Fehlerkultur: Korrekturen und Richtigstellungen für Transparenz und Glaubwürdigkeit - und gegen Verschwörungstheorien und Manipulationsvorwürfe.
Collage aus einer Hand über eine Computertastatur (imago stock & people)
Als Journalisten fühlen wir uns den Prinzipien von Faktentreue, Trennung von Bericht und Kommentar, von Vielfalt verpflichtet. Aber wir wissen auch: Wer 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche sendet, analog, digital und online, dem unterlaufen trotz aller Anstrengungen von Redaktion und Korrespondenten auch Fehler.
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Dazu bekennen wir uns. Deshalb haben wir nach dem Vorbild der „New York Times“ und anderer Medien die Rubrik „Korrekturen“ eingerichtet. Auf dieser Seite weisen wir auf Fehler, die wir in der Berichterstattung gemacht haben, hin und korrigieren sie. Wir glauben, dass Transparenz das beste Gegenmittel gegen Verschwörungstheorien und Manipulationsvorwürfe ist.
Wir haben einen Satz korrigiert. Ursprünglich waren zwei weitere Unis aufgezählt. Aufgrund einer Veränderung der Datenlage kann die zunächst genannte Reihenfolge nicht aufrecht erhalten werden.
Wir haben einen Satz korrigiert: Ursprünglich waren zwei weitere Unis aufgezählt. Aufgrund einer Veränderung der Datenlage kann die zunächst genannte Reihenfolge nicht aufrecht erhalten werden.
Wir haben versehentlich von einer Eskalation zwischen NATO-Staaten und Deutschland geschrieben. Gemeint war eine Eskalation zwischen NATO-Staaten und Russland. Zudem haben wir den Zuständigkeitsbereich von Alfons Mais richtiggestellt.
Im Beitrag wurden ursprünglich Sansibar und das Festland Ost-Afrikas synonym verwendet. „Paradies“ spielt jedoch sowohl auf Sansibar als auch auf dem Festland. Wir haben die entsprechende Stelle geändert.
Aus dem Beitrag wurde ab Minute 8:07 der zweite Halbsatz einer Interviewfrage gelöscht, weil dieser versehentlich teilweise nicht korrekte Angaben über die Verurteilung eines AfD-Bundestagsabgeordneten enthielt.
Aus dem Beitrag wurden ab Minute 1:43 eine Interview-Frage sowie die Antwort darauf gelöscht, weil die Frage versehentlich teilweise nicht korrekte Angaben über die Verurteilung eines AfD-Bundestagsabgeordneten enthielt.
Hinweis: Der Kirchenrechtler Thomas Schüller spricht im Beitrag von der "katholischen Hochschule in Köln". Gemeint ist die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), nicht die Katholische Hochschule NRW.