Kommentar
Die mutlose Demokratie

Während die Republik über das juristische Ende der AfD streitet, bleibt eine Frage seltsam unbeantwortet: Traut sich diese Demokratie ihre Gegner eigentlich noch zu? Ein Plädoyer für die Gelassenheit der Stärkeren.

Von René Schlott |
    Die Fraktion der AfD im Bundestag: Bernd Baumann , Alice Weidel, Tino Chrupalla und Alexander Gauland.
    Ein Verbot der AfD wäre ein deutscher Sonderweg und nicht hilfreich für die Demokratie, meint Historiker René Schlott (picture alliance / Ipon / Stefan Boness)
    Haben Sie schon einmal davon gehört, dass in Österreich darüber diskutiert wird, die FPÖ zu verbieten oder in Frankreich den Rassemblement National, in den Niederlanden die Partei für die Freiheit, in der Schweiz die Schweizerische Volkspartei oder in Polen die PIS-Partei?

    Die Debatte um AfD-Verbot ist ein deutscher Sonderweg

    Nein. In keinem unserer Nachbarländer gibt es solche Verbotsdiskussionen, obwohl es sich bei den genannten Parteien durchweg um rechtspopulistische, europaskeptische und nationalkonservative Gruppierungen handelt. Manche von ihnen sind sogar gerade in der Regierungsverantwortung, andere waren schon einmal an der Macht und wurden in freien Wahlen wieder in die Opposition geschickt – so wie es im offenen demokratischen Wettbewerb die Regel ist.
    Der Blick über die Grenzen zeigt: Die hiesige Debatte um ein Verbot der AfD ist ein deutscher Sonderweg. Ein Sonderweg zurück in die 1950er-Jahre, als zum letzten Mal zwei Parteien, die KPD und die Sozialistische Reichspartei vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden.

    Ein Parteienverbot enthält ein zutiefst autoritäres Moment

    Je stabiler sich die politische Ordnung der Bundesrepublik also erwies, desto seltener griff man zum schärfsten Mittel der „wehrhaften Demokratie“: dem Verbot einer politischen Partei. Das ist gut so – und zugleich ein Beweis der Stärke der bundesdeutschen Demokratie. Denn ein Parteienverbot weist in eine gefährliche Richtung, weil es selbst ein zutiefst autoritäres Moment enthält.
    Demokratien greifen deshalb kaum darauf zurück, autoritäre Staaten dagegen umso häufiger. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung zu Parteiverboten in den Mitgliedsländern des Europarates führt Russland mit 53 und die Türkei mit 23 verbotenen Parteien an der Spitze. In der Mehrheit der derzeit 46 Mitgliedstaaten wurde seit 1949 keine einzige Partei verboten.

    Ein Verbot als Strafe für den Erfolg

    Aber die AfD sei doch ein Verfassungsfeind, wird dem oft entgegengehalten. Man müsse sie stoppen, ehe sie absolute Mehrheiten erringt und in Regierungsverantwortung kommt. Doch das Bundesverfassungsgericht verlangt für ein Verbot mehr als eine verwerfliche Gesinnung. 2017 hat Karlsruhe selbst die rechtsextreme NPD nicht verboten, obwohl es ihre Ziele für verfassungswidrig hielt – allerdings fehle ihr die Größe, sie durchzusetzen.
    Daraus folgt ein Paradox: Je stärker eine Partei an den Urnen wird, desto eher ist diese Hürde genommen. Ein Verbot, das in Meinungsumfragen übrigens mehrheitlich abgelehnt wird, bestrafte die AfD dann für ihren Erfolg. Genau hier kippt das Argument: Wer eine Partei verbietet, weil sie zu gewinnen droht, nimmt den Bürgern die Entscheidung, die ihnen zusteht.

    Warum ein Parteiverbot die politischen Probleme nicht löst

    Und kein Verbot löst die Probleme, die der Partei ihre Stimmen bringen – es lässt nur ihre Wähler zurück, bei der letzten Bundestagswahl immerhin mehr als 10 Millionen, bestärkt im Verdacht, man wolle wohl ihre Stimme unterdrücken.
    Ob es für die Stabilität unserer Demokratie wirklich förderlich wäre, würde die AfD nach einem jahrelangen Verfahren tatsächlich verboten, wage ich zu bezweifeln. Das Verfahren allein brächte der Partei noch mehr mediale Aufmerksamkeit und vermutlich auch mehr Stimmen.
    Und ein mögliches Verbot nützte weniger der Demokratie, weil in großem Ausmaß Vertrauen verloren ginge, sondern vielmehr den einstigen Volksparteien: Denn mit einem erfolgreichen Verbotsantrag verlöre die AfD schlagartig ihre Mandate im Bundestag und in allen Länderparlamenten.
    Konsequenterweise müssten diese Abgeordnetensitze dann auch leer bleiben, damit die gewaltige Repräsentationslücke sichtbar wird, die ein Verbot der aktuell stärksten Oppositionspartei risse.

    DVU, Republikaner & Co: Unserer Demokratie hat sie alle überlebt

    Sich aus demokratietheoretischen Gründen gegen ein AfD-Verbotsverfahren auszusprechen, bedeutet weder zur Wahl der Partei aufzurufen noch sich mit ihrem Programm gemeinzumachen. Es ist vielmehr ein Bekenntnis zur Volkssouveränität als einem der fundamentalen Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung - ein Bekenntnis, getragen vom Vertrauen in die Kraft der Idee der Freiheit und in die Stabilität unserer Institutionen.
    Denn erinnern Sie sich noch an die DVU, die Schill- und die Statt-Partei, die Republikaner oder die Wählervereinigung Bürger in Wut?
    Unsere Demokratie hat sie alle überlebt.
    René Schlott ist Historiker, Publizist und Journalist. Er arbeitet als assoziierter Wissenschaftler am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF) in Potsdam.