Sparzwang in der Pflege
Wie viel kann der Staat den Bürgern zumuten?
Gäste:
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Nordrhein-Westfalen
Jonas Fischer, Abteilungsleiter beim Sozialverband VdK
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB)
Am Mikrofon: Sören Brinkmann
Hörertel.: 00800 4464 4464
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Die Pflegeversicherung in Deutschland steht seit Jahren unter Druck - und auch die kommenden Jahre erwartet das Bundesgesundheitsministerium ein Defizit in Milliarden-Höhe. So steht bei der geplanten Pflegereform der Bundesregierung ein Begriff im Fokus: Sparzwang. Konkret kann das bedeuten, dass die Bedingungen verschärft werden, um den Pflegegrad 1, 2 oder 3 zu bekommen. Außerdem sollen möglicherweise Pflegeleistungen zusammengelegt und mehr Eigenbeteiligungen für stationäre Pflegeplätze fällig werden. Die Reform wirft damit die grundlegende Frage auf, wie viel der Staat den Bürgerinnen und Bürgern zumuten kann. Wie wird sich die Lage entwickeln, wenn die Generation der sogenannten Babyboomer pflegebedürftig wird? Was bedeutet die geplante Reform für pflegende Angehörige? Wie kann Pflege flächendeckend verfügbar und bezahlbar bleiben?