Fragen offen

Die vom Bundesgesundheitsminister vor drei Monaten präsentierten Eckpunkte hält Maximilian Plenert für eine brauchbare Diskussionsbasis – für mehr aber auch nicht. „Es ist auf jeden Fall noch unglaublich viel offen, muss man sagen. Weil, es sind viele Sätze drin, die wird man so oder so interpretieren können. Und jedes Mal, wenn ich mir dieses Papier anschaue und einzelne Sätze lese oder mal drüber nachdenke, merkt man noch einmal mehr, was da noch alles im Detail zu regeln ist.“

Ein Beispiel: Der Kinder- und Jugendschutz. Wie soll der ganz konkret geregelt werden? Maja Wegener von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz skizziert die Herausforderung. „Was für uns wichtig ist, ist im Blick zu behalten, dass wir es hier mit einem völligen Perspektivwechsel zu tun haben. Das heißt, dass Cannabis auf einmal entkriminalisiert wird. Das bedeutet, dass der Umgang damit sich total verändern wird.“ Weil Cannabis dann legal gekauft werden könne, sei es zwingend, auf die Risiken hinzuweisen: „Wir brauchen wesentlich mehr Präventionsangebote, wir brauchen andere Präventionsangebote, und wir brauchen auch Aufklärung, Information für Eltern, für Fachkräfte und natürlich auch für die Kinder und Jugendlichen selbst.“

Das alles koste Geld: für Schulungen, Aufklärungskampagnen und zusätzliche Fachkräfte. „Und hier ist eine unserer Forderungen, dass die Steuereinnahmen, die mit einer kontrollierten Abgabe von Cannabis ja erwirkt werden, eben auch für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz eingesetzt werden für die Schulsozialarbeit, für Sozialarbeit, für Präventionsmaßnahmen in Schulen – beispielsweise für die Arbeit der Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz, für all diese Träger.“

Höhe der möglichen Steuereinnahmen noch unklar

Wieviel Steuereinnahmen der legale Cannabisverkauf dem Staat einbringen kann, ist derzeit noch unklar - unklar ist auch, wie diese Zusatzeinnahmen dann ausgegeben werden. Karl Lauterbach lässt aber Sympathien erkennen für den Vorschlag von Maja Wegener:

„Hier ist mit einer Steuer zu rechnen, das ist klar, weil das ist ja ein Produkt, was der Umsatzsteuer unterliegt. Ob es eine darüber hinaus gehende Cannabissteuer gibt, die dann beispielsweise auch genutzt werden könnte, um also besser aufzuklären über die Risiken von Cannabis, den Jugendschutz zu verstärken – darüber wird noch verhandelt, aber so etwas könnte ich mir sehr gut vorstellen. Wenn hier Steuermittel eingenommen werden, dann muss ein Teil dieser Steuermittel auch genutzt werden, um aufzuklären, um den Jugendschutz nach vorne zu bringen und den prekären Konsum, den gesundheitlich gefährlichen Konsum zurückzudrängen.“

Aufklärung - die müsse außerhalb der Schulen, etwa in Jugendzentren, Sportvereinen, in den Familien stattfinden. Und natürlich auch in den Bildungseinrichtungen selbst, sagt Kinder- und Jugendschützerin Maja Wegener. „Die Schulen spielen auf jeden Fall eine große Rolle, weil: Auch hier braucht es ja Angebote für die Suchtprävention. Auch hier müssen Lehrer und Lehrerinnen, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen informiert werden.“ Denn auch die Erwachsenen müssen, bevor sie selbst aufklären können, erst einmal lernen, mit dem bislang verbotenen Rauschmittel umzugehen.  

Herausfordernde Aufklärungsarbeit in der Schule

Im Schulalltag sei das Thema bisher nur vereinzelt angekommen, sagt Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands. Der Berufsverband der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer erwarte, dass die Cannabis-Legalisierung für die Lehrkräfte extrem herausfordernd werde: „Die Suchtprävention wird sich verändern müssen. Ein bislang illegales Suchtmittel wird für Volljährige legal. Es muss weiterhin deutlich gemacht werden, dass es gesundheitsschädlich für junge Menschen ist, auch für junge Volljährige. Darüber muss mit den Schülerinnen und Schülern gesprochen werden, auch gemeinsam mit den Eltern, hier ist gemeinsame Arbeit mit den Eltern notwendig, wichtig, bedeutsam."
Vor allem aber müsse verhindert werden, dass Cannabis unmittelbar vor Schulen geraucht werde, sagt Lehrervertreterin Susanne Lin-Klitzing. Innerhalb der Bildungseinrichtungen sei das relativ leicht zu handhaben: Da müssten dieselben Regeln gelten wie bei Zigaretten oder Alkohol. Die haben im Unterricht, auf dem Schulhof und auf Klassenfahrten nichts zu suchen. Welche Regeln aber können außerhalb des Schulgeländes für Konsum und Verkauf durchgesetzt werden?

