Nach Trennung oder Scheidung: Die Pflicht zum Unterhalt
Gäste
Nicole Siebert, Vorsitzende der Unterhaltskommission Deutscher Familiengerichtstag
Marion Koene, Fachanwältin für Familienrecht
Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV, Rödermark
Am Mikrofon: Henning Hübert
Hörertel.: 00800 4464 4464
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Kindern steht er zu - vor allem nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern: der Kindesunterhalt. Sie bekommen ihn von dem Elternteil, bei dem sie nicht überwiegend wohnen. Die für die Unterhaltssätze maßgebliche Düsseldorfer Tabelle kennt verschiedene Einkommensgruppen des Elternteils sowie weitere Altersgruppen bei den Trennungskindern. So haben Kleinkinder Anspruch auf mindestens 486 Euro im Monat, studierende Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen, auf ungefähr den doppelten Betrag. Komplizierter sind die Regeln für den Unterhalt des Ex-Partners bzw. der Ex-Partnerin.
Wie genau errechnen sich die Unterhaltssätze für Kinder und zwischen den bisherigen Ehepartnern? Wie wirkt sich die Wahl des Kinder-Betreuungsmodells auf die zu leistende Unterhaltshöhe aus? Was gilt, wenn Studierende im Nebenjob selbst verdienen? Wann und in welcher Höhe springt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss ein, wenn ein Elternteil nicht oder zu wenig zahlt? Gibt es eventuell weitere, sinnvolle Unterhaltsmodelle jenseits der gesetzlich festgelegten Vorgaben? Unsere und Ihre Fragen beantworten die von Henning Hübert eingeladenen RechtsexpertInnen.