GerichtAfD Hessen darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Hauptsacheverfahren. Es gebe hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die AfD in Hessen Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.