„Wir brauchen unbedingt einen Bannkreis rund um die Schulen. Wir kennen das von früher: Es ist besonders attraktiv, mal eben vor dem Schulgelände zu rauchen oder vor dem Schulgelände den Bäcker aufzusuchen, um dort Lebensmittel zu kaufen. Wir brauchen einen Bannkreis von mindestens fünf Kilometern um die Schulen herum, dass dort kein Cannabis legal erworben werden kann.“

Fünf Kilometer? Würde dieser Mindestabstand Realität, dann könnte es legale Cannabis-Shops nur weit draußen vor den Städten geben – eben wegen der Dichte von Schulen im innerstädtischen Bereich. Maximilian Plenert vom Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit hält das für eine geradezu absurde Idee. „Die Frage: Wo dürfen Cannabis-Fachgeschäfte sein? Wie sieht es denn mit Mindestabständen aus? Wo ich mir auch sage: Meine Kinder, wenn die draußen hier in Berlin unterwegs sind, die sehen den ganzen Tag eine ganze Menge komischer Sachen, die sie irgendwie einordnen müssen. Ob dann, wenn da irgendwo in der Ecke noch ein Cannabis-Fachgeschäft ist - ja? Das ist auch eine Dämonisierung, die da mit drinsteckt.“

DGUV: "Null Alkohol und null Cannabis bei Arbeit und Bildung“

Sven Timm sieht das etwas anders. Es gehe nicht um Dämonisierung, sondern um klare Regelungen zum Schutz aller Beteiligten. Timm wiederum arbeitet bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der DGUV, im Stabsbereich Prävention. Auch dort werde die Entwicklung rund um die Cannabis-Legalisierung aufmerksam beobachtet: „Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist mehrfach betroffen. Zum einen am Arbeitsplatz, natürlich auch in Bildungsstätten, also Schulen. Aber auch Berufskollegs und Berufsschulen. Und natürlich im Verkehr. Und da insbesondere bei Unfallwegen. Denn die sind auch gedeckt durch die gesetzliche Unfallversicherung.“

Die Erleichterungen, die es künftig für legalen Cannabis-Konsum geben soll, müssten daher auch in diesen Alltagsbereichen von neuen Herangehensweisen, Konzepten und Vorschriften begleitet werden, sagt Sven Timm. „Grundsätzlich vertreten wir den Ansatz, dass Cannabis als Rauschmittel zu betrachten ist wie Alkohol. Und das soll, sollte eben nicht bei der Arbeit oder auch im Bildungsbereich konsumiert werden, damit wir eben die Sicherheit bei der Arbeit und in der Bildung gewährleisten. Also die Überschrift wäre: Null Alkohol und null Cannabis bei Arbeit und Bildung.“

Verkehrsjuristen sehen THC-Grenzwert kritisch

Eine Aussage, die grundsätzlich auch der Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler unterschreibt. In manchen Fällen jedoch, gibt der Spezialist für Betäubungsmittelrecht zu bedenken, funktioniere die Gleichsetzung von Alkohol und Cannabis nicht. Grubwinkler beschäftigt sich in seinem juristischen Videoblog immer wieder mit der geplanten Legalisierung. Was die für den Straßenverkehr bedeute, sei derzeit noch völlig unklar. So gebe es beim Alkohol mehrere Promille-Grenzwerte, die gesetzlich festgelegt sind und bestimmte Stufen der Fahrtüchtigkeit definieren.
Für den Cannabis-Wirkstoff THC dagegen gebe es nur einen Grenzwert: 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut. Und das sei problematisch, sagt der Jurist. „Die 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut lassen zwar Rückschlüsse auf den Konsum zu. Wer diesen Wert aufweist, hat sehr, sehr wahrscheinlich konsumiert. Aber dieser Wert lässt keine Rückschlüsse zu auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Zumindest nicht mit so hoher Wahrscheinlichkeit, dass man deswegen eine Erlaubnis entziehen sollte.“
Unter Verkehrsjuristinnen und -juristen ist das mittlerweile wohl Mehrheitsmeinung. Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2022 jedenfalls wurde dem Gesetzgeber empfohlen, die Grenzwerte deutlich anzuheben. Konstantin Grubwinkler verweist auf ein weiteres Problem: Im Blut könnten auch Abbaustoffe gemessen werden, die nach regelmäßigem Cannabis-Konsum entstehen, ein „passiver Wert“ gewissermaßen. Diese Stoffe seien jedoch nicht psychoaktiv: "Aber diese Abbauprodukte können dazu führen, dass ich den Führerschein verliere, auch wenn ich nicht mal ein Auto bewege. Ich nehme nicht am Straßenverkehr teil und kann trotzdem den Führerschein verlieren, weil durch den hohen passiven Wert der regelmäßige Konsum nachgewiesen ist. Und bei regelmäßigem Konsum von THC und Cannabis geht die Führerscheinstelle auch laut Gesetz der Fahrerlaubnisverordnung davon aus, dass ich nicht geeignet bin, Auto zu fahren.“
Diese Regelung sei antiquiert, meint der Jurist: „Es kann nicht sein, dass jemand abends einen Joint raucht und dann morgens nicht zur Arbeit fahren kann, beziehungsweise er vielleicht zur Arbeit fährt, weil er sich völlig nüchtern fühlt und auch völlig nüchtern ist, faktisch, aber dann die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, weil er irgendwo 1,3 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum hat. Oder dass jemand, der täglich konsumiert, dann fünf Tage nicht konsumiert und am sechsten Tag Auto fährt und dann den Führerschein verliert, weil der passive Wert zu hoch ist, obwohl er seit fünf 3/4 Tagen nüchtern ist.“

