Kürzung beim Unterhaltsvorschuss
Es trifft die Schwächsten

Der Unterhaltsvorschuss macht für viele Alleinerziehenden-Familien einen Unterschied, auch wenn er nicht üppig ist. Genau da will Familienministerin Karin Prien nun sparen. Das würde in vielen Fällen Kinder treffen, die es ohnehin schwer haben.

Ein Kommentar von Gudula Geuther |
Ein kleiner Junge Noah sitzt in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) alleine auf einer Rutsche, während seine Mutter auf ihn wartet.
Armut prägt nicht nur den Alltag eines Kindes mit häufig schlechterer Ernährung, fehlendem Geld fürs Schwimmbad oder für die Klassenfahrt, sondern oft auch den weiteren Lebensweg. (picture alliance / dpa / Marcel Kusch)
Wer alleinerziehend ist in Deutschland, trägt eines der größten Armutsrisiken. Vier von zehn Alleinerziehenden-Familien sind armutsgefährdet. Und dass, obwohl die Erwerbstätigenquote bei ihnen ganz besonders hoch ist.
Schon deshalb ist der Plan sehr schwierig, gerade bei diesen Familien zu kürzen, genauer gesagt: beim Unterhaltsvorschuss. Den bekommt ein Kind auf Antrag, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
Der Vorschuss ist nicht üppig, nicht höher als der Mindestunterhalt. Aber für viele Familien macht die Leistung den Unterschied aus. Das Geld holt sich der Staat beim säumigen Zahler zurück – so zumindest die Theorie.
Wenn Familienministerin Prien nun hier den Rotstift anlegen will, dann trifft sie in vielen Fällen Kinder mit besonders schwierigen Startbedingungen. Armut prägt nicht nur den Alltag eines Kindes mit häufig schlechterer Ernährung, mit fehlendem Geld fürs Schwimmbad oder für die Klassenfahrt, sondern oft auch den weiteren Lebensweg.
Man kann versuchen, Rechtfertigungen dafür zu finden. Tiefer als in die Sozialhilfe muss niemand fallen. Und bis 2017 war die Regelung noch viel härter als jetzt geplant. Damals gab es den Vorschuss höchstens sechs Jahre lang, und nur bis zum 12. Geburtstag. Verglichen damit ist die Kürzung fast schon moderat – statt bis zum 18. soll es das Geld bis zum 16. Geburtstag geben können, ohne zeitliche Begrenzung.
Trotzdem trifft die Kürzung die Falschen, und leider nicht nur diese. Wie bei Überlegungen, den Kindersofortzuschlag zu streichen oder das Wohngeld umzugestalten, will die Koalition bei denen sparen, die ohnehin nicht viel haben.
Gespart werden muss. Aber da wäre beim Ehegattensplitting mehr zu holen, oder in einer größeren Einkommensdeckelung beim Elterngeld.
Auf einem anderen Blatt steht die Idee, härter gegen säumige Zahler vorzugehen. Tatsächlich gelingt es dem Staat nur in 17 Prozent der Fälle, sich das Geld zurückzuholen. Vielleicht kann die Drohung mit einem begrenzten Fahrverbot da helfen. An den einen Game-Changer muss allerdings niemand glauben.
Ja, es gibt sie, die – meist – Väter, die zahlen könnten, aber nicht wollen, nicht einmal für das eigene Kind. Wie viele das sind, weiß allerdings niemand so genau.
Schon jetzt drohen säumigen Elternteilen Zwangsvollstreckung und unter Umständen sogar das Strafrecht. Mehr Geld könnte oft durch bessere Behördenorganisation erreicht werden. Wenn zum Beispiel öfter die Stelle, die eintreiben muss, auch diejenige ist, die profitiert, mit genug und ausreichend spezialisiertem Personal.
Sehr oft allerdings gibt es schlicht nichts zu holen. Und dann ist erst recht den Kindern nicht geholfen.