Sonntag, 28. April 2024

Grundrechtsverwirkung
Wie man Björn Höcke von Wahlen ausschließen könnte

Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert. Eine Petition fordert nun, dem AfD-Rechtsaußen Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. Doch ob ein solches Verfahren Erfolg hätte, ist unklar.

16.01.2024
    Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag.
    Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag, ist das Gesicht des rechten Flügels der AfD. Laut einem Gerichtsurteil darf man ihn als Faschisten bezeichnen. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Angesichts des Erstarkens der AfD wird derzeit vermehrt darüber diskutiert, ob die Partei verboten werden kann. Viele sehen in ihr inzwischen eine Gefahr für die Demokratie – zuletzt sorgte ein Treffen von rechten Aktivisten und Extremisten mit AfD-Funktionären in Potsdam für Aufsehen.
    Außerdem ist inzwischen auch noch der Entzug von Grundrechten bei prominenten Verfassungsfeinden im Gespräch. Eine entsprechende Petition richtet sich namentlich gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke, dessen Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.
    Wie sind die Chancen eines solchen Verfahrens, wer muss es beantragen, wer entscheidet letztendlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Inhaltsübersicht

    Unter welchen Bedingungen kann man jemandem die Grundrechte entziehen?

    Der Grundrechtsentzug ist im Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte“, heißt es in Artikel 18.
    Genauso wie das im Grundgesetz geregelte Verbotsverfahren für Parteien (Artikel 21) soll der Grundrechtsentzug einzelner Personen die Demokratie schützen. Mit Blick auf die Weimarer Republik und die Machtübernahme der Nationalsozialisten wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Demokratie schaffen, die sich gegen autoritäre und verfassungsfeindliche Bestrebungen zu wehren weiß.

    Wie ist das genaue Verfahren einer Grundrechtsverwirkung?

    Der Entzug der Grundrechte muss vom Bundestag, der Bundesregierung oder einer Landesregierung beantragt werden. Der Fall wird dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Dort werden die Parteien des Verfahrens angehört – also auch derjenige, dem Grundrechte entzogen werden sollen.
    Die Grundrechtsverwirkung ist in erster Linie keine Strafe, sondern soll dafür sorgen, dass der Betroffene seine verfassungsfeindlichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Das Verfassungsgericht muss deswegen mittels einer „Gefahrenprognose“ feststellen, ob von dem Betroffenen wirklich eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie ausgeht.
    Bejahen die Richterinnen und Richter dies, heißt das nicht, dass sämtliche Grundrechte für immer und ewig entzogen werden. Karlsruhe kann auch nur einzelne Grundrechte entziehen und dies außerdem zeitlich befristen. Nach dem Verfassungsgerichtsgesetz gibt es auch die Möglichkeit, jemandem das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen.

    Warum wird gerade darüber diskutiert, dem AfD-Politiker Björn Höcke Grundrechte abzuerkennen?

    Der Verfassungsschutz hat die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Vor dem Hintergrund hoher Umfragewerte wird die Partei inzwischen von vielen als Gefahr für die demokratische Ordnung betrachtet. Deswegen wird nach Wegen gesucht, die AfD in die Schranken zu weisen.
    Hierzu gehört auch der Entzug von Grundrechten – ein Vorschlag, der durch eine Petition auf der Plattform WeAct Auftrieb erhalten hat. Die Petition richtet sich dezidiert gegen den thüringischen AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke, der laut einem Gerichtsurteil als Faschist bezeichnet werden darf.
    Gegendemonstranten halten am Rand einer Kundgebung der extremistischen und islamfeindlichen Pegida-Bewegung ein Transparent mit der Aufschrift "Björn Höcke ist ein Nazi" hoch.
    Demonstranten gegen rechts in Dresden im November 2023. (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Die Petition appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und Linke, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu bewegen. Über eine Million Menschen haben unterschrieben. Die Petition ist allerdings nicht über die elektronische Plattform des Deutschen Bundestages eingereicht und unterzeichnet worden. Bei Petitionen, die direkt beim Bundestag eingereicht werden, muss der Petitionsausschuss ab 50.000 Unterschriften Gelegenheit zur Anhörung geben.*

    In Thüringen steht eine Landtagswahl an

    In Thüringen steht im September eine Landtagswahl an. Höckes AfD liegt in den Umfragen mit großem Abstand vorn: derzeit bei 34 bis 36 Prozent. Holt die Partei Stimmen in dieser Größenordnung, müssten nach derzeitigem Stand CDU, SPD und die Linke koalieren, um die AfD von der Macht fernzuhalten – eine Konstellation, die bisher nicht denkbar war.

    Welche Chancen hätte ein Antrag gegen Höcke?

    In den 1960er- und -70er-Jahren gab es bereits vier Versuche, Grundrechte abzuerkennen. Alle scheiterten – auch das Verfahren gegen den rechtsextremen Verleger Gerhard Frey, der die „Nationalzeitung“ herausgab. 1974 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Bundesregierung ab, Frey das aktive und passive Wahlrecht abzuerkennen. Politisch zu bedeutungslos und nicht gefährlich genug für die freiheitlich-demokratische Grundordnung: Mit dieser Begründung hat Karlsruhe alle Verfahren bisher eingestellt.
    Bei Höcke könnte das nun aber anders sein, im thüringischen Verfassungsschutzbericht taucht dessen Name ständig auf. Höckes Äußerungen sind die Grundlage dafür, dass der AfD-Landesverband in Thüringen als verfassungsfeindlich angesehen wird.

    Schneller und einfacher als ein Parteiverbot

    Der Publizist und Jurist Heribert Prantl wirbt dafür, rechtsextremen Politikern wie Höcke mit dem Artikel 18 des Grundgesetzes zu Leibe zu rücken. Das sei schneller möglich und einfacher zu handhaben als ein Parteiverbot. Denn die Beweissituation sei bei Artikel 18 GG einfacher – weil man nur das „verfassungswidrige und systemstürzlerische Agieren“ von einzelnen Personen, und nicht von einer ganzen Partei, nachweisen müsse.
    So sieht es auch die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff. „Einzelne Personen aus dem Spiel zu nehmen, indem ihnen in einem Verfahren der Grundrechtsverwirkung die Wählbarkeit entzogen und politische Betätigung untersagt wird“, macht ihrer Ansicht nach auch deutlicher als ein Parteiverbot, „dass es wirklich um den Schutz der Verfassung und nicht darum geht, politische Konkurrenz grundsätzlich auszubooten“.

    Grundsätzlich sind die Hürden hoch

    Grundsätzlich bleiben die Hürden beim Grundrechtsentzug aber hoch. Karlsruhe müsste den Fall eigenständig prüfen und könnte sich nicht nur auf die bestehenden Verfassungsschutzberichte berufen. Dazu gehört dann auch das Sammeln und Bewerten von neuem Material, das die Gefährlichkeit von Höcke für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestätigt oder eben nicht.
    Was dann rauskommt, kann man nicht sicher sagen. Klar ist aber: Ein solches Verfahren könnte sehr lange, vielleicht sogar Jahre, dauern.

    ahe
    *In einer früheren Version des Textes stand fälschlicherweise, dass der Bundestag wegen der Petition eine Anhörung machen müsse. Das gilt aber nur, wenn Petitionen über die elektronische Plattform des Deutschen Bundestages eingereicht wurden.

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