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Urteil gegen Lina E.
Ansporn im Kampf gegen jeden Extremismus

Das Urteil gegen die Linksextremistin sei bemerkenswert ausgewogen, kommentiert Hasnain Kazim. Denn Extremismus sei inakzeptabel in einer demokratischen Gesellschaft - auch wenn er in Form von Selbstjustiz daherkomme.

Ein Kommentar von Hasnain Kazim |
Eine Mülltonne brennt auf einer Straße in Leipzig-Connewitz am Vorabend der "Tag X" Demonstration 2023.
Als Reaktion auf das Urteil gegen Lina E. gab es in Leipzig Randale. (imago / Bernd März )
Heute ist der "Tag X", an dem Linksautonome protestieren wollen gegen die Verurteilung der 28-jährigen Lina E. und drei Komplizen. Jener Tag also, an dem in Leipzig Tausende Sympathisanten der Linksextremistin erwartet werden, trotz Demonstrationsverbots, und wo mit Krawall gerechnet wird. Lina E. ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch ihre Mittäter haben lange Haftstrafen bekommen.
"Viel zu milde!", kritisieren nun manche das Urteil gegen Lina E., für die die Bundesanwaltschaft acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Viel lauter aber ist Kritik zu hören, die Strafe sei "zu hart", schließlich hätten die Verurteilten sich doch nur gegen Rechtsextremisten gewehrt, in einem Staat, der "auf dem rechten Auge blind" sei. "#FreeLina", dieser Hashtag verbreitet sich im Internet. Als das Urteil verkündet wurde, riefen im Gerichtssaal die Anhänger der Verurteilten: "Fascho-Freunde!" und "Schweinesystem!" Die Linksextremistin Lina E. ist zu einer Märtyrerin der Szene geworden.

Urteil nicht zu hart

Dabei ist es ein bemerkenswert ausgewogenes Urteil: nicht zu milde, denn es sind lange Haftstrafen - bei den Komplizen von Lina E. sogar deutlich länger als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Und nicht zu hart, denn der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte in der Urteilsbegründung ausdrücklich, er halte Rechtsextremismus für die "derzeit größte Gefahr" in Deutschland und erkenne in dessen Bekämpfung ein "achtenswertes Motiv". Ja, die Defizite des Staates bei der Verfolgung von Rechtsextremisten seien "beklagenswert". All das findet Ausdruck darin, dass das Gericht bei der Hauptangeklagten deutlich unter den geforderten acht Jahren blieb.
Das Gericht stellte aber auch fest: Es gebe "gute Gründe, das staatliche Gewaltmonopol zu schützen", denn "es ist die Grundlage der demokratischen Gesellschaft". Und weiter: "Jeder Mensch hat in diesem Land unveräußerliche Rechte, auch ein gewaltbereiter Nazi". Daher ist Selbstjustiz natürlich zu bestrafen. Auch wenn hehre Motive die Täter antrieben.

Gegen Extremismus anreden, anschreiben und sich politisch engagieren

Das Urteil sollte uns als Gesellschaft Ansporn sein, Extremismus zu bekämpfen - aber nicht mit physischer Gewalt. Wir sollten gegen Extremismus anreden, anschreiben, wir sollten uns politisch engagieren, uns für Recht und Respekt gegenüber allen Menschen einsetzen, natürlich andere Meinungen respektieren, aber jene, die sich außerhalb des demokratischen Rahmens bewegen, politisch, wirtschaftlich, juristisch bekämpfen. In Zeiten, in denen rechtspopulistische bis rechtsextreme Parolen verfangen, ist dringend geboten, sich einzumischen. Den Mund aufzumachen. In Parteien, in Vereinen, in der Familie, unter Freunden.
"Liebe für das Leben heißt Hass auf Euren Staat, wir bleiben militant" steht auf einem Plakat, dass vermummte Demonstranten vor sich hertragen.
Teile der linken Szene bekennen sich offen zur Militanz (picture alliance / dpa / Robert Michael)

Der Staat leistet zu wenig gegen Rechtsextremismus

Dass man Unfähigkeit oder Untätigkeit des Staates beklagt bei rechtsextremistischen Umtrieben, ist nachvollziehbar. Die Gefahr, die in Deutschland von Rechtsextremisten ausgeht, ist seit den Neunzigerjahren deutlich höher als die, die Linksextremisten darstellen, die Zahl der Todesopfer durch rechte Gewalt um ein Vielfaches höher als die durch linke Gewalt. Es ist beklagenswert, dass zum Beispiel das rechtsextremistische Netzwerk NSU, das zehn Menschen ermordete, ein Jahrzehnt lang unentdeckt bleiben konnte. Und dass immer wieder rechtsextremes Verhalten in Sicherheitsbehörden als "Einzelfall" abgetan wird.
Gegen ein Urteil zu protestieren, ist legitim. Aber einen "Tag X" anzukündigen, an dem "eine Million Euro Schaden pro Jahr verhängter Haftstrafe" verursacht würde, oder zu prophezeien: "Bullen sterben an Tag X!", ist jenseits des Akzeptablen. Wenn wir rachsüchtiges Verhalten und gewaltsame Anarchie zulassen, geben wir den Rechtsstaat auf. Extremismus ist inakzeptabel in einer demokratischen Gesellschaft.  Auch wenn er in Form von Selbstjustiz daherkommt.