Zahlreiche Regelungen zur Legalisierung müssen auf den Prüfstand

Und so lassen sich noch etliche weitere Regelungen auflisten, die direkt mit der Cannabis-Legalisierung zusammenhängen und ebenfalls überarbeitet werden müssten: Wie lässt sich beispielsweise im Sinne des Verbraucherschutzes die Verfügbarkeit und die Qualität von Cannabis sicherstellen? Welche fachlichen Qualifikationen müssen zertifizierte Händlerinnen und Händler mitbringen? Wie werden Regelungen zur Verbeamtung angepasst, die bisher vorsehen, dass jemand, dem Cannabiskonsum nachgewiesen wurde, nicht Polizistin oder Polizist werden kann?
Die To-Do-Liste sei sehr, sehr lang, sagt Maximilian Plenert vom Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit. Aber: „Alles ist besser als der Status quo. Also, es soll lieber von mir aus schneller gehen, und wir werden das Gesetz eh noch nachbessern müssen. Wir haben ein riesiges Chaos, auch wegen unbestimmten Rechtsbegriffen, wo Parlamentarier was gut meinten, aber die Juristen das anders verstehen. Also egal, wir werden dieses Gesetz noch einmal evaluieren müssen. Wir werden das stückchenweise verbessern müssen.“

Für Susanne Lin-Klitzing vom Deutschen Philologenverband stellt vor allem der gesellschaftliche Umgang mit der neu bewerteten Droge eine besondere Herausforderung dar. Sie sieht Risiken vor allem für Minderjährige. „Durch die Freigabe in Deutschland wird vermittelt, dass es sich um ein harmloses Genussmittel handelt und der Konsum durch Minderjährige gegebenenfalls eine kleine Ordnungswidrigkeit darstellt. Durch den legalen Zugriff für Erwachsene, für 18-Jährige, das heißt auch für 18-jährige Schülerinnen und Schüler, kann eine Erwachsenen-Cannabis-Kultur entstehen, die auch für Minderjährige attraktiv wird.“

Lauterbach: Cannabis-Legalität wird vermutlich 2024 erreicht

Maja Wegener von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz fordert vor allem wirksame Leitplanken für eine Legalisierung. Dazu könne die Politik auf ein bewährtes Instrument zurückgreifen. „Wir sollten es auf jeden Fall ins Jugendschutzgesetz verankern, analog zu den Paragraphen Alkohol und Tabak. Weil: Das Jugendschutzgesetz hat sich in den letzten Jahrzehnten als das Gesetz gezeigt, was von Gaststätten, was vom Einzelhandel wirklich angenommen wird und auch umgesetzt wird.“

Der richtige Umgang mit Cannabis - bis der Konsum des Rauschmittels tatsächlich legal ist, müssen noch viele Hürden genommen werden. Währenddessen hält auch die Debatte in der Gesellschaft an: So wissen viele Eltern, aber auch Lehrkräfte noch nicht, wie sie sich mit dem Thema auseinandersetzen sollen. Auch, wenn sie Cannabis nicht selbst konsumieren – den Umgang damit müssen sie trotzdem noch lernen.
Ein wenig Zeit, sich vorzubereiten, bleibt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Also realistischer Weise gehe ich nicht davon aus, dass im Sommer legal konsumiert werden kann, weil die Materie ist ausgesprochen komplex, und es arbeiten viele Ressorts zusammen. Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist. Das kann ich mir gut vorstellen. Das ist ungefähr der Rahmen.“